Bodenrichtwert Todenroth 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Todenroth liegt 2026 bei 50 €/m², 33 % niedriger als im Rhein-Hunsrück-Kreis insgesamt (eine Richtwertzone, Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
50€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) 65 €/m²Rhein-Hunsrück-Kreis 75 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis−33 %33 % unter dem Rhein-Hunsrück-Kreis (75 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Todenroth seit 2016
Median Wohnbauland, im Vergleich Rhein-Hunsrück-Kreis und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.
- Todenroth
- Rhein-Hunsrück-Kreis
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Todenroth | Rhein-Hunsrück-Kreis | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | – | 44 | 80 |
| 2010 | – | 45 | 85 |
| 2012 | – | 45 | 85 |
| 2014 | – | 45 | 85 |
| 2016 | 39 | 45 | 90 |
| 2018 | 35 | 45 | 100 |
| 2020 | 30 | 46 | 110 |
| 2022 | 50 | 70 | 130 |
| 2024 | 50 | 70 | 145 |
| 2026 | 50 | 75 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Todenroth auffällt
Wohnbauland ist in Todenroth im Median nicht teurer als in einem der Nachbarorte und liegt auch landesweit im unteren Bereich.
Kappel als teuerster Nachbarort, Wohnbauland dort 1,5-mal so teuer wie in Todenroth
Von den drei Nachbarorten hat allein Kappel einen höheren Median als Todenroth. Der günstigste Nachbarort Schwarzen liegt gleichauf mit Todenroth.
Acker- und Grünland im Median bei 0,98 €/m²
Wohnbauland ist in Todenroth 51-mal so teuer wie Acker- und Grünland. Für Wald gilt ein Bodenrichtwert von 0,4 €/m², und drei der fünf Richtwertzonen gelten Landwirtschaft und Wald.
Landesmedian bei 160 €/m², in Todenroth 69 % niedriger
Auf Platz 1.546 von 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz zählt Todenroth zu den günstigsten 21 %. Schwarzen davor und Wahlenau dahinter haben mit 50 €/m² denselben Median wie Todenroth.
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Todenroth am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbaulandeine Zone50 €/m²
- Gemischte Bauflächeneine Zone35 €/m²
- Landwirtschaft2 Zonen0,98 €/m²0,85 bis 1,1
- Waldeine Zone0,4 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
Keiner von 3 Nachbarorten ist günstiger als Todenroth
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Todenroth (50 €/m²). Alle Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis
- Kappel75 €/m²+50 % gegenüber Todenroth
- Kludenbach50 €/m²gleich gegenüber Todenroth
- Schwarzen50 €/m²gleich gegenüber Todenroth
In 7 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Todenroth
- Koblenz44 km475 €/m²+850 % gegenüber Todenroth
- Trier54 km350 €/m²+600 % gegenüber Todenroth
- Bad Kreuznach39 km320 €/m²+540 % gegenüber Todenroth
- Simmern/Hunsrück13 km125 €/m²+150 % gegenüber Todenroth
- Kastellaun12 km85 €/m²+70 % gegenüber Todenroth
- Kirchberg (Hunsrück)5 km85 €/m²+70 % gegenüber Todenroth
- Sohren6 km75 €/m²+50 % gegenüber Todenroth
- Idar-Oberstein31 km50 €/m²gleich gegenüber Todenroth
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Todenroth
Was den Bodenwert in Todenroth außerdem prägt
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 03
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Todenroth
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Todenroth 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Todenroth liegt 2026 bei 50 €/m² (Stichtag 01.01.2026, eine Richtwertzone). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Todenroth im Vergleich zum Rhein-Hunsrück-Kreis?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Todenroth bei 50 €/m², 33 % niedriger als im Rhein-Hunsrück-Kreis insgesamt (75 €/m²). Das ist Platz 113 unter den 117 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Was kostet ein Grundstück in Todenroth?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Bodenrichtwert in Todenroth 2026 bei 50 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 25.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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