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Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte fallen Gebühren nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung des Landes NRW an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 23 und 46 Euro, je nach Umfang der Auskunft, und dem damit verbundenen Aufwand.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen ist nach den Regelungen der Gutachterausschussverordnung dazu angehalten, jährlich einen aktuellen Grundstücksmarktbericht zu veröffentlichen, sowie die Bodenrichtwerte neu auszuweisen. Der Ermittlungszeitraum erstreckt sich hierbei über das vorhergegangene Jahr. Eine Veröffentlichung ist bis zum 01.03. des aktuellen Jahres zu erwarten.
Besonders hohe und für das Stadtgebiet Gelsenkirchens untypische Bodenrichtwerte finden sich innerhalb der Altstadt. Vom Heinrich-König-Platz aus entlang der Bahnhofstraße bis hin zum Bahnhofsvorplatz befinden sich Bodenrichtwertzonen für Mischnutzung, welche sich in Wertebereichen zwischen 950 und 2100 €/m² für bewegen. Im Vergleich zum letzten Jahr ist der Bodenrichtwert in der Bahnhofsstraße unverändert, nachdem er im vorletzten Jahr einen erheblichen Wertverlust ausgeschrieben bekam. An diese hochpreisigen Zonen anliegenden Bodenrichtwertzonen können über das neunfache niedriger bewertet sein, bei Tiefstwerten von 225 €/m² welche ebenfalls, im Gegensatz zum Vorjahr, unverändert sind.
Außerhalb der Altstadt finden sich ebenfalls hochwertige Bodenrichtwertzonen in Gelsenkirchen-Nord im Ortsteil Buer. Entlang der Hochstraße wurden hier zwei Bodenrichtwertzonen mit Werten von 1250 und 1550 €/m² ausgewiesen. In den restlichen Bodenrichtwertzonen von Buer liegen die Bodenrichtwerte innerhalb der gebietstypischen Bereiche. Hassel und Scholven hingegen bewegen sich in Bereichen unterhalb der gebietstypischen Werte.
Gebietstypisch sind für Gelsenkirchen Werte zwischen 410 und 180 €/m², welche den individuellen Wohnungsbau betreffen, und erschließungsbeitragsfrei sind. Welche Werte für die jeweilige Bodenrichtwertzone einschlägig sind, richtet sich nach der Bebauungsart des Grundstückes und der Bewertung der Lage.
Für den Geschosswohnungsbau sind ähnliche Werte zwischen 400 und 180 €/m² ausgewiesen. Der jeweils zutreffende Wert richtet sich nach denselben Bewertungskriterien.
Zur Gewerbe- und Industrienutzung ausgewiesene Gebiete liegen im Durchschnitt geringer zwischen 65 und 85€/m². Für Gewerbe- und Industriegrundstücke ist, im Vergleich zum Vorjahr, keine Änderung des Bodenrichtwertes zu verzeichnen.
Diese Analyse der Bodenrichtwerte und deren Entwicklung in der Stadt Gelsenkirchen umfasst keine Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Sondergebiete.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!