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Bodenrichtwert Stepenitztal 2026

Bodenrichtwerte in Stepenitztal auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2025

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Stepenitztal liegen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 27 €/m², 61 % niedriger als im Landkreis Nordwestmecklenburg insgesamt (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

27€/m²

Stichtag 01.01.2025, die aktuellsten veröffentlichten Werte1

Zum Vergleich: Landkreis Nordwestmecklenburg 70 €/m²Mecklenburg-Vorpommern 70 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis−61 %61 % unter dem Landkreis Nordwestmecklenburg (70 €/m²)

Analyse: Bodenrichtwerte in Stepenitztal

Teuerste Wohnbauzone fünfmal so teuer wie die günstigste

Die Bodenrichtwerte der Wohnbauzonen in Stepenitztal reichen von 16 €/m² bis 80 €/m². Die mittlere Hälfte der Zonen liegt dagegen in einem Band von 24 €/m². Der höchste Wert ist dreimal so hoch wie der Median.

Wohnbauzonen in Stepenitztal: niedrigster und höchster Wert, dazwischen die mittlere Hälfte

Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1

Günstiger als fünf von acht Nachbarorten, teurer als drei

Im teuersten Nachbarort Grevesmühlen kostet Wohnbauland im Median 3,7-mal so viel wie in Stepenitztal. Der günstigste Nachbarort Bernstorf liegt 33 % darunter.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Gemischte Bauflächen sind in Stepenitztal am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland16 Zonen27 €/m²16 bis 80
  • Gemischte Bauflächen3 Zonen40 €/m²24 bis 55
  • Landwirtschaft2 Zonen2,25 €/m²1,2 bis 3,3

Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1

Umgebung

3 von 8 Nachbarorten sind günstiger als Stepenitztal

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Stepenitztal (27 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg

  1. Grevesmühlen100 €/m²+270 % gegenüber Stepenitztal
  2. Dassow87,5 €/m²+224 % gegenüber Stepenitztal
  3. Rehna57,5 €/m²+113 % gegenüber Stepenitztal
  4. Damshagen32 €/m²+19 % gegenüber Stepenitztal
  5. Roggenstorf28 €/m²+3,7 % gegenüber Stepenitztal
  6. Grieben26 €/m²−3,7 % gegenüber Stepenitztal
  7. Menzendorf24 €/m²−11 % gegenüber Stepenitztal
  8. Bernstorf18 €/m²−33 % gegenüber Stepenitztal

In allen 6 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Stepenitztal

  1. Wismar28 km185 €/m²+585 % gegenüber Stepenitztal
  2. Lüdersdorf18 km155 €/m²+474 % gegenüber Stepenitztal
  3. Schwerin37 km145 €/m²+437 % gegenüber Stepenitztal
  4. Selmsdorf13 km145 €/m²+437 % gegenüber Stepenitztal
  5. Schönberg10 km85 €/m²+215 % gegenüber Stepenitztal
  6. Klütz13 km80 €/m²+196 % gegenüber Stepenitztal

In Schleswig-Holstein: Lübeck (22 km), Bad Schwartau (26 km), Ratekau (25 km), Ratzeburg (26 km).

Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Stepenitztal

Was den Bodenwert in Stepenitztal außerdem prägt

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
1.7132
31.12.2025 · seit 2022: −1,0 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
03
2024 · 0 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
427 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
II von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
6 %7
Mecklenburg-Vorpommern, seit 01.07.2019
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
385
2025 · 45 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Stepenitztal

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Stepenitztal 2026?

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Stepenitztal liegen im Median bei 27 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 16 Wohnbauzonen liegt zwischen 24 und 48 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie teuer ist Bauland in Stepenitztal im Vergleich zum Landkreis Nordwestmecklenburg?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Stepenitztal bei 27 €/m², 61 % niedriger als im Landkreis Nordwestmecklenburg insgesamt (70 €/m²). Das ist Platz 69 unter den 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg.

Was kostet ein Grundstück in Stepenitztal?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Stepenitztal nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 27 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 14.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Der jüngste Stichtag bei BORIS.MV ist der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.MV (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Mecklenburg-Vorpommern

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: © GeoBasis-DE/M-V 2026; Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern, Bodenrichtwerte Mecklenburg-Vorpommern, Stichtag 01.01.2025 (BORIS.MV, https://www.geodaten-mv.de/dienste/vboris_atom); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert: eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: © GeoBasis-DE/M-V 2026; Flurstücke: © GeoBasis-DE/M-V 2026; ALKIS Landesdatensatz MV (Shape AdV); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
  • Stichtage in Mecklenburg-Vorpommern: Jeder Gutachterausschuss veröffentlicht nur seinen jüngsten Stand. Es gilt je Kreis der jüngste Stichtag; Werte für das ganze Land fassen deshalb Zonen verschiedener Stichtage zusammen.

Neue Bodenrichtwerte

Der jüngste Stichtag bei BORIS.MV ist der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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