Bodenrichtwert Weinböhla 2026
In Weinböhla liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 270 €/m², 2,6-mal so hoch wie im Landkreis Meißen insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen, Auswertung Borisportal).
- Im Vergleich zum Kreis2,6 ×2,6-mal so hoch wie im Landkreis Meißen (104 €/m²)
- Gewerbebauland27 €/m²Median der 4 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Weinböhla seit 2024
Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Meißen und Sachsen, Stichtage 2024 bis 2026.
- Weinböhla
- Landkreis Meißen
- Sachsen
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| Stichtag | Weinböhla | Landkreis Meißen | Sachsen |
|---|---|---|---|
| 2024 | 264 | 100 | 80 |
| 2025 | – | – | 180 |
| 2026 | 270 | 104 | 85 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Weinböhla auffällt
Wohnbauland ist in Weinböhla teurer als in fast allen Gemeinden Sachsens.
Zwischen Markkleeberg und Taucha auf Platz 6 von 376 Gemeinden
Davor liegt Markkleeberg mit 275 €/m², Taucha schließt mit 215 €/m² an. Weinböhla zählt so zu den teuersten 2 % der Gemeinden in Sachsen. Der mittlere Bodenrichtwert ist 3,2-mal so hoch wie der Landesmedian von 85 €/m².
Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal1
Die mittlere Hälfte der Wohnbauzonen liegt in einem Band von 29 €/m²
Die Bodenrichtwerte der Wohnbauzonen reichen von 182 bis 341 €/m². Die teuerste Zone kommt auf das 1,9-Fache der günstigsten.
Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal1
Vier Gewerbezonen, im Median ein Zehntel des Wohnbaulands
In den 21 Zonen für gemischte Bauflächen liegt der Median dagegen bei 95 % des Wohnbaulands.
Wohnbauland 241-mal so teuer wie Acker- und Grünland
Acker- und Grünland liegt in Weinböhla im Median bei 1,12 €/m².
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Weinböhla am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland58 Zonen270 €/m²182 bis 341
- Gemischte Bauflächen21 Zonen257 €/m²227 bis 275
- Gewerbe4 Zonen27 €/m²alle Zonen gleich
- Landwirtschaft60 Zonen1,12 €/m²1,05 bis 1,5
- Wald30 Zonen0,38 €/m²0,38 bis 0,59
Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal1
Umgebung
3 von 4 Nachbarorten sind günstiger als Weinböhla
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Weinböhla (270 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Meißen
- Moritzburg309 €/m²+14 % gegenüber Weinböhla
- Coswig182 €/m²−33 % gegenüber Weinböhla
- Meißen140 €/m²−48 % gegenüber Weinböhla
- Niederau128 €/m²−53 % gegenüber Weinböhla
In 2 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Weinböhla
- Radebeul7 km436,5 €/m²+62 % gegenüber Weinböhla
- Dresden14 km320 €/m²+19 % gegenüber Weinböhla
- Freital20 km141 €/m²−48 % gegenüber Weinböhla
- Pirna33 km139,5 €/m²−48 % gegenüber Weinböhla
- Großenhain19 km106 €/m²−61 % gegenüber Weinböhla
- Freiberg33 km102,5 €/m²−62 % gegenüber Weinböhla
- Riesa25 km97 €/m²−64 % gegenüber Weinböhla
- Wilsdruff17 km90 €/m²−67 % gegenüber Weinböhla
Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Weinböhla
Weinböhla ist von 2011 bis 2021 um 4,1 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 2,63
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 420 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Weinböhla
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Weinböhla 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Weinböhla liegt 2026 im Median bei 270 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 58 Wohnbauzonen liegt zwischen 257 und 286 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Weinböhla im Vergleich zum Landkreis Meißen?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Weinböhla bei 270 €/m², 2,6-mal so hoch wie im Landkreis Meißen insgesamt (104 €/m²). Das ist Platz 3 unter den 28 Gemeinden im Landkreis Meißen.
Was kostet ein Grundstück in Weinböhla?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Weinböhla 2026 bei 270 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 135.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Bei BORIS Sachsen gibt es für jedes Jahr von 2024 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS Sachsen (Nutzung des Dienstes gebührenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Sachsen
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS Sachsen (öffnet in einem neuen Tab) · Nutzung des Dienstes gebührenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse im Freistaat Sachsen (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Untere Vermessungsbehörden in Sachsen (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktbericht Freistaat Sachsen (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse in Sachsen; Dienst: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0; Flurstücke: Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); Datensatz: ALKIS Flurstücke Sachsen (WFS SN ALKIS Vereinfacht, https://geodienste.sachsen.de/aaa/public_alkis/vereinf/wfs); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Bei BORIS Sachsen gibt es für jedes Jahr von 2024 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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