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Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte fallen Gebühren nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung des Landes NRW an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 23 und 46 Euro, je nach Umfang der Auskunft, und dem damit verbundenen Aufwand.
Jedes Jahr führt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte eine Bewertung der Bodenrichtwerte in Solingen durch. Die Bewertung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. des Vorjahres und der relevante Stichtag ist der 01.01. eines jeden Jahres. Die veröffentlichten Bodenrichtwerte betreffen ausschließlich Baulandgrundstücke in Solingen und werden bis Anfang April des laufenden Jahres veröffentlicht. Es ist wichtig zu beachten, dass die folgende Analyse keine Werte für land- und forstwirtschaftliche Flächen beinhaltet.
Die gebietstypischen Bodenrichtwerte für Baulandgrundstücke, welche für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke vorgesehen sind und erschließungs- und kanalanschlussbeitragsfrei sind, liegen in Solingen, je nach Lage des Grundstückes, zwischen 240 und 565 €/m². Laut Bodenpreisindexreihe ist im Vergleich zum Vorjahr ein flächendeckender Zuwachs des Bodenrichtwerts im Raum Solingen von rund 5 % ausgewiesen worden. Zur Gewerbe- und Industrienutzung ausgewiesene Gebiete liegen im Durchschnitt geringer zwischen 100 und 160 €/m². Für Gewerbe- und Industriegrundstücke ist in allen Bodenrichtwertzonen im Gegensatz zum Vorjahr keine Wertänderung ausgewiesen worden.
Sehr hohe Bodenrichtwerte befinden sich in Solingen-Mitte rund um den Hofgarten. Hier beläuft sich der Bodenrichtwert auf 900 €/m². Wie auch im letzten Jahr ist dieser Bodenrichtwert unverändert. Die umliegenden Bodenrichtwertzonen in Solingen-Mitte belaufen sich auf 370 bis 750/m². Im Vergleich zum Vorjahr ist für den gesamten Raum Solingen-Mitte keine Wertveränderung festzustellen.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!