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Bodenrichtwert Küstriner Vorland 2026

Bodenrichtwerte in Küstriner Vorland auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen in Küstriner Vorland liegt 2026 im Median bei 16 €/m² (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg, Auswertung Borisportal).

Gemischte Bauflächen, Median

16€/m²

Stichtag 01.01.20261

Übersicht: Landkreis Märkisch-OderlandBrandenburg

Entwicklung der Bodenrichtwerte im Landkreis Märkisch-Oderland und in Brandenburg seit 2010

Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Märkisch-Oderland und Brandenburg, Stichtage 2010 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Küstriner Vorland, Stichtage 2010 bis 2026
  • Küstriner Vorland
  • Landkreis Märkisch-Oderland
  • Brandenburg
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Küstriner Vorland, Stichtage 2010 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Märkisch-Oderland und Brandenburg, Stichtage 2010 bis 2026.0100200300€/m²201031.12.20122015201820222026280130
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Küstriner Vorland, Stichtage 2010 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Märkisch-Oderland und Brandenburg, Stichtage 2010 bis 2026.0100200300€/m²201020122013201520172019202220242026280130
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Küstriner Vorland, Stichtage 2010 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Märkisch-Oderland und Brandenburg, Stichtage 2010 bis 2026.0100200300€/m²20102011201231.12.20122013201420152016201720182019202020222023202420252026280130
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Küstriner Vorland, Stichtage 2010 bis 2026, in €/m²
StichtagKüstriner VorlandLandkreis Märkisch-OderlandBrandenburg
2010–5545
2011–5546
2012–5545
31.12.2012–5545
2013–6046
2014–6548
2015–7050
2016–9053,5
2017–10055
2018–12560
2019–16065
2020–20080
2022–250115
2023–280120
2024–290120
2025–280130
2026–280130

Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2012 bis 2020 jeweils 31. Dezember.

Analyse: Was in Küstriner Vorland auffällt

Der Median der gemischten Bauflächen stieg in Küstriner Vorland langsamer als im Landkreis Märkisch-Oderland und blieb zuletzt gleich hoch, während er im Landkreis zulegte.

Im Landkreis Märkisch-Oderland +140 % seit dem 31.12.2015, in Küstriner Vorland +100 %

Am 31.12.2015 lagen gemischte Bauflächen, also vor allem Dorf- und Mischgebiete, in Küstriner Vorland im Median bei 8 €/m², zum 01.01.2026 bei 16 €/m². In Brandenburg stieg der Median dieser Gruppe im selben Zeitraum ebenso um 100 %. Rechnerisch stieg der mittlere Bodenrichtwert in Küstriner Vorland um 7,2 % pro Jahr.

Gemischte Bauflächen in Küstriner Vorland schwächer gestiegen als im Landkreis Märkisch-Oderland
  • Küstriner Vorland
  • Landkreis Märkisch-Oderland
Gemischte Bauflächen in Küstriner Vorland schwächer gestiegen als im Landkreis Märkisch-OderlandMedian der gemischten Bauflächen in Küstriner Vorland und im Landkreis Märkisch-Oderland je Stichtag, 2015 bis 2026, in €/m²0510152025€/m²20152017201920222024202681624
Gemischte Bauflächen in Küstriner Vorland schwächer gestiegen als im Landkreis Märkisch-OderlandMedian der gemischten Bauflächen in Küstriner Vorland und im Landkreis Märkisch-Oderland je Stichtag, 2015 bis 2026, in €/m²0510152025€/m²2015201620172018201920202022202320242025202681624
Gemischte Bauflächen in Küstriner Vorland schwächer gestiegen als im Landkreis Märkisch-OderlandMedian der gemischten Bauflächen in Küstriner Vorland und im Landkreis Märkisch-Oderland je Stichtag, 2015 bis 2026, in €/m²0510152025€/m²2015201620172018201920202022202320242025202681624

Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal1

Zehn Stichtage in Folge ohne Veränderung bis zum 31.12.2019

Vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2019 lag der Median der gemischten Bauflächen bei 8 €/m². Unter den 16 Schritten seit 2010 brachten 13 keine Veränderung und drei einen Anstieg; gesunken ist der Median nie.

Zum 01.01.2022 ein Plus von 67 %, der größte Schritt der Reihe

Vom 31.12.2020 zum 01.01.2022 stieg der Median in Küstriner Vorland von 9 auf 15 €/m².

Gleich hoch wie 2025, im Landkreis Märkisch-Oderland ein Plus von 9,1 %

In Brandenburg blieb der Median der gemischten Bauflächen seit 2025 ebenfalls gleich hoch.

Gemischte Bauflächen in Küstriner Vorland günstiger als im Landkreis Märkisch-Oderland und in Brandenburg
  • Küstriner Vorland16 €/m²
  • Landkreis Märkisch-Oderland24 €/m²
  • Brandenburg20 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Umgebung

Größere Orte rund um Küstriner Vorland

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Küstriner Vorland. Alle Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland

  1. Rüdersdorf bei Berlin52 km490 €/m²
  2. Strausberg46 km280 €/m²
  3. Fürstenwalde/Spree41 km210 €/m²
  4. Eisenhüttenstadt45 km67,5 €/m²
  5. Seelow12 km62,5 €/m²
  6. Bad Freienwalde (Oder)44 km60 €/m²
  7. Frankfurt (Oder)27 km60 €/m²
  8. Lebus15 km55 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Küstriner Vorland

Küstriner Vorland ist von 2011 bis 2021 um 4,0 % geschrumpft

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
2.5012
31.12.2025 · 2011–2021: −4,0 % · seit 2022: +0,5 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
03
2024 · 0 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
415 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
6,5 %7
Brandenburg, seit 01.07.2015
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
545
2025 · 47 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Küstriner Vorland

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Küstriner Vorland 2026?

Der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen in Küstriner Vorland liegt 2026 im Median bei 16 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die 3 Zonen gemischter Bauflächen liegen zwischen 11 und 21 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Was kostet ein Grundstück in Küstriner Vorland?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für gemischte Bauflächen liegt der Median der Bodenrichtwerte in Küstriner Vorland 2026 bei 16 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 8.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS Brandenburg sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS Brandenburg (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Brandenburg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: © Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), https://gutachterausschuss.brandenburg.de; Bereitstellung: © GeoBasis-DE/LGB; Datensatz: Bodenrichtwerte Land Brandenburg, Stichtage 01.01.2010 bis 01.01.2026 (https://ogc-api.geobasis-bb.de/boris); Daten geändert: eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, (Daten geändert); Flurstücke: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); Datensatz: ALKIS Flurstücke Brandenburg (https://data.geobasis-bb.de/geobasis/daten/alkis/Vektordaten/shape/); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS Brandenburg sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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