Bodenrichtwert Mastershausen 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Mastershausen liegt 2026 im Median bei 70 €/m² (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
70€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Kastellaun 60 €/m²Rhein-Hunsrück-Kreis 75 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis−6,7 %6,7 % unter dem Rhein-Hunsrück-Kreis (75 €/m²)
- Gewerbebauland20 €/m²Median der einen Zone
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Mastershausen seit 2008
Median Wohnbauland, im Vergleich Rhein-Hunsrück-Kreis und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.
- Mastershausen
- Rhein-Hunsrück-Kreis
- Rheinland-Pfalz
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| Stichtag | Mastershausen | Rhein-Hunsrück-Kreis | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 34 | 44 | 80 |
| 2010 | 34 | 45 | 85 |
| 2012 | 34 | 45 | 85 |
| 2014 | 33 | 45 | 85 |
| 2016 | 33,5 | 45 | 90 |
| 2018 | 34 | 45 | 100 |
| 2020 | 35 | 46 | 110 |
| 2022 | 60 | 70 | 130 |
| 2024 | 60 | 70 | 145 |
| 2026 | 70 | 75 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Mastershausen auffällt
Bell (Hunsrück) als teuerster Nachbarort 21 % günstiger
Wohnbauland kostet in Mastershausen im Median mehr als in allen sechs Nachbarorten. Den größten Abstand hat Sosberg, dessen Median 54 % unter dem Wert von Mastershausen liegt.
Acker- und Grünland im Median bei 0,93 €/m²
Wohnbauland ist in Mastershausen 76-mal so teuer wie Acker- und Grünland. Für Wald gilt ein Bodenrichtwert von 0,4 €/m².
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Mastershausen am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland2 Zonen70 €/m²60 bis 80
- Gemischte Bauflächeneine Zone45 €/m²
- Gewerbeeine Zone20 €/m²
- Landwirtschaft2 Zonen0,93 €/m²0,85 bis 1
- Waldeine Zone0,4 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
Alle 6 Nachbarorte sind günstiger als Mastershausen
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Mastershausen (70 €/m²). Alle Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis
- Bell (Hunsrück)55 €/m²−21 % gegenüber Mastershausen
- Blankenrath55 €/m²−21 % gegenüber Mastershausen
- Buch55 €/m²−21 % gegenüber Mastershausen
- Reidenhausen43 €/m²−39 % gegenüber Mastershausen
- Mittelstrimmig38,5 €/m²−45 % gegenüber Mastershausen
- Sosberg32 €/m²−54 % gegenüber Mastershausen
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Mastershausen
- Koblenz37 km475 €/m²+579 % gegenüber Mastershausen
- Bad Kreuznach43 km320 €/m²+357 % gegenüber Mastershausen
- Neuwied46 km240 €/m²+243 % gegenüber Mastershausen
- Simmern/Hunsrück15 km125 €/m²+79 % gegenüber Mastershausen
- Boppard24 km115 €/m²+64 % gegenüber Mastershausen
- Zell (Mosel)11 km100 €/m²+43 % gegenüber Mastershausen
- Kastellaun7 km85 €/m²+21 % gegenüber Mastershausen
- Kirchberg (Hunsrück)12 km85 €/m²+21 % gegenüber Mastershausen
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Mastershausen
Mastershausen ist von 2011 bis 2021 um 2,9 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 23
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Mastershausen
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Mastershausen 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Mastershausen liegt 2026 im Median bei 70 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die 2 Wohnbauzonen liegen zwischen 60 und 80 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Mastershausen im Vergleich zum Rhein-Hunsrück-Kreis?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Mastershausen bei 70 €/m², 6,7 % niedriger als im Rhein-Hunsrück-Kreis insgesamt (75 €/m²). Das ist Platz 40 unter den 117 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Was kostet ein Grundstück in Mastershausen?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Mastershausen 2026 bei 70 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 35.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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