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Bodenrichtwert Sinsheim 2026

Bodenrichtwerte in Sinsheim auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Sinsheim liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 360 €/m², 28 % niedriger als im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

360€/m²

+5,9 % seit 2025Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Rhein-Neckar-Kreis 500 €/m²Baden-Württemberg 255 €/m²

  • Entwicklung seit 31.12.2020+24 %290 → 360 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich zum Kreis−28 %28 % unter dem Rhein-Neckar-Kreis (500 €/m²)
  • Gewerbebauland100 €/m²Median der 25 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Sinsheim seit 2020

Median Wohnbauland seit 31.12.2020 um 24 % gestiegen, von 290 auf 360 €/m²; im Vergleich Rhein-Neckar-Kreis und Baden-Württemberg. Stichtage 2020 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Sinsheim, Stichtage 2020 bis 2026
  • Sinsheim
  • Rhein-Neckar-Kreis
  • Baden-Württemberg
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Sinsheim, Stichtage 2020 bis 2026Median Wohnbauland seit 31.12.2020 um 24 % gestiegen, von 290 auf 360 €/m²; im Vergleich Rhein-Neckar-Kreis und Baden-Württemberg. Stichtage 2020 bis 2026.0100200300400500€/m²202020222023202420252026290360500255
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Sinsheim, Stichtage 2020 bis 2026Median Wohnbauland seit 31.12.2020 um 24 % gestiegen, von 290 auf 360 €/m²; im Vergleich Rhein-Neckar-Kreis und Baden-Württemberg. Stichtage 2020 bis 2026.0100200300400500€/m²202020222023202420252026290360500255
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Sinsheim, Stichtage 2020 bis 2026Median Wohnbauland seit 31.12.2020 um 24 % gestiegen, von 290 auf 360 €/m²; im Vergleich Rhein-Neckar-Kreis und Baden-Württemberg. Stichtage 2020 bis 2026.0100200300400500€/m²202020222023202420252026290360Sinsheim500Rhein-Neckar-Kreis255Baden-Württemberg
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Sinsheim, Stichtage 2020 bis 2026, in €/m²
StichtagSinsheimRhein-Neckar-KreisBaden-Württemberg
2020290––
2022330––
2023330––
2024320––
2025340––
2026360500255

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2020 jeweils 31. Dezember.

Analyse: Was in Sinsheim auffällt

In Sinsheim unterscheiden sich die Bodenrichtwerte der Wohnbauzonen von Zone zu Zone um ein Vielfaches.

Wohnbauland von 100 bis 530 €/m² in den 56 Wohnbauzonen

Der höchste Bodenrichtwert ist 5,3-mal so hoch wie der niedrigste. Die mittlere Hälfte der Zonen liegt in einem Band von 135 €/m².

Wohnbauzonen in Sinsheim: niedrigster und höchster Wert, dazwischen die mittlere Hälfte

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Von 290 auf 330 €/m² zwischen dem 31.12.2020 und dem 01.01.2022

Der Median stieg dabei um 14 %, im größten von fünf Schritten der Reihe.

Wohnbauland 185-mal so teuer wie Acker- und Grünland

Acker- und Grünland liegt in Sinsheim im Median bei 1,95 €/m².

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Sinsheim am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland56 Zonen360 €/m²100 bis 530
  • Gemischte Bauflächen32 Zonen265 €/m²90 bis 570
  • Gewerbe25 Zonen100 €/m²60 bis 120
  • Landwirtschaft28 Zonen1,95 €/m²1,4 bis 2,5
  • Wald14 Zonen0,6 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Umgebung

6 von 8 Nachbarorten sind günstiger als Sinsheim

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Sinsheim (360 €/m²). Alle Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis

  1. Dielheim430 €/m²+19 % gegenüber Sinsheim
  2. Angelbachtal390 €/m²+8,3 % gegenüber Sinsheim
  3. Zuzenhausen325 €/m²−9,7 % gegenüber Sinsheim
  4. Östringen320 €/m²−11 % gegenüber Sinsheim
  5. Kirchardt295 €/m²−18 % gegenüber Sinsheim
  6. Ittlingen285 €/m²−21 % gegenüber Sinsheim
  7. Waibstadt235 €/m²−35 % gegenüber Sinsheim
  8. Neckarbischofsheim210 €/m²−42 % gegenüber Sinsheim

In 7 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Sinsheim

  1. Stuttgart55 km1.050 €/m²+192 % gegenüber Sinsheim
  2. Heidelberg23 km800 €/m²+122 % gegenüber Sinsheim
  3. Karlsruhe43 km720 €/m²+100 % gegenüber Sinsheim
  4. Mannheim41 km700 €/m²+94 % gegenüber Sinsheim
  5. Heilbronn24 km650 €/m²+81 % gegenüber Sinsheim
  6. Bruchsal26 km500 €/m²+39 % gegenüber Sinsheim
  7. Pforzheim42 km440 €/m²+22 % gegenüber Sinsheim
  8. Ludwigshafen am Rhein47 km350 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Sinsheim

Sinsheim ist von 2011 bis 2021 um 3,0 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
37.1052
31.12.2025 · 2011–2021: +3,0 % · seit 2022: +0,6 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
4,33
2024 · 161 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
390 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
III von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Baden-Württemberg, seit 05.11.2011
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
2925
2025 · 127 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Sinsheim

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Sinsheim 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Sinsheim liegt 2026 im Median bei 360 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 56 Wohnbauzonen liegt zwischen 295 und 430 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Sinsheim entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Sinsheim ist seit dem 31.12.2020 um 24 % gestiegen, von 290 auf 360 €/m². Gegenüber 2025 ist der Median um 5,9 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Sinsheim im Vergleich zum Rhein-Neckar-Kreis?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Sinsheim bei 360 €/m², 28 % niedriger als im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt (500 €/m²). Das ist Platz 37 unter den 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis.

Was kostet ein Grundstück in Sinsheim?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Sinsheim 2026 bei 360 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 180.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Baden-Württemberg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 31.12.2020 bis 01.01.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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