Bodenrichtwert Faid 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Faid liegt 2026 im Median bei 47,5 €/m² (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
47,5€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Cochem 70 €/m²Landkreis Cochem-Zell 47,5 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Im Vergleich zum Kreisgleichso hoch wie im Landkreis Cochem-Zell (47,5 €/m²)
- Gewerbebauland24 €/m²Median der 2 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Faid seit 2008
Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Cochem-Zell und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.
- Faid
- Landkreis Cochem-Zell
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Faid | Landkreis Cochem-Zell | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 45 | 32 | 80 |
| 2010 | 45 | 33 | 85 |
| 2012 | 45 | 33,5 | 85 |
| 2014 | 45 | 33 | 85 |
| 2016 | 45 | 33 | 90 |
| 2018 | 50 | 34 | 100 |
| 2020 | 50 | 36 | 110 |
| 2022 | 60 | 45 | 130 |
| 2024 | 47,5 | 45 | 145 |
| 2026 | 47,5 | 47,5 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Faid auffällt
In Faid kostet Wohnbauland ein Vielfaches von Acker- und Grünland, das zusammen mit Wald einen großen Teil der Richtwertzonen ausmacht.
Acker- und Grünland im Median bei 1,3 €/m²
Wohnbauland ist in Faid 37-mal so teuer wie Acker- und Grünland. Auf Landwirtschaft und Wald entfallen drei der sieben Zonen.
Landesmedian 160 €/m², in Faid 70 % weniger
Der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland bringt Faid auf Platz 1.591 von 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz, unter die günstigsten 18 %. Kesseling davor und Illerich dahinter haben denselben Median wie Faid.
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Der teuerste Nachbarort Cochem 2,6-mal so teuer wie Faid
In drei von fünf Nachbarorten liegt der Median höher. Am günstigsten ist Gevenich, 23 % unter Faid.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Faid am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland2 Zonen47,5 €/m²35 bis 60
- Gewerbe2 Zonen24 €/m²13 bis 35
- Landwirtschaft2 Zonen1,3 €/m²1,2 bis 1,4
- Waldeine Zone0,4 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
2 von 5 Nachbarorten sind günstiger als Faid
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Faid (47,5 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Faid
- Koblenz40 km475 €/m²+900 % gegenüber Faid
- Trier53 km350 €/m²+637 % gegenüber Faid
- Neuwied43 km240 €/m²+405 % gegenüber Faid
- Wittlich23 km225 €/m²+374 % gegenüber Faid
- Mayen20 km180 €/m²+279 % gegenüber Faid
- Kaisersesch9 km92,5 €/m²+95 % gegenüber Faid
- Klotten5 km85 €/m²+79 % gegenüber Faid
- Ulmen10 km70 €/m²+47 % gegenüber Faid
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Faid
Faid ist von 2011 bis 2021 um 3,6 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 2,93
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Faid
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Faid 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Faid liegt 2026 im Median bei 47,5 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die 2 Wohnbauzonen liegen zwischen 35 und 60 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Faid im Vergleich zum Landkreis Cochem-Zell?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Faid bei 47,5 €/m², so hoch wie im Landkreis Cochem-Zell insgesamt (47,5 €/m²). Das ist Platz 31 unter den 74 Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell.
Was kostet ein Grundstück in Faid?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Faid 2026 bei 47,5 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 24.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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