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Bodenrichtwert Lohrheim 2026

Bodenrichtwerte in Lohrheim auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Lohrheim liegt 2026 im Median bei 90 €/m², 13 % mehr als 2024 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

90€/m²

+13 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Aar-Einrich 90 €/m²Rhein-Lahn-Kreis 95 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Entwicklung seit 2018+50 %60 → 90 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich zum Kreis−5,3 %5,3 % unter dem Rhein-Lahn-Kreis (95 €/m²)

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Lohrheim seit 2008

Median Wohnbauland seit 2018 um 50 % gestiegen, von 60 auf 90 €/m²; im Vergleich Rhein-Lahn-Kreis und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Lohrheim, Stichtage 2008 bis 2026
  • Lohrheim
  • Rhein-Lahn-Kreis
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Lohrheim, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2018 um 50 % gestiegen, von 60 auf 90 €/m²; im Vergleich Rhein-Lahn-Kreis und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820122016202020265590160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Lohrheim, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2018 um 50 % gestiegen, von 60 auf 90 €/m²; im Vergleich Rhein-Lahn-Kreis und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820122016202020265590Lohrheim160Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Lohrheim, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2018 um 50 % gestiegen, von 60 auf 90 €/m²; im Vergleich Rhein-Lahn-Kreis und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420265590Lohrheim160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Lohrheim, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagLohrheimRhein-Lahn-KreisRheinland-Pfalz
2008555580
2010555585
2012555585
201457,56085
201657,56090
20186065100
20206570110
20228085130
20248085145
20269095160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Lohrheim auffällt

Acker- und Grünland im Median bei 1,5 €/m²

Wohnbauland kostet in Lohrheim 60-mal so viel wie Acker- und Grünland. Für Wald gilt in der einzigen Waldzone ein Bodenrichtwert von 0,55 €/m².

2022 ein Plus von 23 %, der größte von vier Schritten seit 2018

Von 2020 auf 2022 stieg der Median der Wohnbauzonen in Lohrheim von 65 auf 80 €/m².

Wohnbauland in Lohrheim und im Rhein-Lahn-Kreis 2008 bis 2026
  • Lohrheim
  • Rhein-Lahn-Kreis
Wohnbauland in Lohrheim und im Rhein-Lahn-Kreis 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Lohrheim und im Rhein-Lahn-Kreis je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²020406080100€/m²200820122016202020265590
Wohnbauland in Lohrheim und im Rhein-Lahn-Kreis 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Lohrheim und im Rhein-Lahn-Kreis je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²020406080100€/m²200820122016202020265590Lohrheim
Wohnbauland in Lohrheim und im Rhein-Lahn-Kreis 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Lohrheim und im Rhein-Lahn-Kreis je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²020406080100€/m²20082010201220142016201820202022202420265590Lohrheim

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Lohrheim am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland3 Zonen90 €/m²80 bis 110
  • Gemischte Bauflächeneine Zone65 €/m²
  • Landwirtschaft4 Zonen1,5 €/m²1,45 bis 1,55
  • Waldeine Zone0,55 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

1 von 4 Nachbarorten ist günstiger als Lohrheim

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Lohrheim (90 €/m²). Alle Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis

  1. Hahnstätten140 €/m²+56 % gegenüber Lohrheim
  2. Niederneisen100 €/m²+11 % gegenüber Lohrheim
  3. Oberneisen95 €/m²+5,6 % gegenüber Lohrheim
  4. Schönborn72,5 €/m²−19 % gegenüber Lohrheim

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Lohrheim

  1. Mainz42 km1.200 €/m²+1.233 % gegenüber Lohrheim
  2. Frankfurt am Main49 km1.087,5 €/m²
  3. Wiesbaden31 km950 €/m²
  4. Koblenz33 km475 €/m²+428 % gegenüber Lohrheim
  5. Limburg a.d.Lahn10 km220 €/m²
  6. Diez5 km170 €/m²+89 % gegenüber Lohrheim
  7. Hünfelden9 km140 €/m²
  8. Aarbergen8 km127,5 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Lohrheim

Lohrheim ist von 2011 bis 2021 um 6,8 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
5902
31.12.2025 · 2011–2021: +6,8 % · seit 2022: −3,8 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
03
2024 · 0 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1465
2025 · 4 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Lohrheim

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Lohrheim 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Lohrheim liegt 2026 im Median bei 90 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 3 Wohnbauzonen liegt zwischen 85 und 100 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Lohrheim entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Lohrheim ist seit 2018 um 50 % gestiegen, von 60 auf 90 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 13 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Lohrheim im Vergleich zum Rhein-Lahn-Kreis?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Lohrheim bei 90 €/m², 5,3 % niedriger als im Rhein-Lahn-Kreis insgesamt (95 €/m²). Das ist Platz 48 unter den 130 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis.

Was kostet ein Grundstück in Lohrheim?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Lohrheim 2026 bei 90 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 45.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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