Bodenrichtwert Sulzheim 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Sulzheim liegt 2026 im Median bei 275 €/m², 20 % mehr als 2024 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
275€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Wörrstadt 300 €/m²Landkreis Alzey-Worms 220 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Entwicklung seit 2018+67 %165 → 275 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich zum Kreis+25 %25 % über dem Landkreis Alzey-Worms (220 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Sulzheim seit 2008
Median Wohnbauland seit 2018 um 67 % gestiegen, von 165 auf 275 €/m²; im Vergleich Landkreis Alzey-Worms und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.
- Sulzheim
- Landkreis Alzey-Worms
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Sulzheim | Landkreis Alzey-Worms | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 155 | 125 | 80 |
| 2010 | 155 | 120 | 85 |
| 2012 | 160 | 125 | 85 |
| 2014 | 160 | 120 | 85 |
| 2016 | 150 | 120 | 90 |
| 2018 | 165 | 135 | 100 |
| 2020 | 190 | 155 | 110 |
| 2022 | 230 | 180 | 130 |
| 2024 | 230 | 185 | 145 |
| 2026 | 275 | 220 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Sulzheim auffällt
Von 190 auf 230 €/m² zwischen 2020 und 2022
Mit einem Plus von 21 % war das in Sulzheim der größte von vier Schritten des Medians seit 2018.
- Sulzheim
- Landkreis Alzey-Worms
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Wohnbauland 1,7-mal so teuer wie im Land
Der Landesmedian liegt bei 160 €/m². Sulzheim belegt Platz 214 von 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz und zählt damit zu den teuersten 12 %. Dieblich davor und Ramstein-Miesenbach dahinter haben denselben mittleren Bodenrichtwert wie Sulzheim.
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Sulzheim am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland4 Zonen275 €/m²230 bis 330
- Gemischte Bauflächen2 Zonen192,5 €/m²170 bis 215
- Landwirtschafteine Zone3 €/m²
- Waldeine Zone0,5 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
3 von 4 Nachbarorten sind günstiger als Sulzheim
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Sulzheim (275 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms
- Wörrstadt377,5 €/m²+37 % gegenüber Sulzheim
- Armsheim247,5 €/m²−10 % gegenüber Sulzheim
- Vendersheim230 €/m²−16 % gegenüber Sulzheim
- Wallertheim210 €/m²−24 % gegenüber Sulzheim
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Sulzheim
- Mainz18 km1.200 €/m²+336 % gegenüber Sulzheim
- Frankfurt am Main51 km1.087,5 €/m²
- Wiesbaden28 km950 €/m²
- Mannheim49 km700 €/m²
- Ingelheim am Rhein15 km505 €/m²+84 % gegenüber Sulzheim
- Saulheim4 km420 €/m²+53 % gegenüber Sulzheim
- Bad Kreuznach17 km320 €/m²+16 % gegenüber Sulzheim
- Alzey11 km315 €/m²+15 % gegenüber Sulzheim
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Sulzheim
Sulzheim ist von 2011 bis 2021 um 15 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 20,63
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Sulzheim
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Sulzheim 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Sulzheim liegt 2026 im Median bei 275 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 4 Wohnbauzonen liegt zwischen 264 und 289 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Sulzheim entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Sulzheim ist seit 2018 um 67 % gestiegen, von 165 auf 275 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 20 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wie teuer ist Bauland in Sulzheim im Vergleich zum Landkreis Alzey-Worms?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Sulzheim bei 275 €/m², 25 % höher als im Landkreis Alzey-Worms insgesamt (220 €/m²). Das ist Platz 11 unter den 69 Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms.
Was kostet ein Grundstück in Sulzheim?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Sulzheim 2026 bei 275 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 138.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
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- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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