Adresse suchen

Bodenrichtwert Zweiflingen 2026

Bodenrichtwerte in Zweiflingen auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2025

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Zweiflingen liegen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 170 €/m², 13 % mehr als 2023 (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

170€/m²

+13 % seit 2023Stichtag 01.01.2025, die aktuellsten veröffentlichten Werte1

Übersicht: HohenlohekreisBaden-Württemberg

  • Teuerste Lage255 €/m²Friedrichsruhe, Median Wohnbauland

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Zweiflingen seit 2020

Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Zweiflingen, Stichtage 2020 bis 2025
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Zweiflingen, Stichtage 2020 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.050100150200€/m²2020202220232025120170
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Zweiflingen, Stichtage 2020 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.050100150200€/m²2020202220232025120170Zweiflingen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Zweiflingen, Stichtage 2020 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.050100150200€/m²2020202220232025120170Zweiflingen
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Zweiflingen, Stichtage 2020 bis 2025, in €/m²
StichtagZweiflingen
2020120
2022150
2023150
2025170

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2020 jeweils 31. Dezember.

Analyse: Was in Zweiflingen auffällt

In Zweiflingen kostet Wohnbauland ein Vielfaches von Acker- und Grünland, und diese Flächen machen einen großen Teil der Richtwertzonen aus.

Acker- und Grünland im Median bei 1,5 €/m²

Wohnbauland ist in Zweiflingen 113-mal so teuer wie Acker- und Grünland, Wald liegt im Median bei 0,5 €/m². Landwirtschaft und Wald stellen zusammen 27 % aller Richtwertzonen der Gemeinde.

Von 90 bis 330 €/m² reichen die Bodenrichtwerte der Wohnbauzonen

In den sieben Wohnbauzonen von Zweiflingen ist der höchste Wert 3,7-mal so hoch wie der niedrigste. Die teuerste Zone kommt auf das 1,9-Fache des Medians. Die mittlere Hälfte der Zonen liegt in einem Band von 75 €/m².

Wohnbauzonen in Zweiflingen: niedrigster und höchster Wert, dazwischen die mittlere Hälfte

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Wohnbauland in Friedrichsruhe 2,8-mal so teuer wie in Orendelsall

Unter den vier Ortsteilen folgt der Ortsteil Zweiflingen mit 150 €/m² an zweiter Stelle. Über dem Median der ganzen Gemeinde liegt allein Friedrichsruhe.

Ortsteile in Zweiflingen im Vergleich
  • Friedrichsruhe255 €/m²
  • Zweiflingen150 €/m²
  • Tiefensall120 €/m²
  • Orendelsall90 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Zweiflingen am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland7 Zonen170 €/m²90 bis 330
  • Gemischte Bauflächen10 Zonen65 €/m²50 bis 100
  • Landwirtschaft7 Zonen1,5 €/m²1,5 bis 3,5
  • Wald3 Zonen0,5 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Umgebung

1 von 4 Ortsteilen liegt über dem Median von Zweiflingen

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Zweiflingen (170 €/m²). Alle Gemeinden im Hohenlohekreis

  1. Friedrichsruhe2 Zonen255 €/m²+50 % gegenüber Zweiflingen
  2. Zweiflingen2 Zonen150 €/m²−12 % gegenüber Zweiflingen
  3. Tiefensalleine Zone120 €/m²−29 % gegenüber Zweiflingen
  4. Orendelsalleine Zone90 €/m²−47 % gegenüber Zweiflingen

1 von 3 Nachbarorten ist günstiger als Zweiflingen

  1. Öhringen310 €/m²+82 % gegenüber Zweiflingen
  2. Neuenstein200 €/m²+18 % gegenüber Zweiflingen
  3. Forchtenberg115 €/m²−32 % gegenüber Zweiflingen

In 6 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Zweiflingen

  1. Stuttgart57 km1.110 €/m²+553 % gegenüber Zweiflingen
  2. Heilbronn25 km650 €/m²+282 % gegenüber Zweiflingen
  3. Neuenstadt am Kocher13 km240 €/m²+41 % gegenüber Zweiflingen
  4. Bretzfeld12 km190 €/m²+12 % gegenüber Zweiflingen
  5. Pfedelbach11 km190 €/m²+12 % gegenüber Zweiflingen
  6. Schwäbisch Hall25 km187,5 €/m²+10 % gegenüber Zweiflingen
  7. Künzelsau17 km130 €/m²−24 % gegenüber Zweiflingen
  8. Niedernhall8 km120 €/m²−29 % gegenüber Zweiflingen

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Zweiflingen

Zweiflingen ist von 2011 bis 2021 um 6,2 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
1.8172
31.12.2025 · 2011–2021: +6,2 % · seit 2022: stabil
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
4,43
2024 · 8 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
450 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Baden-Württemberg, seit 05.11.2011
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
575
2025 · 32 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Zweiflingen

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Zweiflingen 2026?

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Zweiflingen liegen im Median bei 170 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 7 Wohnbauzonen liegt zwischen 125 und 200 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Zweiflingen entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Zweiflingen ist seit 2023 um 13 % gestiegen, von 150 auf 170 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wo ist Bauland in Zweiflingen am teuersten?

Unter den Ortsteilen in Zweiflingen ist baureifes Wohnbauland in Friedrichsruhe am teuersten, mit einem Median von 255 €/m². Am günstigsten ist Orendelsall mit 90 €/m². Alle Ortsteile stehen in der Rangliste.

Was kostet ein Grundstück in Zweiflingen?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Zweiflingen nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 170 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 85.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Baden-Württemberg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 31.12.2020 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de