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Bodenrichtwert Verbandsgemeinde Oberes Glantal 2026

Bodenrichtwerte in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In den 23 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Oberes Glantal kostet baureifes Wohnbauland meist zwischen 80 und 180 €/m².

Wohnbauland, Median

95€/m²

unverändert seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Landkreis Kusel 70 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Entwicklung seit 2016+58 %60 → 95 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich im Landkreis Kusel+36 %36 % über dem Landkreis Kusel (70 €/m²)
  • Teuerste Ortsgemeinde195 €/m²Schönenberg-Kübelberg; am günstigsten Langenbach mit 50 €/m²

Entwicklung der Bodenrichtwerte in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal seit 2008

Median Wohnbauland seit 2016 um 58 % gestiegen, von 60 auf 95 €/m²; im Vergleich Landkreis Kusel und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Stichtage 2008 bis 2026
  • VG Oberes Glantal
  • Landkreis Kusel
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 58 % gestiegen, von 60 auf 95 €/m²; im Vergleich Landkreis Kusel und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²2008201220162020202657,59570160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 58 % gestiegen, von 60 auf 95 €/m²; im Vergleich Landkreis Kusel und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820102012201420162018202020222024202657,59570160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 58 % gestiegen, von 60 auf 95 €/m²; im Vergleich Landkreis Kusel und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820102012201420162018202020222024202657,595VG Oberes Glantal70Landkreis Kusel160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagVG Oberes GlantalLandkreis KuselRheinland-Pfalz
200857,55080
2010604585
2012604685
2014604685
2016604690
20186046100
20206550110
20228560130
20249570145
20269570160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal auffällt

Der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal machte einen großen Sprung, nachdem er zuvor über mehrere Stichtage gleich hoch geblieben war.

Von 65 auf 85 €/m² zwischen 2020 und 2022

In der Verbandsgemeinde Oberes Glantal stieg der Median dabei um 31 %, der größte von neun Schritten seit 2008.

Wohnbauland in Schönenberg-Kübelberg 3,9-mal so teuer wie in Langenbach

Unter den 23 Ortsgemeinden folgt hinter Schönenberg-Kübelberg Waldmohr mit 187,5 €/m². Nur fünf Ortsgemeinden liegen über dem Median der Verbandsgemeinde Oberes Glantal.

Die drei teuersten und die drei günstigsten Ortsgemeinden
  • Schönenberg-Kübelberg195 €/m²
  • Waldmohr187,5 €/m²
  • Glan-Münchweiler170 €/m²
  • Frohnhofen65 €/m²
  • Dittweiler51,5 €/m²
  • Langenbach50 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Von 2010 bis 2018 in vier Schritten unverändert

In dieser Phase stand der Median bei 60 €/m². Gesunken ist er in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal seit 2008 nie: Er stieg in vier Schritten und blieb in fünf gleich hoch.

Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal und im Landkreis Kusel 2008 bis 2026
  • Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  • Landkreis Kusel
Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal und im Landkreis Kusel 2008 bis 2026Median Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal und im Landkreis Kusel je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²020406080100€/m²2008201220162020202657,59570
Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal und im Landkreis Kusel 2008 bis 2026Median Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal und im Landkreis Kusel je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²020406080100€/m²200820102012201420162018202020222024202657,59570
Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal und im Landkreis Kusel 2008 bis 2026Median Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal und im Landkreis Kusel je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²020406080100€/m²200820102012201420162018202020222024202657,59570

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Zwölf Gewerbezonen, im Median ein Drittel des Wohnbaulands

Gewerbeland kostet in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal im Median 30,5 €/m². Die 63 Zonen für gemischte Bauflächen liegen mit 75 €/m² bei 79 % des Wohnbaulands.

Seit 2024 in sieben Ortsgemeinden gestiegen, in fünf gesunken

Von den 15 Ortsgemeinden mit vergleichbaren Werten blieb der Median in drei gleich hoch. Am stärksten sank er in Langenbach, um 9,1 %.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Umgebung

Alle 23 Ortsgemeinden: von 50 bis 195 €/m²

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt den Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal (95 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Kusel

  1. Schönenberg-Kübelberg195 €/m²+105 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  2. Waldmohr187,5 €/m²+97 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  3. Glan-Münchweiler170 €/m²+79 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  4. Gries125 €/m²+32 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  5. Brücken (Pfalz)100 €/m²+5,3 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  6. Rehweiler95 €/m²gleich gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  7. Börsborn90 €/m²−5,3 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  8. Breitenbach90 €/m²−5,3 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  9. Dunzweiler90 €/m²−5,3 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  10. Henschtal90 €/m²−5,3 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  11. Matzenbach87,5 €/m²−7,9 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  12. Nanzdietschweiler85 €/m²−11 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  13. Steinbach am Glan82,5 €/m²−13 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  14. Ohmbach80 €/m²−16 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  15. Herschweiler-Pettersheim75 €/m²−21 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  16. Krottelbach75 €/m²−21 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  17. Hüffler70 €/m²−26 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  18. Wahnwegen70 €/m²−26 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  19. Quirnbach/Pfalz67,5 €/m²−29 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  20. Altenkirchen65 €/m²−32 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  21. Frohnhofen65 €/m²−32 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  22. Dittweiler51,5 €/m²−46 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
  23. Langenbach50 €/m²−47 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland103 Zonen95 €/m²18 bis 235
  • Gemischte Bauflächen63 Zonen75 €/m²28 bis 245
  • Gewerbe12 Zonen30,5 €/m²24 bis 43
  • Landwirtschaft230 Zonen0,95 €/m²0,65 bis 1,1
  • Wald118 Zonen0,3 €/m²0,3 bis 0,35

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Verbandsgemeinde Oberes Glantal

In der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 2,7 % gesunken

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Einwohner, neue Wohnungen und Fläche sind die Summen der Ortsgemeinden.

Einwohner
28.6442
31.12.2025 · 2011–2021: −2,7 % · seit 2022: −0,7 % · Summe der Ortsgemeinden
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
13
2024 · 30 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465–647 %4
2024 · Spanne der Ortsgemeinden
Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · alle Ortsgemeinden
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1845
2025 · 156 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal?

Für baureifes Wohnbauland liegt der Median aller 103 Wohnbauzonen zum Stichtag 01.01.2026 bei 95 €/m². Die Hälfte liegt zwischen 80 und 180 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wo ist Bauland in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal am teuersten?

In Schönenberg-Kübelberg mit einem Median von 195 €/m². Am günstigsten ist Langenbach mit 50 €/m². Alle Ortsgemeinden stehen in der Rangliste.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

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Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Oberes Glantal zum Stichtag, ungewichtet. Nicht der Durchschnitt der Gemeindewerte.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Ortsgemeinden: Median der baureifen Wohnbauzonen je Ortsgemeinde. Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet. Sonst ändert sich der Median vor allem, weil Zonen dazukommen oder wegfallen; dann steht keine Veränderung da.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner, neue Wohnungen und Fläche: Summe der Ortsgemeinden, nur für Jahre, in denen für alle Ortsgemeinden Zahlen vorliegen. Berechnung von Borisportal.
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
  • Hebesatz der Grundsteuer B: kleinster und größter Hebesatz der Ortsgemeinden im jüngsten Jahr, Auswertung von Borisportal.
  • Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Ortsgemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de