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Bodenrichtwert Waibstadt 2026

Bodenrichtwerte in Waibstadt auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Waibstadt liegt 2026 im Median bei 235 €/m², 53 % niedriger als im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

235€/m²

+4,4 % seit 2025Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Rhein-Neckar-Kreis 500 €/m²Baden-Württemberg 255 €/m²

  • Entwicklung seit 31.12.2020+12 %210 → 235 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich zum Kreis−53 %53 % unter dem Rhein-Neckar-Kreis (500 €/m²)
  • Gewerbebauland60 €/m²Median der 2 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Waibstadt seit 2020

Median Wohnbauland seit 31.12.2020 um 12 % gestiegen, von 210 auf 235 €/m²; im Vergleich Rhein-Neckar-Kreis und Baden-Württemberg. Stichtage 2020 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Waibstadt, Stichtage 2020 bis 2026
  • Waibstadt
  • Rhein-Neckar-Kreis
  • Baden-Württemberg
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Waibstadt, Stichtage 2020 bis 2026Median Wohnbauland seit 31.12.2020 um 12 % gestiegen, von 210 auf 235 €/m²; im Vergleich Rhein-Neckar-Kreis und Baden-Württemberg. Stichtage 2020 bis 2026.0100200300400500€/m²202020222023202420252026210235500
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Waibstadt, Stichtage 2020 bis 2026Median Wohnbauland seit 31.12.2020 um 12 % gestiegen, von 210 auf 235 €/m²; im Vergleich Rhein-Neckar-Kreis und Baden-Württemberg. Stichtage 2020 bis 2026.0100200300400500€/m²202020222023202420252026210235500
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Waibstadt, Stichtage 2020 bis 2026Median Wohnbauland seit 31.12.2020 um 12 % gestiegen, von 210 auf 235 €/m²; im Vergleich Rhein-Neckar-Kreis und Baden-Württemberg. Stichtage 2020 bis 2026.0100200300400500€/m²202020222023202420252026210235Waibstadt500Rhein-Neckar-Kreis
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Waibstadt, Stichtage 2020 bis 2026, in €/m²
StichtagWaibstadtRhein-Neckar-KreisBaden-Württemberg
2020210––
2022230––
2023230––
2024220––
2025225––
2026235500255

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2020 jeweils 31. Dezember.

Analyse: Was in Waibstadt auffällt

Seit 2025 um 4,4 % gestiegen, im Median bei 235 €/m²

Wohnbauland liegt in Waibstadt 53 % unter dem Median im Rhein-Neckar-Kreis und 7,8 % unter dem Landesmedian von 255 €/m². Von den sechs Nachbarorten haben zwei einen höheren mittleren Bodenrichtwert, vier einen niedrigeren.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Waibstadt am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland12 Zonen235 €/m²210 bis 320
  • Gemischte Bauflächen7 Zonen180 €/m²100 bis 210
  • Gewerbe2 Zonen60 €/m²alle Zonen gleich
  • Landwirtschaft4 Zonen1,75 €/m²1,5 bis 2
  • Wald2 Zonen0,8 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Umgebung

4 von 6 Nachbarorten sind günstiger als Waibstadt

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Waibstadt (235 €/m²). Alle Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis

  1. Sinsheim360 €/m²+53 % gegenüber Waibstadt
  2. Zuzenhausen325 €/m²+38 % gegenüber Waibstadt
  3. Neckarbischofsheim210 €/m²−11 % gegenüber Waibstadt
  4. Neidenstein210 €/m²−11 % gegenüber Waibstadt
  5. Eschelbronn200 €/m²−15 % gegenüber Waibstadt
  6. Helmstadt-Bargen190 €/m²−19 % gegenüber Waibstadt

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Waibstadt

  1. Heidelberg18 km800 €/m²+240 % gegenüber Waibstadt
  2. Karlsruhe47 km720 €/m²+206 % gegenüber Waibstadt
  3. Mannheim36 km700 €/m²+198 % gegenüber Waibstadt
  4. Heilbronn27 km650 €/m²+177 % gegenüber Waibstadt
  5. Wiesloch13 km585 €/m²+149 % gegenüber Waibstadt
  6. Leimen12 km550 €/m²+134 % gegenüber Waibstadt
  7. Neckargemünd12 km380 €/m²+62 % gegenüber Waibstadt
  8. Bad Rappenau14 km250 €/m²+6,4 % gegenüber Waibstadt

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Waibstadt

Waibstadt ist von 2011 bis 2021 um 1,0 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
5.8492
31.12.2025 · 2011–2021: +1,0 % · seit 2022: +1,2 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
13
2024 · 6 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
450 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
II von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Baden-Württemberg, seit 05.11.2011
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
2295
2025 · 26 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Waibstadt

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Waibstadt 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Waibstadt liegt 2026 im Median bei 235 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 12 Wohnbauzonen liegt zwischen 220 und 270 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Waibstadt entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Waibstadt ist seit dem 31.12.2020 um 12 % gestiegen, von 210 auf 235 €/m². Gegenüber 2025 ist der Median um 4,4 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Waibstadt im Vergleich zum Rhein-Neckar-Kreis?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Waibstadt bei 235 €/m², 53 % niedriger als im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt (500 €/m²). Das ist Platz 40 unter den 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis.

Was kostet ein Grundstück in Waibstadt?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Waibstadt 2026 bei 235 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 118.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Baden-Württemberg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 31.12.2020 bis 01.01.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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