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Bodenrichtwert Weinsheim 2026

Bodenrichtwerte in Weinsheim auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Weinsheim liegt der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen 2026 im Median bei 35 €/m² (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Gemischte Bauflächen, Median

35€/m²

Stichtag 01.01.20261

Übersicht: Verbandsgemeinde PrümEifelkreis Bitburg-PrümRheinland-Pfalz

  • Gewerbebauland32 €/m²Median der einen Zone

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Weinsheim seit 2008

Median Wohnbauland, im Vergleich Eifelkreis Bitburg-Prüm und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Weinsheim, Stichtage 2008 bis 2026
  • Weinsheim
  • Eifelkreis Bitburg-Prüm
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Weinsheim, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Eifelkreis Bitburg-Prüm und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082012201620202026374975160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Weinsheim, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Eifelkreis Bitburg-Prüm und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²2008201020122014201620182020202220242026374975160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Weinsheim, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Eifelkreis Bitburg-Prüm und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420263749Weinsheim75Eifelkreis Bitburg-Prüm160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Weinsheim, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagWeinsheimEifelkreis Bitburg-PrümRheinland-Pfalz
2008373380
2010373585
20123736,585
2014394085
2016394290
20183945100
20203950110
20224460130
20244970145
2026–75160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Weinsheim auffällt

Gemischte Bauflächen sind in Weinsheim langfristig schwächer gestiegen als im Eifelkreis Bitburg-Prüm, zuletzt aber stärker als dort und im Land.

Seit 2016 um 40 % gestiegen, im Eifelkreis Bitburg-Prüm um 68 %

Zum Stichtag 01.01.2016 lag der mittlere Bodenrichtwert der gemischten Bauflächen in Weinsheim bei 25 €/m². Rechnerisch stieg der Median in Weinsheim in zehn Jahren um 3,4 % pro Jahr.

Gemischte Bauflächen in Weinsheim schwächer gestiegen als im Eifelkreis Bitburg-Prüm
  • Weinsheim
  • Eifelkreis Bitburg-Prüm
Gemischte Bauflächen in Weinsheim schwächer gestiegen als im Eifelkreis Bitburg-PrümMedian der gemischten Bauflächen in Weinsheim und im Eifelkreis Bitburg-Prüm je Stichtag, 2016 bis 2026, in €/m²01020304050€/m²201620182020202220242026253542
Gemischte Bauflächen in Weinsheim schwächer gestiegen als im Eifelkreis Bitburg-PrümMedian der gemischten Bauflächen in Weinsheim und im Eifelkreis Bitburg-Prüm je Stichtag, 2016 bis 2026, in €/m²01020304050€/m²201620182020202220242026253542
Gemischte Bauflächen in Weinsheim schwächer gestiegen als im Eifelkreis Bitburg-PrümMedian der gemischten Bauflächen in Weinsheim und im Eifelkreis Bitburg-Prüm je Stichtag, 2016 bis 2026, in €/m²01020304050€/m²2016201820202022202420262535Weinsheim42Eifelkreis Bitburg-Prüm

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Zuletzt stärker gestiegen als im Kreis (+5,0 %)

Von 2024 auf 2026 stieg der Median in Weinsheim um 9,4 %, in Rheinland-Pfalz um 5,9 %. Es war der vierte Anstieg in Folge; seit 2008 sank der mittlere Wert in einem Schritt, in drei Schritten blieb er gleich hoch.

Gemischte Bauflächen 35-mal so teuer wie Acker- und Grünland

Für Acker- und Grünland liegt der Median in Weinsheim bei 1 €/m², und Landwirtschaft und Wald stellen 64 % aller Richtwertzonen.

2020 ein Plus von 17 %, der größte von neun Schritten

Von 2018 auf 2020 stieg der Median der gemischten Bauflächen in Weinsheim von 23,5 auf 27,5 €/m².

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Gemischte Bauflächen sind in Weinsheim am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Gemischte Bauflächen6 Zonen35 €/m²31 bis 50
  • Gewerbeeine Zone32 €/m²
  • Landwirtschaft8 Zonen1 €/m²0,8 bis 1,3
  • Wald6 Zonen0,4 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

Nachbarorte rund um Weinsheim

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Weinsheim. Alle Gemeinden im Eifelkreis Bitburg-Prüm

  1. Prüm132,5 €/m²
  2. Rommersheim60 €/m²
  3. Fleringen55 €/m²
  4. Olzheim46,5 €/m²
  5. Schwirzheim41 €/m²

Größere Orte rund um Weinsheim

  1. Trier53 km350 €/m²
  2. Euskirchen50 km230 €/m²
  3. Bitburg29 km165 €/m²
  4. Mechernich41 km165 €/m²
  5. Gerolstein12 km70 €/m²
  6. Dahlem17 km60 €/m²
  7. Hellenthal20 km50 €/m²
  8. Schönecken10 km50 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Weinsheim

Weinsheim ist von 2011 bis 2021 um 1,6 % geschrumpft

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
1.0422
31.12.2025 · 2011–2021: −1,6 % · seit 2022: +3,2 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
6,73
2024 · 7 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
365 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
435
2025 · 24 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Weinsheim

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Weinsheim 2026?

Der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen in Weinsheim liegt 2026 im Median bei 35 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die 6 Zonen gemischter Bauflächen liegen zwischen 31 und 50 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Was kostet ein Grundstück in Weinsheim?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für gemischte Bauflächen liegt der Median der Bodenrichtwerte in Weinsheim 2026 bei 35 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 18.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de