Bodenrichtwert Sankt Martin 2026
In Sankt Martin liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 350 €/m², 21 % höher als im Landkreis Südliche Weinstraße insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
350€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Maikammer 415 €/m²Landkreis Südliche Weinstraße 290 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis+21 %21 % über dem Landkreis Südliche Weinstraße (290 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Sankt Martin seit 2008
Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Südliche Weinstraße und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.
- Sankt Martin
- Landkreis Südliche Weinstraße
- Rheinland-Pfalz
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| Stichtag | Sankt Martin | Landkreis Südliche Weinstraße | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 185 | 145 | 80 |
| 2010 | 175 | 140 | 85 |
| 2012 | 175 | 140 | 85 |
| 2014 | 185 | 150 | 85 |
| 2016 | 200 | 160 | 90 |
| 2018 | 232,5 | 190 | 100 |
| 2020 | 265 | 220 | 110 |
| 2022 | 295 | 240 | 130 |
| 2024 | 340 | 280 | 145 |
| 2026 | 350 | 290 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Sankt Martin auffällt
Unter den teuersten 7 % der Gemeinden in Rheinland-Pfalz
Wohnbauland kostet in Sankt Martin im Median mehr als doppelt so viel wie im Land, wo der Landesmedian bei 160 €/m² liegt. Auf Platz 124 von 1.934 Gemeinden steht Sankt Martin zwischen Osthofen und Bornheim, die beide auf denselben Median wie Sankt Martin kommen.
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Wohnbauland 318-mal so teuer wie Acker- und Grünland
Für Acker- und Grünland liegt der mittlere Bodenrichtwert in Sankt Martin bei 1,1 €/m².
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Sankt Martin am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland2 Zonen350 €/m²240 bis 460
- Gemischte Bauflächen7 Zonen270 €/m²210 bis 350
- Landwirtschaft2 Zonen1,1 €/m²alle Zonen gleich
- Wald2 Zonen0,38 €/m²0,3 bis 0,45
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
1 von 4 Nachbarorten ist günstiger als Sankt Martin
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Sankt Martin (350 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße
- Edenkoben480 €/m²+37 % gegenüber Sankt Martin
- Maikammer440 €/m²+26 % gegenüber Sankt Martin
- Kirrweiler (Pfalz)410 €/m²+17 % gegenüber Sankt Martin
- Gommersheim300 €/m²−14 % gegenüber Sankt Martin
In 6 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Sankt Martin
- Karlsruhe39 km720 €/m²
- Mannheim38 km700 €/m²
- Haßloch13 km500 €/m²+43 % gegenüber Sankt Martin
- Neustadt an der Weinstraße5 km460 €/m²+31 % gegenüber Sankt Martin
- Landau in der Pfalz12 km410 €/m²+17 % gegenüber Sankt Martin
- Edesheim5 km380 €/m²+8,6 % gegenüber Sankt Martin
- Ludwigshafen am Rhein30 km350 €/m²gleich gegenüber Sankt Martin
- Kaiserslautern28 km290 €/m²−17 % gegenüber Sankt Martin
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Sankt Martin
Sankt Martin ist von 2011 bis 2021 um 5,0 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 1,23
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 470 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Sankt Martin
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Sankt Martin 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Sankt Martin liegt 2026 im Median bei 350 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die 2 Wohnbauzonen liegen zwischen 240 und 460 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Sankt Martin im Vergleich zum Landkreis Südliche Weinstraße?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Sankt Martin bei 350 €/m², 21 % höher als im Landkreis Südliche Weinstraße insgesamt (290 €/m²). Das ist Platz 18 unter den 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße.
Was kostet ein Grundstück in Sankt Martin?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Sankt Martin 2026 bei 350 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 175.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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