Bodenrichtwert Friedland 2026
In Friedland liegen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 59 €/m², meist zwischen 50 und 65 €/m² (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
59€/m²
Zum Vergleich: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 60,5 €/m²Mecklenburg-Vorpommern 70 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis−2,5 %2,5 % unter dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (60,5 €/m²)
- Gewerbebauland13 €/m²Median der 3 Zonen
Analyse: Bodenrichtwerte in Friedland
In Friedland liegt ein großer Teil der Richtwertzonen auf Acker, Grünland und Wald, deren mittlere Werte nur einen Bruchteil des Wohnbaulands erreichen.
Wohnbauland in Friedland 39-mal so teuer wie Acker- und Grünland
Auf Landwirtschaft und Wald entfallen 46 % aller Richtwertzonen in Friedland. Acker- und Grünland liegt dort im Median bei 1,5 €/m².
Höchster Wert der Wohnbauzonen 4,4-mal so hoch wie der niedrigste
In Friedland liegen die Bodenrichtwerte für Wohnbauland zwischen 17 und 75 €/m². Die mittlere Hälfte der neun Wohnbauzonen bewegt sich in einem Band von 15 €/m².
Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1
22 Zonen für gemischte Bauflächen, im Median bei 28 % des Wohnbaulands
Gewerbeland kommt in den drei Gewerbezonen von Friedland im Median auf 22 % des Wohnbaulands.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Friedland am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland9 Zonen59 €/m²17 bis 75
- Gemischte Bauflächen22 Zonen16,5 €/m²13 bis 81
- Gewerbe3 Zonen13 €/m²5 bis 13
- Landwirtschaft28 Zonen1,5 €/m²0,85 bis 2,15
- Wald14 Zonen0,32 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1
Umgebung
2 von 3 Nachbarorten sind günstiger als Friedland
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Friedland (59 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Neuenkirchen95 €/m²+61 % gegenüber Friedland
- Datzetal36 €/m²−39 % gegenüber Friedland
- Galenbeck13 €/m²−78 % gegenüber Friedland
In 5 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Friedland
- Greifswald50 km190 €/m²
- Neubrandenburg23 km112 €/m²+90 % gegenüber Friedland
- Neustrelitz46 km75 €/m²+27 % gegenüber Friedland
- Anklam22 km70 €/m²
- Ueckermünde33 km65 €/m²
- Prenzlau42 km55 €/m²
- Pasewalk34 km48 €/m²
- Torgelow32 km36 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Friedland
Was den Bodenwert in Friedland außerdem prägt
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 1,53
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 430 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Friedland
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Friedland 2026?
Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Friedland liegen im Median bei 59 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 9 Wohnbauzonen liegt zwischen 50 und 65 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Friedland im Vergleich zum Landkreis Mecklenburgische Seenplatte?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Friedland bei 59 €/m², 2,5 % niedriger als im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte insgesamt (60,5 €/m²). Das ist Platz 21 unter den 40 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Was kostet ein Grundstück in Friedland?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Friedland nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 59 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 30.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Der jüngste Stichtag bei BORIS.MV ist der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.MV (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Mecklenburg-Vorpommern
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.MV (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Kataster- und Vermessungsämter (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Landesgrundstücksmarktbericht Mecklenburg-Vorpommern (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: © GeoBasis-DE/M-V 2026; Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern, Bodenrichtwerte Mecklenburg-Vorpommern, Stichtag 01.01.2025 (BORIS.MV, https://www.geodaten-mv.de/dienste/vboris_atom); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert: eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: © GeoBasis-DE/M-V 2026; Flurstücke: © GeoBasis-DE/M-V 2026; ALKIS Landesdatensatz MV (Shape AdV); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
- Stichtage in Mecklenburg-Vorpommern: Jeder Gutachterausschuss veröffentlicht nur seinen jüngsten Stand. Es gilt je Kreis der jüngste Stichtag; Werte für das ganze Land fassen deshalb Zonen verschiedener Stichtage zusammen.
Neue Bodenrichtwerte
Der jüngste Stichtag bei BORIS.MV ist der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
Fehler melden: daten@borisportal.de