Bodenrichtwert Crossen an der Elster 2026
In Crossen an der Elster liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 55,5 €/m², 39 % niedriger als im Saale-Holzland-Kreis insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Thüringen, Auswertung Borisportal).
- Im Vergleich zum Kreis−39 %39 % unter dem Saale-Holzland-Kreis (91 €/m²)
- Gewerbebauland21,5 €/m²Median der 2 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Crossen an der Elster seit 2008
Median Wohnbauland, im Vergleich Saale-Holzland-Kreis und Thüringen, Stichtage 2008 bis 2026.
- Crossen an der Elster
- Saale-Holzland-Kreis
- Thüringen
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| Stichtag | Crossen an der Elster | Saale-Holzland-Kreis | Thüringen |
|---|---|---|---|
| 2008 | 30 | 45,5 | 40 |
| 2010 | 30 | 46 | 38 |
| 2012 | 30 | 46 | 38 |
| 2014 | 30 | 45 | 39 |
| 2016 | 30 | 45 | 40 |
| 2018 | 36 | 60 | 41 |
| 2020 | 50 | 75 | 45 |
| 2022 | 55 | 85 | 49 |
| 2024 | 55,5 | 95 | 50 |
| 2026 | 55,5 | 91 | 53 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Thüringen · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018 und 2020 jeweils 31. Dezember.
Analyse: Was in Crossen an der Elster auffällt
Acker- und Grünland mit einem mittleren Bodenrichtwert von 0,95 €/m²
Wohnbauland kostet in Crossen an der Elster im Median 58-mal so viel wie Acker- und Grünland. Auf Landwirtschaft und Wald entfallen 38 % der Richtwertzonen.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Thüringen1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Crossen an der Elster am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland2 Zonen55,5 €/m²46 bis 65
- Gemischte Bauflächen3 Zonen30 €/m²29 bis 49
- Gewerbe2 Zonen21,5 €/m²17 bis 26
- Landwirtschaft8 Zonen0,95 €/m²0,8 bis 1,1
- Wald4 Zonen0,25 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Thüringen · Auswertung Borisportal1
Umgebung
2 von 4 Nachbarorten sind günstiger als Crossen an der Elster
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Crossen an der Elster (55,5 €/m²). Alle Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis
- Hartmannsdorf75 €/m²+35 % gegenüber Crossen an der Elster
- Gera68 €/m²+23 % gegenüber Crossen an der Elster
- Silbitz50 €/m²−9,9 % gegenüber Crossen an der Elster
- Heideland40 €/m²−28 % gegenüber Crossen an der Elster
In Sachsen-Anhalt: Wetterzeube.
In 6 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Crossen an der Elster
- Jena29 km412,5 €/m²+643 % gegenüber Crossen an der Elster
- Leipzig50 km400 €/m²
- Halle (Saale)55 km230 €/m²
- Eisenberg7 km84 €/m²+51 % gegenüber Crossen an der Elster
- Naumburg (Saale)24 km65 €/m²
- Weißenfels28 km60 €/m²
- Bad Köstritz6 km50,5 €/m²−9,0 % gegenüber Crossen an der Elster
- Zeitz13 km47,5 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Thüringen · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Crossen an der Elster
Crossen an der Elster ist von 2011 bis 2021 um 11 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 03
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 404 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Crossen an der Elster
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Crossen an der Elster 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Crossen an der Elster liegt 2026 im Median bei 55,5 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die 2 Wohnbauzonen liegen zwischen 46 und 65 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Crossen an der Elster im Vergleich zum Saale-Holzland-Kreis?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Crossen an der Elster bei 55,5 €/m², 39 % niedriger als im Saale-Holzland-Kreis insgesamt (91 €/m²). Das ist Platz 42 unter den 49 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis.
Was kostet ein Grundstück in Crossen an der Elster?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Crossen an der Elster 2026 bei 55,5 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 28.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS-TH sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS-TH (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Thüringen
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS-TH (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
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- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Berichte zum Grundstücksmarkt Thüringen (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: © GDI-Th; Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Thüringen, Bodenrichtwerte Thüringen, Stichtage 31.12.2008 bis 01.01.2026 (BORIS-TH, https://www.geoproxy.geoportal-th.de/geoproxy/services/boris/boris_wfs); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert: eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: GDI-Th (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0); Flurstücke: © GDI-Th; ALKIS Flurstücke Thüringen (WFS TH ALKIS Vereinfacht); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS-TH sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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