Bodenrichtwert Eppenberg 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Eppenberg liegt 2026 bei 32 €/m², 33 % niedriger als im Landkreis Cochem-Zell insgesamt (eine Richtwertzone, Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
32€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Kaisersesch 45 €/m²Landkreis Cochem-Zell 47,5 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis−33 %33 % unter dem Landkreis Cochem-Zell (47,5 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Eppenberg seit 2008
Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Cochem-Zell und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.
- Eppenberg
- Landkreis Cochem-Zell
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Eppenberg | Landkreis Cochem-Zell | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 28 | 32 | 80 |
| 2010 | 28 | 33 | 85 |
| 2012 | 28 | 33,5 | 85 |
| 2014 | 26 | 33 | 85 |
| 2016 | 26 | 33 | 90 |
| 2018 | 26 | 34 | 100 |
| 2020 | 24 | 36 | 110 |
| 2022 | 30 | 45 | 130 |
| 2024 | 30 | 45 | 145 |
| 2026 | 32 | 47,5 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Eppenberg auffällt
In Eppenberg kostet Wohnbauland weniger als in fast allen Gemeinden von Rheinland-Pfalz.
Landesmedian 160 €/m², in Eppenberg 80 % weniger
Unter den 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz steht Eppenberg auf Platz 1.848 und zählt damit zu den günstigsten 5 %. Nohen davor und Hauroth dahinter haben denselben Median wie Eppenberg.
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Acker- und Grünland im Median bei 1,25 €/m²
Wohnbauland kostet in Eppenberg im Median 26-mal so viel wie Acker- und Grünland. Auf Landwirtschaft und Wald entfallen drei der fünf Richtwertzonen, für Wald gilt ein Bodenrichtwert von 0,4 €/m².
Der teuerste Nachbarort Ulmen 2,2-mal so teuer wie Eppenberg
In fünf von sieben Nachbarorten liegt der mittlere Wert höher als in Eppenberg. Günstiger ist nur der günstigste Nachbarort Lirstal, um 13 %.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Eppenberg am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbaulandeine Zone32 €/m²
- Gemischte Bauflächeneine Zone26 €/m²
- Landwirtschaft2 Zonen1,25 €/m²1,1 bis 1,4
- Waldeine Zone0,4 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
1 von 7 Nachbarorten ist günstiger als Eppenberg
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Eppenberg (32 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Eppenberg
- Bonn51 km750 €/m²
- Koblenz38 km475 €/m²+1.384 % gegenüber Eppenberg
- Bad Neuenahr-Ahrweiler32 km350 €/m²+994 % gegenüber Eppenberg
- Neuwied38 km240 €/m²+650 % gegenüber Eppenberg
- Andernach30 km232,5 €/m²+627 % gegenüber Eppenberg
- Mayen14 km180 €/m²+463 % gegenüber Eppenberg
- Cochem13 km125 €/m²+291 % gegenüber Eppenberg
- Kaisersesch6 km92,5 €/m²+189 % gegenüber Eppenberg
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Eppenberg
Eppenberg ist von 2011 bis 2021 um 2,9 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 03
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Eppenberg
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Eppenberg 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Eppenberg liegt 2026 bei 32 €/m² (Stichtag 01.01.2026, eine Richtwertzone). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Eppenberg im Vergleich zum Landkreis Cochem-Zell?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Eppenberg bei 32 €/m², 33 % niedriger als im Landkreis Cochem-Zell insgesamt (47,5 €/m²). Das ist Platz 66 unter den 74 Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell.
Was kostet ein Grundstück in Eppenberg?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Bodenrichtwert in Eppenberg 2026 bei 32 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 16.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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