Bodenrichtwert Altrip 2026
In Altrip liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 625 €/m², 95 % mehr als 2016 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
625€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Rheinauen 610 €/m²Rhein-Pfalz-Kreis 540 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Entwicklung seit 2016+95 %320 → 625 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich zum Kreis+16 %16 % über dem Rhein-Pfalz-Kreis (540 €/m²)
- Gewerbebauland120 €/m²Median der 2 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Altrip seit 2008
Median Wohnbauland seit 2016 um 95 % gestiegen, von 320 auf 625 €/m²; im Vergleich Rhein-Pfalz-Kreis und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.
- Altrip
- Rhein-Pfalz-Kreis
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Altrip | Rhein-Pfalz-Kreis | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 300 | 250 | 80 |
| 2010 | 300 | 240 | 85 |
| 2012 | 300 | 250 | 85 |
| 2014 | 300 | 250 | 85 |
| 2016 | 320 | 270 | 90 |
| 2018 | 360 | 310 | 100 |
| 2020 | 405 | 340 | 110 |
| 2022 | 515 | 435 | 130 |
| 2024 | 615 | 520 | 145 |
| 2026 | 625 | 540 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Altrip auffällt
In Altrip kostet Wohnbauland mehr als in fast allen Gemeinden von Rheinland-Pfalz, zuletzt stieg der Median aber schwächer als im Land.
Platz 9 unter 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz
Wohnbauland kostet in Altrip im Median 3,9-mal so viel wie im Land, wo der Landesmedian bei 160 €/m² liegt. Altrip zählt zu den teuersten 1 % der Gemeinden. Davor liegt Essenheim mit 630 €/m², dahinter Ober-Olm mit 620 €/m².
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Von 2020 auf 2022 der größte von neun Schritten seit 2008, ein Plus von 27 %
In Altrip stieg der Median der Wohnbauzonen dabei von 405 auf 515 €/m².
Von 2008 bis 2014 in drei Schritten unverändert
In dieser Phase lag der mittlere Wert in Altrip bei 300 €/m²; gesunken ist er seit 2008 nie.
- Altrip
- Rhein-Pfalz-Kreis
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Seit 2024 um 1,6 % gestiegen, im Rhein-Pfalz-Kreis um 3,8 %
In Altrip war es der sechste Anstieg in Folge, in Rheinland-Pfalz stieg der Landesmedian um 10 %. Unter den drei Nachbarorten mit vergleichbaren Werten stieg der Median allein in Waldsee (+1,8 %) stärker.
Acker- und Grünland im Median bei 3,6 €/m²
Wohnbauland ist in Altrip im Median 174-mal so teuer wie Acker- und Grünland; für Wald liegt der mittlere Bodenrichtwert bei 0,4 €/m².
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Altrip am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland6 Zonen625 €/m²380 bis 660
- Gemischte Bauflächen3 Zonen360 €/m²360 bis 370
- Gewerbe2 Zonen120 €/m²115 bis 125
- Landwirtschaft4 Zonen3,6 €/m²3,3 bis 3,7
- Wald4 Zonen0,4 €/m²0,3 bis 0,55
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
2 von 3 Nachbarorten sind günstiger als Altrip
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Altrip (625 €/m²). Alle Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis
- Neuhofen630 €/m²+0,8 % gegenüber Altrip
- Waldsee560 €/m²−10 % gegenüber Altrip
- Ludwigshafen am Rhein350 €/m²−44 % gegenüber Altrip
In Baden-Württemberg: Brühl, Mannheim, Edingen-Neckarhausen.
In 4 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Altrip
- Heidelberg17 km800 €/m²
- Schwetzingen9 km700 €/m²
- Hockenheim11 km640 €/m²
- Limburgerhof6 km630 €/m²+0,8 % gegenüber Altrip
- Ketsch7 km580 €/m²
- Speyer11 km580 €/m²−7,2 % gegenüber Altrip
- Schifferstadt9 km550 €/m²−12 % gegenüber Altrip
- Frankenthal (Pfalz)15 km450 €/m²−28 % gegenüber Altrip
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Altrip
Altrip ist von 2011 bis 2021 um 0,7 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 5,83
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Altrip
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Altrip 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Altrip liegt 2026 im Median bei 625 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 6 Wohnbauzonen liegt zwischen 515 und 630 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Altrip entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Altrip ist seit 2016 um 95 % gestiegen, von 320 auf 625 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 1,6 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wie teuer ist Bauland in Altrip im Vergleich zum Rhein-Pfalz-Kreis?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Altrip bei 625 €/m², 16 % höher als im Rhein-Pfalz-Kreis insgesamt (540 €/m²). Das ist Platz 4 unter den 25 Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis.
Was kostet ein Grundstück in Altrip?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Altrip 2026 bei 625 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 313.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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