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Bodenrichtwerte in Wiebelsheim auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Im Jahr 2026 beträgt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Wiebelsheim im Median 65 €/m², 13 % niedriger als im Rhein-Hunsrück-Kreis insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

65€/m²

unverändert seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein 75 €/m²Rhein-Hunsrück-Kreis 75 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis−13 %13 % unter dem Rhein-Hunsrück-Kreis (75 €/m²)
  • Gewerbebauland40 €/m²Median der einen Zone

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Wiebelsheim seit 2008

Median Wohnbauland, im Vergleich Rhein-Hunsrück-Kreis und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Wiebelsheim, Stichtage 2008 bis 2026
  • Wiebelsheim
  • Rhein-Hunsrück-Kreis
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Wiebelsheim, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Rhein-Hunsrück-Kreis und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820122016202020264465160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Wiebelsheim, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Rhein-Hunsrück-Kreis und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420264465160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Wiebelsheim, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Rhein-Hunsrück-Kreis und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420264465Wiebelsheim160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Wiebelsheim, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagWiebelsheimRhein-Hunsrück-KreisRheinland-Pfalz
2008444480
2010504585
2012504585
2014504585
2016504590
20185045100
20205046110
20226570130
20246570145
20266575160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Wiebelsheim auffällt

Seit 2024 unverändert, im Rhein-Hunsrück-Kreis ein Plus von 7,1 %

In Rheinland-Pfalz stieg der Landesmedian von 2024 bis 2026 um 10 %, während der mittlere Bodenrichtwert in Wiebelsheim gleich hoch blieb, wie schon von 2022 bis 2024.

Wohnbauland 52-mal so teuer wie Acker- und Grünland

Acker- und Grünland liegt in Wiebelsheim im Median bei 1,25 €/m².

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Wiebelsheim am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland4 Zonen65 €/m²65 bis 90
  • Gemischte Bauflächeneine Zone50 €/m²
  • Gewerbeeine Zone40 €/m²
  • Landwirtschaft2 Zonen1,25 €/m²1,1 bis 1,4
  • Waldeine Zone0,4 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

1 von 4 Nachbarorten ist günstiger als Wiebelsheim

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Wiebelsheim (65 €/m²). Alle Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis

  1. Damscheid80 €/m²+23 % gegenüber Wiebelsheim
  2. Perscheid75 €/m²+15 % gegenüber Wiebelsheim
  3. Kisselbach72,5 €/m²+12 % gegenüber Wiebelsheim
  4. Laudert60 €/m²−7,7 % gegenüber Wiebelsheim

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Wiebelsheim

  1. Mainz46 km1.200 €/m²+1.746 % gegenüber Wiebelsheim
  2. Wiesbaden44 km950 €/m²
  3. Koblenz30 km475 €/m²+631 % gegenüber Wiebelsheim
  4. Bad Kreuznach31 km320 €/m²+392 % gegenüber Wiebelsheim
  5. Simmern/Hunsrück13 km125 €/m²+92 % gegenüber Wiebelsheim
  6. Boppard15 km115 €/m²+77 % gegenüber Wiebelsheim
  7. Oberwesel6 km105 €/m²+62 % gegenüber Wiebelsheim
  8. Rheinböllen9 km90 €/m²+38 % gegenüber Wiebelsheim

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Wiebelsheim

Was den Bodenwert in Wiebelsheim außerdem prägt

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
6072
31.12.2025 · seit 2022: +3,4 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
9,93
2024 · 6 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
365 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
835
2025 · 7 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Wiebelsheim

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Wiebelsheim 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Wiebelsheim liegt 2026 im Median bei 65 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 4 Wohnbauzonen liegt zwischen 65 und 71 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Wiebelsheim entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Wiebelsheim liegt so hoch wie 2024, bei 65 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Wiebelsheim im Vergleich zum Rhein-Hunsrück-Kreis?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Wiebelsheim bei 65 €/m², 13 % niedriger als im Rhein-Hunsrück-Kreis insgesamt (75 €/m²). Das ist Platz 59 unter den 117 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis.

Was kostet ein Grundstück in Wiebelsheim?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Wiebelsheim 2026 bei 65 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 33.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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