Bodenrichtwert Rodenbach bei Puderbach 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Rodenbach bei Puderbach liegt 2026 im Median bei 55 €/m², 63 % niedriger als im Landkreis Neuwied insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
55€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Puderbach 80 €/m²Landkreis Neuwied 150 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Entwicklung seit 2016+57 %35 → 55 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich zum Kreis−63 %63 % unter dem Landkreis Neuwied (150 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Rodenbach bei Puderbach seit 2008
Median Wohnbauland seit 2016 um 57 % gestiegen, von 35 auf 55 €/m²; im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.
- Rodenbach bei Puderbach
- Landkreis Neuwied
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Rodenbach bei Puderbach | Landkreis Neuwied | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 38 | 85 | 80 |
| 2010 | 38 | 85 | 85 |
| 2012 | 38 | 85 | 85 |
| 2014 | 38 | 85 | 85 |
| 2016 | 35 | 85 | 90 |
| 2018 | 36 | 95 | 100 |
| 2020 | 36 | 105 | 110 |
| 2022 | 44 | 130 | 130 |
| 2024 | 50 | 135 | 145 |
| 2026 | 55 | 150 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Rodenbach bei Puderbach auffällt
In Rodenbach bei Puderbach machte der Median der Wohnbauzonen einen großen Sprung, langfristig stieg er aber schwächer als im Landkreis Neuwied.
Von 36 auf 44 €/m² zwischen 2020 und 2022
Der mittlere Bodenrichtwert stieg dabei um 22 %. Es war der größte von neun Schritten seit 2008.
Von 2008 bis 2014 in drei Schritten unverändert
In dieser Phase lag der Median bei 38 €/m². Über die ganze Reihe stieg er in vier Schritten, blieb in vier gleich hoch und sank einmal.
- Rodenbach bei Puderbach
- Landkreis Neuwied
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Wohnbauland 56-mal so teuer wie Acker- und Grünland
In den sechs Zonen für Acker- und Grünland liegt der Median bei 0,98 €/m².
Seit 2016 um 57 % gestiegen, im Landkreis Neuwied um 76 %
In Rheinland-Pfalz legte der Landesmedian im selben Zeitraum um 78 % zu. Rechnerisch stieg der Median in Rodenbach bei Puderbach um 4,6 % pro Jahr.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Rodenbach bei Puderbach am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland3 Zonen55 €/m²55 bis 60
- Gemischte Bauflächen3 Zonen40 €/m²36 bis 48
- Landwirtschaft6 Zonen0,98 €/m²0,85 bis 1,1
- Waldeine Zone0,45 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
3 von 5 Nachbarorten sind günstiger als Rodenbach bei Puderbach
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Rodenbach bei Puderbach (55 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Neuwied
- Steimel80 €/m²+45 % gegenüber Rodenbach bei Puderbach
- Fluterschen75 €/m²+36 % gegenüber Rodenbach bei Puderbach
- Oberdreis54 €/m²−1,8 % gegenüber Rodenbach bei Puderbach
- Stürzelbach46 €/m²−16 % gegenüber Rodenbach bei Puderbach
- Ratzert40 €/m²−27 % gegenüber Rodenbach bei Puderbach
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Rodenbach bei Puderbach
- Köln60 km870 €/m²
- Bonn39 km750 €/m²
- Koblenz33 km475 €/m²+764 % gegenüber Rodenbach bei Puderbach
- Hennef (Sieg)26 km400 €/m²
- Neuwied23 km240 €/m²+336 % gegenüber Rodenbach bei Puderbach
- Puderbach5 km122,5 €/m²+123 % gegenüber Rodenbach bei Puderbach
- Altenkirchen (Westerwald)6 km110 €/m²+100 % gegenüber Rodenbach bei Puderbach
- Dierdorf9 km105 €/m²+91 % gegenüber Rodenbach bei Puderbach
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Rodenbach bei Puderbach
Rodenbach bei Puderbach ist von 2011 bis 2021 um 0,9 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 4,43
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 420 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Rodenbach bei Puderbach
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Rodenbach bei Puderbach 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Rodenbach bei Puderbach liegt 2026 im Median bei 55 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 3 Wohnbauzonen liegt zwischen 55 und 58 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Rodenbach bei Puderbach entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Rodenbach bei Puderbach ist seit 2016 um 57 % gestiegen, von 35 auf 55 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 10 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wie teuer ist Bauland in Rodenbach bei Puderbach im Vergleich zum Landkreis Neuwied?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Rodenbach bei Puderbach bei 55 €/m², 63 % niedriger als im Landkreis Neuwied insgesamt (150 €/m²). Das ist Platz 57 unter den 60 Gemeinden im Landkreis Neuwied.
Was kostet ein Grundstück in Rodenbach bei Puderbach?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Rodenbach bei Puderbach 2026 bei 55 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 28.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
Fehler melden: daten@borisportal.de