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Bodenrichtwert Weinsberg 2026

Bodenrichtwerte in Weinsberg auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2025

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Weinsberg liegen 2026 im Median bei 620 €/m², der dritthöchste Wert unter den 46 Gemeinden im Landkreis Heilbronn (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

620€/m²

unverändert seit 2023Stichtag 01.01.2025, die aktuellsten veröffentlichten Werte1

Übersicht: Landkreis HeilbronnBaden-Württemberg

  • Gewerbebauland130 €/m²Median der 5 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Weinsberg seit 2023

Median Wohnbauland, Stichtage 2023 bis 2025.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Weinsberg, Stichtage 2023 bis 2025
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Weinsberg, Stichtage 2023 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2023 bis 2025.0200400600800€/m²20232025620620
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Weinsberg, Stichtage 2023 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2023 bis 2025.0200400600800€/m²20232025620620Weinsberg
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Weinsberg, Stichtage 2023 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2023 bis 2025.0200400600800€/m²20232025620620Weinsberg
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Weinsberg, Stichtage 2023 bis 2025, in €/m²
StichtagWeinsberg
2023620
2025620

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Weinsberg auffällt

Zwischen der günstigsten und der teuersten Wohnbauzone in Weinsberg liegt ein großer Abstand.

Höchster Bodenrichtwert 6,6-mal so hoch wie der niedrigste

Unter den 52 Wohnbauzonen in Weinsberg kommt die günstigste auf 120 €/m², die teuerste auf 790 €/m². Die mittlere Hälfte der Zonen liegt in einem Band von 302 €/m² Breite.

Wohnbauzonen in Weinsberg: niedrigster und höchster Wert, dazwischen die mittlere Hälfte

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Unter den teuersten 10 % der Gemeinden in Baden-Württemberg

Weinsberg steht auf Platz 106 von 1.086 Gemeinden im Land. Davor liegt Tamm mit 620 €/m², auf dem Platz dahinter Erdmannhausen mit 610 €/m².

Zwischen Leingarten und Obersulm auf Platz 3 im Landkreis Heilbronn

Weinsberg zählt damit zu den teuersten 7 % der 46 Gemeinden im Kreis. Die Gemeinde davor kommt im Median auf 660 €/m², die Gemeinde dahinter auf 600 €/m².

Fünf Gewerbezonen, im Median ein Fünftel des Wohnbaulands

Die drei Zonen für gemischte Bauflächen liegen in Weinsberg im Median bei 45 % des Wohnbaulands.

Acker- und Grünland im Median bei 1,75 €/m²

Wohnbauland ist in Weinsberg im Median 354-mal so teuer wie Acker- und Grünland. Für Wald liegt der mittlere Wert bei 0,5 €/m².

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Weinsberg am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland52 Zonen620 €/m²120 bis 790
  • Gemischte Bauflächen3 Zonen280 €/m²280 bis 300
  • Gewerbe5 Zonen130 €/m²100 bis 215
  • Landwirtschaft8 Zonen1,75 €/m²1 bis 2,5
  • Wald4 Zonen0,5 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Umgebung

7 von 8 Nachbarorten sind günstiger als Weinsberg

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Weinsberg (620 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Heilbronn

  1. Heilbronn650 €/m²+4,8 % gegenüber Weinsberg
  2. Obersulm600 €/m²−3,2 % gegenüber Weinsberg
  3. Lehrensteinsfeld510 €/m²−18 % gegenüber Weinsberg
  4. Untergruppenbach510 €/m²−18 % gegenüber Weinsberg
  5. Eberstadt470 €/m²−24 % gegenüber Weinsberg
  6. Ellhofen460 €/m²−26 % gegenüber Weinsberg
  7. Erlenbach440 €/m²−29 % gegenüber Weinsberg
  8. Bretzfeld190 €/m²−69 % gegenüber Weinsberg

In 4 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Weinsberg

  1. Stuttgart42 km1.110 €/m²+79 % gegenüber Weinsberg
  2. Heidelberg50 km800 €/m²+29 % gegenüber Weinsberg
  3. Ludwigsburg28 km800 €/m²+29 % gegenüber Weinsberg
  4. Bietigheim-Bissingen25 km665 €/m²+7,3 % gegenüber Weinsberg
  5. Bad Friedrichshall11 km350 €/m²−44 % gegenüber Weinsberg
  6. Neckarsulm7 km350 €/m²−44 % gegenüber Weinsberg
  7. Öhringen20 km310 €/m²−50 % gegenüber Weinsberg
  8. Bad Rappenau19 km250 €/m²−60 % gegenüber Weinsberg

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Weinsberg

Weinsberg ist von 2011 bis 2021 um 13 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
13.4062
31.12.2025 · 2011–2021: +13 % · seit 2022: +2,9 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
8,33
2024 · 110 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
440 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
IV von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Baden-Württemberg, seit 05.11.2011
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
6035
2025 · 22 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Weinsberg

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Weinsberg 2026?

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Weinsberg liegen im Median bei 620 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 52 Wohnbauzonen liegt zwischen 458 und 760 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Weinsberg entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Weinsberg liegt so hoch wie 2023, bei 620 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Was kostet ein Grundstück in Weinsberg?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Weinsberg nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 620 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 310.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Baden-Württemberg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 01.01.2023 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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