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Bodenrichtwerte in Longuich auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Longuich liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 290 €/m², 81 % höher als im Landkreis Trier-Saarburg insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

290€/m²

−1,7 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße 200 €/m²Landkreis Trier-Saarburg 160 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis+81 %81 % über dem Landkreis Trier-Saarburg (160 €/m²)
  • Gewerbebauland55 €/m²Median der 2 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Longuich seit 2008

Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Trier-Saarburg und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Longuich, Stichtage 2008 bis 2026
  • Longuich
  • Landkreis Trier-Saarburg
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Longuich, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Trier-Saarburg und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.0100200300€/m²20082012201620202026140290160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Longuich, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Trier-Saarburg und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.0100200300€/m²2008201020122014201620182020202220242026140290160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Longuich, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Trier-Saarburg und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.0100200300€/m²2008201020122014201620182020202220242026140290Longuich160Landkreis Trier-Saarburg
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Longuich, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagLonguichLandkreis Trier-SaarburgRheinland-Pfalz
20081407180
20101508085
20121508585
20141708585
20161709090
2018190100100
2020220110110
2022280130130
2024295155145
2026290160160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Longuich auffällt

In Longuich kostet Wohnbauland mehr als in den meisten Gemeinden von Rheinland-Pfalz, zuletzt sank der Median jedoch, während er im Landkreis stieg.

Wohnbauland in Longuich 1,8-mal so teuer wie im Land

Der Landesmedian liegt bei 160 €/m². Mit seinem mittleren Bodenrichtwert steht Longuich auf Platz 195 von 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz und gehört so zu den teuersten 11 %. Kenn davor und Trierweiler dahinter haben denselben Median wie Longuich.

Longuich im Vergleich aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Seit 2024 gesunken, im Landkreis Trier-Saarburg ein Plus von 3,2 %

In Longuich sank der Median um 1,7 %, in Rheinland-Pfalz stieg er um 10 %. In allen sechs Nachbarorten mit vergleichbaren Werten stieg er stärker oder sank schwächer, am stärksten stieg er in Fell (+8,1 %).

Acker- und Grünland im Median bei 1,2 €/m²

Wohnbauland kostet in Longuich 242-mal so viel wie Acker- und Grünland.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Longuich am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland4 Zonen290 €/m²230 bis 370
  • Gemischte Bauflächen5 Zonen160 €/m²130 bis 260
  • Gewerbe2 Zonen55 €/m²45 bis 65
  • Landwirtschaft2 Zonen1,2 €/m²alle Zonen gleich
  • Waldeine Zone0,4 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

2 von 6 Nachbarorten sind günstiger als Longuich

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Longuich (290 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg

  1. Schweich390 €/m²+34 % gegenüber Longuich
  2. Trier350 €/m²+21 % gegenüber Longuich
  3. Riol305 €/m²+5,2 % gegenüber Longuich
  4. Kenn290 €/m²gleich gegenüber Longuich
  5. Mertesdorf200 €/m²−31 % gegenüber Longuich
  6. Fell167,5 €/m²−42 % gegenüber Longuich

In keinem von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Longuich

  1. Konz16 km225 €/m²−22 % gegenüber Longuich
  2. Wittlich24 km225 €/m²−22 % gegenüber Longuich
  3. Mehring5 km215 €/m²−26 % gegenüber Longuich
  4. Föhren7 km200 €/m²−31 % gegenüber Longuich
  5. Kasel5 km180 €/m²−38 % gegenüber Longuich
  6. Hetzerath9 km162,5 €/m²−44 % gegenüber Longuich
  7. Waldrach6 km137,5 €/m²−53 % gegenüber Longuich
  8. Kordel9 km115 €/m²−60 % gegenüber Longuich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Longuich

Longuich ist von 2011 bis 2021 um 6,4 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
1.2832
31.12.2025 · 2011–2021: +6,4 % · seit 2022: −3,6 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
03
2024 · 0 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
365 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1455
2025 · 9 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Longuich

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Longuich 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Longuich liegt 2026 im Median bei 290 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 4 Wohnbauzonen liegt zwischen 268 und 318 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Longuich entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Longuich ist seit 2024 um 1,7 % gesunken, von 295 auf 290 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Longuich im Vergleich zum Landkreis Trier-Saarburg?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Longuich bei 290 €/m², 81 % höher als im Landkreis Trier-Saarburg insgesamt (160 €/m²). Das ist Platz 7 unter den 90 Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg.

Was kostet ein Grundstück in Longuich?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Longuich 2026 bei 290 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 145.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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