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Bodenrichtwert Hammerstein 2026

Bodenrichtwerte in Hammerstein auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Hammerstein liegt der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen 2026 im Median bei 115 €/m² (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Gemischte Bauflächen, Median

115€/m²

Stichtag 01.01.20261

Übersicht: Verbandsgemeinde Bad HönningenLandkreis NeuwiedRheinland-Pfalz

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Hammerstein seit 2008

Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Hammerstein, Stichtage 2008 bis 2026
  • Hammerstein
  • Landkreis Neuwied
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Hammerstein, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²2008201220162020202675100150
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Hammerstein, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820102012201420162018202020222024202675100150
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Hammerstein, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820102012201420162018202020222024202675100Hammerstein150Landkreis Neuwied
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Hammerstein, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagHammersteinLandkreis NeuwiedRheinland-Pfalz
2008758580
2010758585
2012758585
2014708585
2016708590
20187095100
202080105110
2022100130130
2024100135145
2026–150160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Hammerstein auffällt

Der Median der gemischten Bauflächen stieg in Hammerstein über lange Zeit stärker als im Landkreis Neuwied, zuletzt aber schwächer.

Im Landkreis Neuwied +100 % seit 2014, in Hammerstein +140 %

Zu Beginn des Vergleichs lag der mittlere Bodenrichtwert der Dorf- und Mischgebiete in Hammerstein bei 48 €/m². Rechnerisch stieg der Median in Hammerstein um 7,6 % pro Jahr.

Gemischte Bauflächen in Hammerstein teurer als im Landkreis Neuwied und in Rheinland-Pfalz
  • Hammerstein115 €/m²
  • Landkreis Neuwied100 €/m²
  • Rheinland-Pfalz90 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Der größte von vier Schritten brachte +40 %

Zwischen 2020 und 2022 stieg der Median der gemischten Bauflächen von 75 auf 105 €/m². Gesunken ist er seit 2018 nie, in drei Schritten stieg er.

Gemischte Bauflächen in Hammerstein und im Landkreis Neuwied 2008 bis 2026
  • Hammerstein
  • Landkreis Neuwied
Gemischte Bauflächen in Hammerstein und im Landkreis Neuwied 2008 bis 2026Median der gemischten Bauflächen in Hammerstein und im Landkreis Neuwied je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²0255075100125€/m²2008201220162020202648115100
Gemischte Bauflächen in Hammerstein und im Landkreis Neuwied 2008 bis 2026Median der gemischten Bauflächen in Hammerstein und im Landkreis Neuwied je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²0255075100125€/m²2008201220162020202648115Hammerstein
Gemischte Bauflächen in Hammerstein und im Landkreis Neuwied 2008 bis 2026Median der gemischten Bauflächen in Hammerstein und im Landkreis Neuwied je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²0255075100125€/m²200820102012201420162018202020222024202648115Hammerstein100Landkreis Neuwied

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Seit 2024 ein Plus von 9,5 %, schwächer als im Landkreis Neuwied (+18 %)

In Rheinland-Pfalz legte der Median der gemischten Bauflächen im selben Zeitraum um 5,9 % zu.

Gemischte Bauflächen 78-mal so teuer wie Acker- und Grünland

Acker- und Grünland liegt in Hammerstein im Median bei 1,48 €/m².

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Gemischte Bauflächen, Landwirtschaft und Wald in Hammerstein

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Gemischte Bauflächen3 Zonen115 €/m²110 bis 115
  • Landwirtschaft8 Zonen1,48 €/m²1,25 bis 1,7
  • Wald4 Zonen0,5 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

Nachbarorte rund um Hammerstein

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Hammerstein. Alle Gemeinden im Landkreis Neuwied

  1. Neuwied240 €/m²
  2. Andernach232,5 €/m²
  3. Rheinbrohl170 €/m²
  4. Leutesdorf150 €/m²
  5. Brohl-Lützing102,5 €/m²

Größere Orte rund um Hammerstein

  1. Köln60 km870 €/m²
  2. Bonn31 km750 €/m²
  3. Koblenz22 km475 €/m²
  4. Bad Neuenahr-Ahrweiler18 km350 €/m²
  5. Weißenthurm10 km205 €/m²
  6. Sinzig11 km200 €/m²
  7. Bad Breisig7 km150 €/m²
  8. Bad Hönningen5 km140 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Hammerstein

Was den Bodenwert in Hammerstein außerdem prägt

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
3542
31.12.2025 · 2011–2021: stabil · seit 2022: −2,5 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
03
2024 · 0 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
495
2025 · 7 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Hammerstein

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Hammerstein 2026?

Der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen in Hammerstein liegt 2026 im Median bei 115 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die 3 Zonen gemischter Bauflächen liegen zwischen 110 und 115 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Was kostet ein Grundstück in Hammerstein?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für gemischte Bauflächen liegt der Median der Bodenrichtwerte in Hammerstein 2026 bei 115 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 58.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de