Bodenrichtwert Büdesheim 2026
In Büdesheim liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 34,5 €/m², 54 % niedriger als im Eifelkreis Bitburg-Prüm insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
34,5€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Prüm 55 €/m²Eifelkreis Bitburg-Prüm 75 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis−54 %54 % unter dem Eifelkreis Bitburg-Prüm (75 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Büdesheim seit 2020
Median Wohnbauland, im Vergleich Eifelkreis Bitburg-Prüm und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.
- Büdesheim
- Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Rheinland-Pfalz
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| Stichtag | Büdesheim | Eifelkreis Bitburg-Prüm | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | – | 33 | 80 |
| 2010 | – | 35 | 85 |
| 2012 | – | 36,5 | 85 |
| 2014 | – | 40 | 85 |
| 2016 | – | 42 | 90 |
| 2018 | – | 45 | 100 |
| 2020 | 25 | 50 | 110 |
| 2022 | 27,5 | 60 | 130 |
| 2024 | 30,5 | 70 | 145 |
| 2026 | 34,5 | 75 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Büdesheim auffällt
Wohnbauland ist in Büdesheim günstiger als in jedem angrenzenden Ort und weniger als in den meisten Gemeinden von Rheinland-Pfalz.
Günstiger als alle drei Nachbarorte
Im teuersten Nachbarort Gerolstein ist der Median doppelt so hoch wie in Büdesheim. Am kleinsten ist der Abstand zu Kopp, wo Wohnbauland im Median 7,2 % mehr kostet.
Unter den günstigsten 6 % der Gemeinden in Rheinland-Pfalz
Büdesheim steht auf Platz 1.821 von 1.934 Gemeinden. Gerach davor und Hinterweiler dahinter haben denselben Median wie Büdesheim. Der Landesmedian von 160 €/m² ist 4,6-mal so hoch wie der mittlere Bodenrichtwert in Büdesheim.
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Wohnbauland 29-mal so teuer wie Acker- und Grünland
Für Acker- und Grünland liegt der Median in Büdesheim bei 1,2 €/m².
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Gemischte Bauflächen sind in Büdesheim am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland2 Zonen34,5 €/m²33 bis 36
- Gemischte Bauflächen2 Zonen36 €/m²35 bis 37
- Landwirtschaft2 Zonen1,2 €/m²alle Zonen gleich
- Waldeine Zone0,4 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
Keiner von 3 Nachbarorten ist günstiger als Büdesheim
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Büdesheim (34,5 €/m²). Alle Gemeinden im Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Gerolstein70 €/m²+103 % gegenüber Büdesheim
- Schwirzheim41 €/m²+19 % gegenüber Büdesheim
- Kopp37 €/m²+7,2 % gegenüber Büdesheim
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Büdesheim
- Trier49 km350 €/m²+914 % gegenüber Büdesheim
- Euskirchen50 km230 €/m²
- Bitburg26 km165 €/m²+378 % gegenüber Büdesheim
- Mechernich42 km165 €/m²
- Prüm12 km132,5 €/m²+284 % gegenüber Büdesheim
- Daun18 km92,5 €/m²+168 % gegenüber Büdesheim
- Hillesheim11 km92,5 €/m²+168 % gegenüber Büdesheim
- Birresborn6 km39,5 €/m²+14 % gegenüber Büdesheim
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Büdesheim
Büdesheim ist von 2011 bis 2021 um 4,6 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 03
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Büdesheim
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Büdesheim 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Büdesheim liegt 2026 im Median bei 34,5 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die 2 Wohnbauzonen liegen zwischen 33 und 36 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Büdesheim im Vergleich zum Eifelkreis Bitburg-Prüm?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Büdesheim bei 34,5 €/m², 54 % niedriger als im Eifelkreis Bitburg-Prüm insgesamt (75 €/m²). Das ist Platz 109 unter den 112 Gemeinden im Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Was kostet ein Grundstück in Büdesheim?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Büdesheim 2026 bei 34,5 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 17.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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