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Bodenrichtwert Straßenhaus 2026

Bodenrichtwerte in Straßenhaus auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Straßenhaus liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 125 €/m², 56 % mehr als 2018 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

125€/m²

+8,7 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach 125 €/m²Landkreis Neuwied 150 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Entwicklung seit 2018+56 %80 → 125 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich zum Kreis−17 %17 % unter dem Landkreis Neuwied (150 €/m²)
  • Gewerbebauland50 €/m²Median der 4 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Straßenhaus seit 2008

Median Wohnbauland seit 2018 um 56 % gestiegen, von 80 auf 125 €/m²; im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Straßenhaus, Stichtage 2008 bis 2026
  • Straßenhaus
  • Landkreis Neuwied
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Straßenhaus, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2018 um 56 % gestiegen, von 80 auf 125 €/m²; im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²2008201220162020202675125150
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Straßenhaus, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2018 um 56 % gestiegen, von 80 auf 125 €/m²; im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820102012201420162018202020222024202675125150
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Straßenhaus, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2018 um 56 % gestiegen, von 80 auf 125 €/m²; im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820102012201420162018202020222024202675125Straßenhaus150Landkreis Neuwied
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Straßenhaus, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagStraßenhausLandkreis NeuwiedRheinland-Pfalz
2008758580
2010758585
2012758585
2014658585
2016658590
20188095100
202090105110
2022110130130
2024115135145
2026125150160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Straßenhaus auffällt

In Straßenhaus gilt ein großer Teil der Richtwertzonen Landwirtschaft und Wald, und Wohnbauland kostet ein Vielfaches von Acker- und Grünland.

Acker- und Grünland im Median bei 1,3 €/m²

In Straßenhaus ist Wohnbauland 96-mal so teuer wie Acker- und Grünland. Landwirtschaft und Wald machen 47 % aller Richtwertzonen aus.

2018 ein Plus von 23 %

Von 2016 bis 2018 stieg der Median der Wohnbauzonen in Straßenhaus von 65 auf 80 €/m², der größte von neun Schritten seit 2008.

Wohnbauland in Straßenhaus und im Landkreis Neuwied 2008 bis 2026
  • Straßenhaus
  • Landkreis Neuwied
Wohnbauland in Straßenhaus und im Landkreis Neuwied 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Straßenhaus und im Landkreis Neuwied je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²050100150€/m²2008201220162020202675125150
Wohnbauland in Straßenhaus und im Landkreis Neuwied 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Straßenhaus und im Landkreis Neuwied je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²050100150€/m²2008201220162020202675125Straßenhaus150Landkreis Neuwied
Wohnbauland in Straßenhaus und im Landkreis Neuwied 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Straßenhaus und im Landkreis Neuwied je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²050100150€/m²200820102012201420162018202020222024202675125Straßenhaus150Landkreis Neuwied

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Zuletzt schwächer gestiegen als im Landkreis Neuwied (+11 %)

Seit 2024 stieg der mittlere Bodenrichtwert in Straßenhaus um 8,7 %, zum fünften Mal in Folge; in Rheinland-Pfalz betrug das Plus 10 %. In zwei von vier Nachbarorten stieg der Median stärker, am stärksten in Breitscheid mit +15 %.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Straßenhaus am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland5 Zonen125 €/m²90 bis 145
  • Gemischte Bauflächen7 Zonen100 €/m²85 bis 125
  • Gewerbe4 Zonen50 €/m²44 bis 55
  • Landwirtschaft12 Zonen1,3 €/m²1,15 bis 1,45
  • Wald3 Zonen0,5 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

4 von 8 Nachbarorten sind günstiger als Straßenhaus

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Straßenhaus (125 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Neuwied

  1. Oberhonnefeld-Gierend150 €/m²+20 % gegenüber Straßenhaus
  2. Kurtscheid137,5 €/m²+10 % gegenüber Straßenhaus
  3. Hardert132,5 €/m²+6,0 % gegenüber Straßenhaus
  4. Bonefeld127,5 €/m²+2,0 % gegenüber Straßenhaus
  5. Hümmerich90 €/m²−28 % gegenüber Straßenhaus
  6. Urbach90 €/m²−28 % gegenüber Straßenhaus
  7. Oberraden80 €/m²−36 % gegenüber Straßenhaus
  8. Breitscheid77,5 €/m²−38 % gegenüber Straßenhaus

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Straßenhaus

  1. Köln61 km870 €/m²
  2. Bonn34 km750 €/m²
  3. Koblenz22 km475 €/m²+280 % gegenüber Straßenhaus
  4. Bendorf13 km242,5 €/m²+94 % gegenüber Straßenhaus
  5. Neuwied9 km240 €/m²+92 % gegenüber Straßenhaus
  6. Andernach15 km232,5 €/m²+86 % gegenüber Straßenhaus
  7. Rengsdorf4 km225 €/m²+80 % gegenüber Straßenhaus
  8. Horhausen (Westerwald)5 km150 €/m²+20 % gegenüber Straßenhaus

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Straßenhaus

Straßenhaus ist von 2011 bis 2021 um 3,7 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
1.9952
31.12.2025 · 2011–2021: +3,7 % · seit 2022: +3,0 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
03
2024 · 0 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1965
2025 · 10 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Straßenhaus

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Straßenhaus 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Straßenhaus liegt 2026 im Median bei 125 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 5 Wohnbauzonen liegt zwischen 100 und 130 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Straßenhaus entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Straßenhaus ist seit 2018 um 56 % gestiegen, von 80 auf 125 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 8,7 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Straßenhaus im Vergleich zum Landkreis Neuwied?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Straßenhaus bei 125 €/m², 17 % niedriger als im Landkreis Neuwied insgesamt (150 €/m²). Das ist Platz 27 unter den 60 Gemeinden im Landkreis Neuwied.

Was kostet ein Grundstück in Straßenhaus?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Straßenhaus 2026 bei 125 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 63.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

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Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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