Bodenrichtwert Neuhemsbach 2026
Im Jahr 2026 beträgt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Neuhemsbach im Median 160 €/m², 40 % mehr als 2016 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
160€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn 205 €/m²Landkreis Kaiserslautern 190 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Entwicklung seit 2016+40 %114 → 160 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich zum Kreis−16 %16 % unter dem Landkreis Kaiserslautern (190 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Neuhemsbach seit 2008
Median Wohnbauland seit 2016 um 40 % gestiegen, von 114 auf 160 €/m²; im Vergleich Landkreis Kaiserslautern und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.
- Neuhemsbach
- Landkreis Kaiserslautern
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Neuhemsbach | Landkreis Kaiserslautern | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 70 | 95 | 80 |
| 2010 | 75 | 95 | 85 |
| 2012 | 75 | 100 | 85 |
| 2014 | 80 | 100 | 85 |
| 2016 | 114 | 109 | 90 |
| 2018 | 120 | 115 | 100 |
| 2020 | 120 | 130 | 110 |
| 2022 | 140 | 175 | 130 |
| 2024 | 155 | 185 | 145 |
| 2026 | 160 | 190 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Neuhemsbach auffällt
Der Median für Wohnbauland stieg in Neuhemsbach über die Jahre schwächer als im Landkreis Kaiserslautern und im Land.
Im Landkreis Kaiserslautern +74 % seit 2016, in Neuhemsbach +40 %
In Rheinland-Pfalz stieg der mittlere Bodenrichtwert im selben Zeitraum um 78 %. Rechnerisch legte der Median in Neuhemsbach um 3,4 % pro Jahr zu.
- Neuhemsbach
- Landkreis Kaiserslautern
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Wohnbauland 133-mal so teuer wie Acker- und Grünland
Acker- und Grünland liegt in Neuhemsbach im Median bei 1,2 €/m². Zusammen mit Wald stellen diese Nutzungen 46 % aller Richtwertzonen.
2022 ein Plus von 17 % zum vorigen Stichtag
Von 2020 auf 2022 stieg der Median in Neuhemsbach von 120 auf 140 €/m², der größte von fünf Schritten seit 2016.
Unter den teuersten 25 % der Gemeinden in Rheinland-Pfalz, auf Platz 471
Der Median in Neuhemsbach entspricht dem Landesmedian von 160 €/m². Auch Orbis davor und Dörrenbach dahinter haben denselben Median wie Neuhemsbach.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Neuhemsbach am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland3 Zonen160 €/m²160 bis 190
- Gemischte Bauflächen3 Zonen120 €/m²31 bis 140
- Landwirtschaft8 Zonen1,2 €/m²1 bis 1,4
- Wald4 Zonen0,35 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
2 von 4 Nachbarorten sind günstiger als Neuhemsbach
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Neuhemsbach (160 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern
- Enkenbach-Alsenborn287,5 €/m²+80 % gegenüber Neuhemsbach
- Sembach220 €/m²+38 % gegenüber Neuhemsbach
- Gonbach135 €/m²−16 % gegenüber Neuhemsbach
- Sippersfeld135 €/m²−16 % gegenüber Neuhemsbach
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Neuhemsbach
- Mannheim43 km700 €/m²
- Neustadt an der Weinstraße24 km460 €/m²+188 % gegenüber Neuhemsbach
- Bad Dürkheim15 km420 €/m²+163 % gegenüber Neuhemsbach
- Ludwigshafen am Rhein34 km350 €/m²+119 % gegenüber Neuhemsbach
- Kaiserslautern15 km290 €/m²+81 % gegenüber Neuhemsbach
- Mehlingen6 km220 €/m²+38 % gegenüber Neuhemsbach
- Eisenberg (Pfalz)10 km205 €/m²+28 % gegenüber Neuhemsbach
- Winnweiler5 km190 €/m²+19 % gegenüber Neuhemsbach
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Neuhemsbach
Neuhemsbach ist von 2011 bis 2021 um 10 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 5,23
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 480 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Neuhemsbach
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Neuhemsbach 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Neuhemsbach liegt 2026 im Median bei 160 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 3 Wohnbauzonen liegt zwischen 160 und 175 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Neuhemsbach entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Neuhemsbach ist seit 2016 um 40 % gestiegen, von 114 auf 160 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 3,2 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wie teuer ist Bauland in Neuhemsbach im Vergleich zum Landkreis Kaiserslautern?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Neuhemsbach bei 160 €/m², 16 % niedriger als im Landkreis Kaiserslautern insgesamt (190 €/m²). Das ist Platz 25 unter den 49 Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern.
Was kostet ein Grundstück in Neuhemsbach?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Neuhemsbach 2026 bei 160 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 80.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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