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Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte fallen Gebühren nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung des Landes NRW an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 23 und 46 Euro, je nach Umfang der Auskunft, und dem damit verbundenen Aufwand.
Die gebietstypischen Bodenrichtwerte für Baulandgrundstücke, welche für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke vorgesehen sind, liegen in Herne, je nach Lage des Grundstückes, zwischen 235 und 360 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr ist nach statistischer Auswertung ein flächendeckender Zuwachs des Bodenrichtwerts im Raum Herne von ca. 10% ausgewiesen worden. Eine Ausnahme stellt dabei nur die Geschwister-Scholl-Straße dar, in welcher der Bodenrichtwert die gebietstypische Spanne übersteigt und dieses Jahr bei 460 €/m² liegt. Zur Gewerbe- und Industrienutzung ausgewiesene Gebiete liegen im Durchschnitt geringer zwischen 50 und 55 €/m². Für Gewerbe- und Industriegrundstücke ist in allen Bodenrichtwertzonen kein Unterschied im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.
Sehr hohe Bodenrichtwerte befinden sich in Herne-Mitte entlang der Bahnhofsstraße. Hier beläuft sich der Bodenrichtwert auf bis zu 1300 €/m² zwischen dem Europaplatz und der Viktor-Reuter-Straße. Ab hier gen Norden bis zur Vinckestraße liegt der Bodenrichtwert mit 625 €/m² schon deutlich geringer, und file im Vorjahresvergleich um 5 €/m² ab. Der Prestigewert von Herne ist seit jeher unverändert. Direkt angrenzenden Bodenrichtwertzonen belaufen sich auf Werte zwischen 210 bis 550 €/m². Dabei sind die deklarierten Werte großteils gleich geblieben. Nur vereinzelt lassen sich Wertsteigerungen von bis zu 25 €/m² feststellen.
Diese Analyse der Bodenrichtwerte und deren Entwicklung in der Stadt Herne umfasst keine Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen.
Die Bodenrichtwerte in Herne werden jährlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Herne ermittelt. Eine Veröffentlichung findet bis spätestens Anfang April des jeweiligen Jahres statt. Der entscheidende Stichtag ist hierbei der 01.01. des aktuellen Jahres und die Werte beziehen sich auf den Auswertungszeitraum vom 01.01. – 31.12.2021.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!