Bodenrichtwert Häusern 2026
Im Jahr 2026 betragen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Häusern im Median 85 €/m², meist zwischen 76 und 95 €/m² (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).
- Gewerbebauland36 €/m²Median der 3 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Häusern seit 2022
Median Wohnbauland, Stichtage 2022 bis 2025.
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Häusern |
|---|---|
| 2022 | 85 |
| 2023 | 85 |
| 2025 | 85 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Häusern auffällt
Günstiger als zwei von drei Nachbarorten
Im teuersten Nachbarort Höchenschwand liegt der Median um 41 % höher als in Häusern, während St. Blasien denselben Median hat wie Häusern. Seit 2023 blieb der mittlere Wert in Häusern gleich hoch; in keinem der Nachbarorte stieg er stärker oder sank schwächer.
Unter den günstigsten 11 % der Gemeinden in Baden-Württemberg
Auf Platz 977 von 1.086 Gemeinden haben Bernau im Schwarzwald davor und Rickenbach dahinter denselben mittleren Bodenrichtwert wie Häusern.
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Häusern am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland12 Zonen85 €/m²76 bis 131
- Gemischte Bauflächen9 Zonen76 €/m²76 bis 95
- Gewerbe3 Zonen36 €/m²alle Zonen gleich
- Landwirtschaft2 Zonen1,5 €/m²1 bis 2
- Waldeine Zone0,35 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Umgebung
Keiner von 3 Nachbarorten ist günstiger als Häusern
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Häusern (85 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Waldshut
- Höchenschwand120 €/m²+41 % gegenüber Häusern
- Schluchsee105 €/m²+24 % gegenüber Häusern
- St. Blasien85 €/m²gleich gegenüber Häusern
In 7 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Häusern
- Freiburg im Breisgau37 km1.150 €/m²+1.253 % gegenüber Häusern
- Lörrach39 km510 €/m²+500 % gegenüber Häusern
- Villingen-Schwenningen40 km280 €/m²+229 % gegenüber Häusern
- Waldshut-Tiengen12 km182 €/m²+114 % gegenüber Häusern
- Lenzkirch12 km130 €/m²+53 % gegenüber Häusern
- Grafenhausen6 km92 €/m²+8,2 % gegenüber Häusern
- Bonndorf im Schwarzwald13 km87 €/m²+2,4 % gegenüber Häusern
- Ühlingen-Birkendorf10 km74 €/m²−13 % gegenüber Häusern
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Häusern
Häusern ist von 2011 bis 2021 um 4,1 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 3,13
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 350 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Häusern
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Häusern 2026?
Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Häusern liegen im Median bei 85 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 12 Wohnbauzonen liegt zwischen 76 und 95 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Häusern entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Häusern liegt so hoch wie 2023, bei 85 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Was kostet ein Grundstück in Häusern?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Häusern nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 85 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 43.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Baden-Württemberg
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS-BW (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Vermessungsamt (Landesamt für Geoinformation) (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Marktberichte der Gutachterausschüsse (Übersicht) (öffnet in einem neuen Tab)
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 01.01.2022 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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