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Bodenrichtwert Ruhner Berge 2026

Bodenrichtwerte in Ruhner Berge auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2025

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Im Jahr 2026 betragen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Ruhner Berge im Median 11 €/m², 78 % niedriger als im Landkreis Ludwigslust-Parchim insgesamt (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

11€/m²

Stichtag 01.01.2025, die aktuellsten veröffentlichten Werte1

Zum Vergleich: Landkreis Ludwigslust-Parchim 50 €/m²Mecklenburg-Vorpommern 70 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis−78 %78 % unter dem Landkreis Ludwigslust-Parchim (50 €/m²)
  • Gewerbebauland7 €/m²Median der einen Zone

Analyse: Bodenrichtwerte in Ruhner Berge

Günstiger als zwei von drei Nachbarorten, teurer als Ziegendorf

Der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland ist im teuersten Nachbarort Parchim 6,1-mal so hoch wie in Ruhner Berge. Im günstigsten Nachbarort Ziegendorf liegt der Median 9,1 % unter dem von Ruhner Berge.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Ruhner Berge am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland2 Zonen11 €/m²10 bis 12
  • Gemischte Bauflächen12 Zonen10 €/m²10 bis 14
  • Gewerbeeine Zone7 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1

Umgebung

1 von 2 Ortsteilen liegt über dem Median von Ruhner Berge

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Ruhner Berge (11 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim

  1. Zachoweine Zone12 €/m²+9,1 % gegenüber Ruhner Berge
  2. Leppineine Zone10 €/m²−9,1 % gegenüber Ruhner Berge

1 von 3 Nachbarorten ist günstiger als Ruhner Berge

  1. Parchim67,5 €/m²+514 % gegenüber Ruhner Berge
  2. Karrenzin15 €/m²+36 % gegenüber Ruhner Berge
  3. Ziegendorf10 €/m²−9,1 % gegenüber Ruhner Berge

In Brandenburg: Berge, Putlitz, Marienfließ.

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Ruhner Berge

  1. Schwerin46 km145 €/m²+1.218 % gegenüber Ruhner Berge
  2. Güstrow55 km120 €/m²+991 % gegenüber Ruhner Berge
  3. Ludwigslust32 km60 €/m²+445 % gegenüber Ruhner Berge
  4. Neustadt-Glewe25 km55 €/m²+400 % gegenüber Ruhner Berge
  5. Pritzwalk27 km55 €/m²
  6. Perleberg29 km47 €/m²
  7. Wittenberge37 km45 €/m²
  8. Lübz15 km32 €/m²+191 % gegenüber Ruhner Berge

In Brandenburg: Karstädt (23 km).

Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Ruhner Berge

Was den Bodenwert in Ruhner Berge außerdem prägt

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
1.7202
31.12.2025 · seit 2022: −1,0 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
03
2024 · 0 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
396 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
6 %7
Mecklenburg-Vorpommern, seit 01.07.2019
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
185
2025 · 95 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Ruhner Berge

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Ruhner Berge 2026?

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Ruhner Berge liegen im Median bei 11 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die 2 Wohnbauzonen liegen zwischen 10 und 12 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie teuer ist Bauland in Ruhner Berge im Vergleich zum Landkreis Ludwigslust-Parchim?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Ruhner Berge bei 11 €/m², 78 % niedriger als im Landkreis Ludwigslust-Parchim insgesamt (50 €/m²). Das ist Platz 78 unter den 82 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Was kostet ein Grundstück in Ruhner Berge?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Ruhner Berge nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 11 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 6.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Der jüngste Stichtag bei BORIS.MV ist der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.MV (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Mecklenburg-Vorpommern

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: © GeoBasis-DE/M-V 2026; Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern, Bodenrichtwerte Mecklenburg-Vorpommern, Stichtag 01.01.2025 (BORIS.MV, https://www.geodaten-mv.de/dienste/vboris_atom); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert: eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: © GeoBasis-DE/M-V 2026; Flurstücke: © GeoBasis-DE/M-V 2026; ALKIS Landesdatensatz MV (Shape AdV); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
  • Stichtage in Mecklenburg-Vorpommern: Jeder Gutachterausschuss veröffentlicht nur seinen jüngsten Stand. Es gilt je Kreis der jüngste Stichtag; Werte für das ganze Land fassen deshalb Zonen verschiedener Stichtage zusammen.

Neue Bodenrichtwerte

Der jüngste Stichtag bei BORIS.MV ist der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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