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Bodenrichtwert Astert 2026

Bodenrichtwerte in Astert auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Astert liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 bei 48 €/m², 44 % niedriger als im Westerwaldkreis insgesamt (eine Richtwertzone, Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

48€/m²

Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Hachenburg 60 €/m²Westerwaldkreis 85 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis−44 %44 % unter dem Westerwaldkreis (85 €/m²)

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Astert seit 2008

Median Wohnbauland, im Vergleich Westerwaldkreis und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Astert, Stichtage 2008 bis 2026
  • Astert
  • Westerwaldkreis
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Astert, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Westerwaldkreis und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082012201620202026324885160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Astert, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Westerwaldkreis und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820122016202020263248Astert85Westerwaldkreis160Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Astert, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Westerwaldkreis und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420263248Astert85Westerwaldkreis160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Astert, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagAstertWesterwaldkreisRheinland-Pfalz
2008325580
2010325585
2012325585
2014325585
2016325590
20184560100
20204565110
20224570130
20244680145
20264885160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Astert auffällt

In Astert kostet Wohnbauland weniger als in jedem angrenzenden Ort.

Günstiger als alle vier Nachbarorte

Im günstigsten Nachbarort Streithausen liegt der Median um 25 % höher als in Astert. Im teuersten Nachbarort Marzhausen kostet Wohnbauland 1,7-mal so viel wie in Astert.

Acker- und Grünland im Median bei 1,03 €/m²

Wohnbauland ist in Astert 47-mal so teuer wie Acker- und Grünland. Für Wald liegt der mittlere Wert bei 0,45 €/m².

Platz 1.582 von 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland in Astert liegt um 70 % unter dem Landesmedian von 160 €/m². Astert zählt damit zu den günstigsten 19 % der Gemeinden des Landes. Dickesbach davor und Heimborn dahinter haben denselben Median wie Astert.

Astert im Vergleich aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Astert am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbaulandeine Zone48 €/m²
  • Gemischte Bauflächeneine Zone36 €/m²
  • Landwirtschaft4 Zonen1,03 €/m²1 bis 1,05
  • Wald2 Zonen0,45 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

Keiner von 4 Nachbarorten ist günstiger als Astert

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Astert (48 €/m²). Alle Gemeinden im Westerwaldkreis

  1. Marzhausen80 €/m²+67 % gegenüber Astert
  2. Limbach70 €/m²+46 % gegenüber Astert
  3. Müschenbach65 €/m²+35 % gegenüber Astert
  4. Streithausen60 €/m²+25 % gegenüber Astert

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Astert

  1. Köln65 km870 €/m²
  2. Bonn48 km750 €/m²
  3. Koblenz41 km475 €/m²+890 % gegenüber Astert
  4. Siegen28 km160 €/m²
  5. Hachenburg6 km155 €/m²+223 % gegenüber Astert
  6. Betzdorf12 km80 €/m²+67 % gegenüber Astert
  7. Wissen11 km77,5 €/m²+61 % gegenüber Astert
  8. Hattert5 km67,5 €/m²+41 % gegenüber Astert

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Marktbericht des Gutachterausschusses

Grundstücksmarkt in Astert

Ausgewählte Zahlen aus dem Marktbericht des Gutachterausschusses, eigene Auswahl und Darstellung.

Typisches Haus, Stand 01.01.2024
rund 365.000 €500 m² Grundstück, gute Lage, 145 m² Wohnfläche
Bauland für Wohnhäuser, mittleres Preisniveau, Stand 01.01.2024
rund 46 €/m²gute Lage · kein Bodenrichtwert

Quelle: Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal2

Was heißt das für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Astert?

Steckbrief Astert

Astert ist von 2011 bis 2021 um 2,5 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
2613
31.12.2025 · 2011–2021: +2,5 % · seit 2022: −3,7 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
04
2024 · 0 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
385 %5
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII7
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %8
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1096
2025 · 2 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder345; Wohngeldverordnung7; Grunderwerbsteuergesetze8 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Astert

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Astert 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Astert liegt 2026 bei 48 €/m² (Stichtag 01.01.2026, eine Richtwertzone). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie teuer ist Bauland in Astert im Vergleich zum Westerwaldkreis?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Astert bei 48 €/m², 44 % niedriger als im Westerwaldkreis insgesamt (85 €/m²). Das ist Platz 159 unter den 180 Gemeinden im Westerwaldkreis.

Was kostet ein Grundstück in Astert?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Bodenrichtwert in Astert 2026 bei 48 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 24.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Marktberichte der Gutachterausschüsse: Datenquelle: Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  9. Quelle 9: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  10. Quelle 10: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  11. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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