Bodenrichtwert Sehlem 2026
In Sehlem liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 110 €/m², 144 % mehr als 2014 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
110€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Wittlich-Land 82,5 €/m²Landkreis Bernkastel-Wittlich 85 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Entwicklung seit 2014+144 %45 → 110 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich zum Kreis+29 %29 % über dem Landkreis Bernkastel-Wittlich (85 €/m²)
- Gewerbebauland31 €/m²Median der einen Zone
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Sehlem seit 2008
Median Wohnbauland seit 2014 um 144 % gestiegen, von 45 auf 110 €/m²; im Vergleich Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.
- Sehlem
- Landkreis Bernkastel-Wittlich
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Sehlem | Landkreis Bernkastel-Wittlich | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 42 | 37 | 80 |
| 2010 | 42 | 40 | 85 |
| 2012 | 42 | 42 | 85 |
| 2014 | 45 | 45 | 85 |
| 2016 | 51 | 48 | 90 |
| 2018 | 67,5 | 55 | 100 |
| 2020 | 72,5 | 65 | 110 |
| 2022 | 90 | 75 | 130 |
| 2024 | 100 | 80 | 145 |
| 2026 | 110 | 85 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Sehlem auffällt
7,7 % pro Jahr seit 2014, mehr als in Rheinland-Pfalz
Zwischen 2014 und 2026 stieg der Median der Wohnbauzonen in Sehlem um 144 %, in Rheinland-Pfalz um 88 %.
Wohnbauland 76-mal so teuer wie Acker- und Grünland
In den beiden Zonen für Acker- und Grünland liegt der mittlere Bodenrichtwert in Sehlem bei 1,45 €/m².
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Sehlem am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland3 Zonen110 €/m²110 bis 115
- Gemischte Bauflächen2 Zonen82,5 €/m²80 bis 85
- Gewerbeeine Zone31 €/m²
- Landwirtschaft2 Zonen1,45 €/m²1,3 bis 1,6
- Waldeine Zone0,4 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
4 von 6 Nachbarorten sind günstiger als Sehlem
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Sehlem (110 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich
In 7 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Sehlem
- Schweich9 km390 €/m²+255 % gegenüber Sehlem
- Trier18 km350 €/m²+218 % gegenüber Sehlem
- Wittlich12 km225 €/m²+105 % gegenüber Sehlem
- Föhren6 km200 €/m²+82 % gegenüber Sehlem
- Klüsserath5 km150 €/m²+36 % gegenüber Sehlem
- Altrich7 km145 €/m²+32 % gegenüber Sehlem
- Dreis5 km115 €/m²+4,5 % gegenüber Sehlem
- Neumagen-Dhron8 km85 €/m²−23 % gegenüber Sehlem
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Sehlem
Sehlem ist von 2011 bis 2021 um 9,5 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 6,83
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Sehlem
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Sehlem 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Sehlem liegt 2026 im Median bei 110 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 3 Wohnbauzonen liegt zwischen 110 und 113 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Sehlem entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Sehlem ist seit 2014 um 144 % gestiegen, von 45 auf 110 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 10 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wie teuer ist Bauland in Sehlem im Vergleich zum Landkreis Bernkastel-Wittlich?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Sehlem bei 110 €/m², 29 % höher als im Landkreis Bernkastel-Wittlich insgesamt (85 €/m²). Das ist Platz 11 unter den 76 Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich.
Was kostet ein Grundstück in Sehlem?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Sehlem 2026 bei 110 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 55.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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