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Bodenrichtwert Ostramondra 2026

Bodenrichtwerte in Ostramondra auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Ostramondra liegt der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen 2026 bei 30 €/m² (eine Richtwertzone, Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Thüringen, Auswertung Borisportal).

Gemischte Bauflächen, Median

30€/m²

Stichtag 01.01.20261

Übersicht: Landkreis SömmerdaThüringen

Entwicklung der Bodenrichtwerte im Landkreis Sömmerda und in Thüringen seit 2008

Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Sömmerda und Thüringen, Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Ostramondra, Stichtage 2008 bis 2026
  • Ostramondra
  • Landkreis Sömmerda
  • Thüringen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Ostramondra, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Sömmerda und Thüringen, Stichtage 2008 bis 2026.0204060€/m²200820122016202020266053
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Ostramondra, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Sömmerda und Thüringen, Stichtage 2008 bis 2026.0204060€/m²20082010201220142016201820202022202420266053
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Ostramondra, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Sömmerda und Thüringen, Stichtage 2008 bis 2026.0204060€/m²200820102012201420162018202020222024202660Landkreis Sömmerda53Thüringen
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Ostramondra, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagOstramondraLandkreis SömmerdaThüringen
2008–4040
2010–4038
2012–4038
2014–4039
2016–4540
2018–5041
2020–5545
2022–5849
2024–5850
2026–6053

Quelle: Gutachterausschüsse in Thüringen · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018 und 2020 jeweils 31. Dezember.

Analyse: Was in Ostramondra auffällt

Acker- und Grünland in Ostramondra im Median bei 1,28 €/m²

Gemischte Bauflächen sind in Ostramondra 24-mal so teuer wie Acker- und Grünland. Für Wald gilt ein Bodenrichtwert von 0,4 €/m²; Landwirtschaft und Wald stellen zusammen drei der sieben Richtwertzonen.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Thüringen1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Gemischte Bauflächen, Landwirtschaft und Wald in Ostramondra

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Gemischte Bauflächeneine Zone30 €/m²
  • Landwirtschaft2 Zonen1,28 €/m²1 bis 1,55
  • Waldeine Zone0,4 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Thüringen · Auswertung Borisportal1

Umgebung

Nachbarorte rund um Ostramondra

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Ostramondra. Alle Gemeinden im Landkreis Sömmerda

  1. Großneuhausen70 €/m²
  2. Kölleda52 €/m²
  3. Buttstädt42 €/m²
  4. Rastenberg37 €/m²

In Sachsen-Anhalt: Finne.

Größere Orte rund um Ostramondra

  1. Jena36 km412,5 €/m²
  2. Erfurt33 km267,5 €/m²
  3. Weimar26 km240 €/m²
  4. Halle (Saale)53 km230 €/m²
  5. Apolda24 km72 €/m²
  6. Naumburg (Saale)30 km65 €/m²
  7. Sömmerda12 km57 €/m²
  8. Roßleben-Wiehe10 km40 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Thüringen · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Ostramondra

Ostramondra ist von 2011 bis 2021 um 13 % geschrumpft

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
4422
31.12.2025 · 2011–2021: −13 % · seit 2022: −3,7 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
2,33
2024 · 1 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
390 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Thüringen, seit 01.01.2024
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
245
2025 · 18 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Ostramondra

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Ostramondra 2026?

Der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen in Ostramondra liegt 2026 bei 30 €/m² (Stichtag 01.01.2026, eine Richtwertzone). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Was kostet ein Grundstück in Ostramondra?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für gemischte Bauflächen liegt der Bodenrichtwert in Ostramondra 2026 bei 30 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 15.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS-TH sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS-TH (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Thüringen

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: © GDI-Th; Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Thüringen, Bodenrichtwerte Thüringen, Stichtage 31.12.2008 bis 01.01.2026 (BORIS-TH, https://www.geoproxy.geoportal-th.de/geoproxy/services/boris/boris_wfs); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert: eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: GDI-Th (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0); Flurstücke: © GDI-Th; ALKIS Flurstücke Thüringen (WFS TH ALKIS Vereinfacht); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS-TH sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de