Bodenrichtwert Willroth 2026
Im Jahr 2026 beträgt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Willroth im Median 90 €/m², 50 % mehr als 2016 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
90€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld 85 €/m²Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 70 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Entwicklung seit 2016+50 %60 → 90 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich zum Kreis+29 %29 % über dem Landkreis Altenkirchen (Westerwald) (70 €/m²)
- Gewerbebauland42 €/m²Median der einen Zone
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Willroth seit 2008
Median Wohnbauland seit 2016 um 50 % gestiegen, von 60 auf 90 €/m²; im Vergleich Landkreis Altenkirchen (Westerwald) und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.
- Willroth
- Landkreis Altenkirchen (Westerwald)
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Willroth | Landkreis Altenkirchen (Westerwald) | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 60 | 40 | 80 |
| 2010 | 60 | 40 | 85 |
| 2012 | 60 | 40 | 85 |
| 2014 | 60 | 40 | 85 |
| 2016 | 60 | 45 | 90 |
| 2018 | 60 | 45 | 100 |
| 2020 | 62,5 | 50 | 110 |
| 2022 | 75 | 55 | 130 |
| 2024 | 80 | 65 | 145 |
| 2026 | 90 | 70 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Willroth auffällt
Wohnbauland 72-mal so teuer wie Acker- und Grünland
Acker- und Grünland liegt in Willroth in acht Zonen im Median bei 1,25 €/m², für Wald gilt ein Bodenrichtwert von 0,45 €/m².
4,1 % pro Jahr seit 2016, weniger als in Rheinland-Pfalz
In Willroth stieg der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland seit 2016 um 50 %, in Rheinland-Pfalz um 78 %.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Willroth am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland3 Zonen90 €/m²60 bis 100
- Gemischte Bauflächen2 Zonen75 €/m²alle Zonen gleich
- Gewerbeeine Zone42 €/m²
- Landwirtschaft8 Zonen1,25 €/m²1,2 bis 1,3
- Waldeine Zone0,45 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
2 von 4 Nachbarorten sind günstiger als Willroth
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Willroth (90 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)
- Horhausen (Westerwald)150 €/m²+67 % gegenüber Willroth
- Oberhonnefeld-Gierend150 €/m²+67 % gegenüber Willroth
- Linkenbach80 €/m²−11 % gegenüber Willroth
- Krunkel77,5 €/m²−14 % gegenüber Willroth
In 7 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Willroth
- Köln59 km870 €/m²
- Bonn34 km750 €/m²
- Koblenz25 km475 €/m²+428 % gegenüber Willroth
- Neuwied13 km240 €/m²+167 % gegenüber Willroth
- Andernach19 km232,5 €/m²+158 % gegenüber Willroth
- Dierdorf9 km105 €/m²+17 % gegenüber Willroth
- Neustadt (Wied)9 km105 €/m²+17 % gegenüber Willroth
- Breitscheid5 km77,5 €/m²−14 % gegenüber Willroth
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Willroth
Willroth ist von 2011 bis 2021 um 13 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 23
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 550 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Willroth
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Willroth 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Willroth liegt 2026 im Median bei 90 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 3 Wohnbauzonen liegt zwischen 75 und 95 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Willroth entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Willroth ist seit 2016 um 50 % gestiegen, von 60 auf 90 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wie teuer ist Bauland in Willroth im Vergleich zum Landkreis Altenkirchen (Westerwald)?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Willroth bei 90 €/m², 29 % höher als im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) insgesamt (70 €/m²). Das ist Platz 17 unter den 76 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald).
Was kostet ein Grundstück in Willroth?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Willroth 2026 bei 90 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 45.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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