Adresse suchen

Bodenrichtwert Korlingen 2026

Bodenrichtwerte in Korlingen auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Korlingen liegt 2026 im Median bei 170 €/m², 9,7 % mehr als 2024 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

170€/m²

+9,7 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Ruwer 140 €/m²Landkreis Trier-Saarburg 160 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis+6,3 %6,3 % über dem Landkreis Trier-Saarburg (160 €/m²)

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Korlingen seit 2008

Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Trier-Saarburg und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Korlingen, Stichtage 2008 bis 2026
  • Korlingen
  • Landkreis Trier-Saarburg
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Korlingen, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Trier-Saarburg und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²2008201220162020202686170
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Korlingen, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Trier-Saarburg und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820102012201420162018202020222024202686170
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Korlingen, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Trier-Saarburg und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820102012201420162018202020222024202686170Korlingen
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Korlingen, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagKorlingenLandkreis Trier-SaarburgRheinland-Pfalz
2008867180
2010858085
2012858585
2014908585
2016909090
201895100100
2020105110110
2022110130130
2024155155145
2026170160160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Korlingen auffällt

In Korlingen liegt Wohnbauland um ein Vielfaches über Acker- und Grünland, für das der Gutachterausschuss mehrere Zonen festgelegt hat.

Acker- und Grünland im Median bei 0,85 €/m²

Wohnbauland kostet in Korlingen 200-mal so viel wie Acker- und Grünland, für Wald gilt ein Bodenrichtwert von 0,35 €/m². Drei der neun Zonen in Korlingen entfallen auf Landwirtschaft und Wald.

Wohnbauland im teuersten Nachbarort Trier 2,1-mal so teuer wie in Korlingen

Die übrigen drei Nachbarorte liegen unter Korlingen, am günstigsten Morscheid mit einem um 38 % niedrigeren Median. Von 2024 auf 2026 stieg der Median in Korlingen um 9,7 %, stärker als in allen vier Nachbarorten. Am nächsten kam Gutweiler mit +7,7 %.

Landesmedian bei 160 €/m², in Korlingen 6,3 % höher

Mit Platz 427 unter 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz zählt Korlingen zu den teuersten 23 %. Wirges davor und Serrig dahinter kommen beide auf 170 €/m².

Korlingen im Vergleich aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Korlingen am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland4 Zonen170 €/m²120 bis 265
  • Gemischte Bauflächeneine Zone110 €/m²
  • Landwirtschaft2 Zonen0,85 €/m²0,8 bis 0,9
  • Waldeine Zone0,35 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

3 von 4 Nachbarorten sind günstiger als Korlingen

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Korlingen (170 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg

  1. Trier350 €/m²+106 % gegenüber Korlingen
  2. Gusterath160 €/m²−5,9 % gegenüber Korlingen
  3. Gutweiler140 €/m²−18 % gegenüber Korlingen
  4. Morscheid105 €/m²−38 % gegenüber Korlingen

In 5 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Korlingen

  1. Schweich13 km390 €/m²+129 % gegenüber Korlingen
  2. Konz9 km225 €/m²+32 % gegenüber Korlingen
  3. Mertesdorf5 km200 €/m²+18 % gegenüber Korlingen
  4. Osburg7 km190 €/m²+12 % gegenüber Korlingen
  5. Kasel4 km180 €/m²+5,9 % gegenüber Korlingen
  6. Fell7 km167,5 €/m²−1,5 % gegenüber Korlingen
  7. Pluwig4 km160 €/m²−5,9 % gegenüber Korlingen
  8. Waldrach3 km137,5 €/m²−19 % gegenüber Korlingen

Im Saarland: Saarbrücken (57 km).

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Korlingen

Korlingen ist von 2011 bis 2021 um 5,8 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
7472
31.12.2025 · 2011–2021: +5,8 % · seit 2022: −2,6 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
03
2024 · 0 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
3595
2025 · 2 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Korlingen

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Korlingen 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Korlingen liegt 2026 im Median bei 170 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 4 Wohnbauzonen liegt zwischen 143 und 209 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Korlingen entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Korlingen ist seit 2024 um 9,7 % gestiegen, von 155 auf 170 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Korlingen im Vergleich zum Landkreis Trier-Saarburg?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Korlingen bei 170 €/m², 6,3 % höher als im Landkreis Trier-Saarburg insgesamt (160 €/m²). Das ist Platz 29 unter den 90 Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg.

Was kostet ein Grundstück in Korlingen?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Korlingen 2026 bei 170 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 85.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de