Bodenrichtwert Horn 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Horn liegt 2026 im Median bei 55 €/m², 67 % mehr als 2018 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
55€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen 70 €/m²Rhein-Hunsrück-Kreis 75 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Entwicklung seit 2018+67 %33 → 55 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich zum Kreis−27 %27 % unter dem Rhein-Hunsrück-Kreis (75 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Horn seit 2008
Median Wohnbauland seit 2018 um 67 % gestiegen, von 33 auf 55 €/m²; im Vergleich Rhein-Hunsrück-Kreis und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.
- Horn
- Rhein-Hunsrück-Kreis
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Horn | Rhein-Hunsrück-Kreis | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 33 | 44 | 80 |
| 2010 | 33 | 45 | 85 |
| 2012 | 33 | 45 | 85 |
| 2014 | 33 | 45 | 85 |
| 2016 | 33 | 45 | 90 |
| 2018 | 33 | 45 | 100 |
| 2020 | 40 | 46 | 110 |
| 2022 | 55 | 70 | 130 |
| 2024 | 55 | 70 | 145 |
| 2026 | 55 | 75 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Horn auffällt
Acker- und Grünland in Horn im Median bei 1,2 €/m²
Wohnbauland kostet in Horn im Median 46-mal so viel wie Acker- und Grünland. Für Wald gilt ein Bodenrichtwert von 0,4 €/m².
Seit 2024 gleich hoch, im Rhein-Hunsrück-Kreis ein Plus von 7,1 %
In Rheinland-Pfalz stieg der Median für Wohnbauland von 2024 bis 2026 um 10 %.
- Horn
- Rhein-Hunsrück-Kreis
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Horn am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland3 Zonen55 €/m²55 bis 70
- Gemischte Bauflächeneine Zone40 €/m²
- Landwirtschaft2 Zonen1,2 €/m²1 bis 1,4
- Waldeine Zone0,4 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
1 von 5 Nachbarorten ist günstiger als Horn
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Horn (55 €/m²). Alle Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis
- Riegenroth87,5 €/m²+59 % gegenüber Horn
- Klosterkumbd60 €/m²+9,1 % gegenüber Horn
- Laubach57,5 €/m²+4,5 % gegenüber Horn
- Bubach55 €/m²gleich gegenüber Horn
- Budenbach50 €/m²−9,1 % gegenüber Horn
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Horn
- Mainz52 km1.200 €/m²+2.082 % gegenüber Horn
- Wiesbaden51 km950 €/m²
- Koblenz33 km475 €/m²+764 % gegenüber Horn
- Bad Kreuznach32 km320 €/m²+482 % gegenüber Horn
- Simmern/Hunsrück7 km125 €/m²+127 % gegenüber Horn
- Boppard18 km115 €/m²+109 % gegenüber Horn
- Rheinböllen10 km90 €/m²+64 % gegenüber Horn
- Kastellaun8 km85 €/m²+55 % gegenüber Horn
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Horn
Horn ist von 2011 bis 2021 um 5,3 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 5,23
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Horn
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Horn 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Horn liegt 2026 im Median bei 55 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 3 Wohnbauzonen liegt zwischen 55 und 63 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Horn entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Horn ist seit 2018 um 67 % gestiegen, von 33 auf 55 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median unverändert. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wie teuer ist Bauland in Horn im Vergleich zum Rhein-Hunsrück-Kreis?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Horn bei 55 €/m², 27 % niedriger als im Rhein-Hunsrück-Kreis insgesamt (75 €/m²). Das ist Platz 88 unter den 117 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Was kostet ein Grundstück in Horn?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Horn 2026 bei 55 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 28.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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