Bodenrichtwert Lübz 2026
In Lübz liegen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 32 €/m², 36 % niedriger als im Landkreis Ludwigslust-Parchim insgesamt (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
32€/m²
Zum Vergleich: Landkreis Ludwigslust-Parchim 50 €/m²Mecklenburg-Vorpommern 70 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis−36 %36 % unter dem Landkreis Ludwigslust-Parchim (50 €/m²)
- Gewerbebauland10 €/m²Median der 4 Zonen
Analyse: Bodenrichtwerte in Lübz
In Lübz liegen zwischen den Bodenrichtwerten der Wohnbauzonen große Abstände.
Höchster Bodenrichtwert in Lübz 8-mal so hoch wie der niedrigste
Die Werte der 19 Wohnbauzonen reichen von 10 bis 80 €/m². Die teuerste Zone erreicht das 2,5-Fache des Medians. Die mittlere Hälfte der Zonen liegt in einem Band von 22 €/m².
Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1
Teurer als alle drei Nachbarorte
Im teuersten Nachbarort Passow liegt der Median um 31 % unter dem Wert in Lübz. Am größten ist der Abstand zu Kreien, wo Wohnbauland im Median 69 % weniger kostet.
Gemischte Bauflächen in neun Zonen bei 44 % des Wohnbaulands
Gewerbeland kommt in den vier Gewerbezonen von Lübz im Median auf ein Drittel des Wohnbaulands.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Lübz am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland19 Zonen32 €/m²10 bis 80
- Gemischte Bauflächen9 Zonen14 €/m²10 bis 32
- Gewerbe4 Zonen10 €/m²8 bis 10
Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1
Umgebung
1 von 2 Ortsteilen liegt über dem Median von Lübz
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Lübz (32 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Lübz18 Zonen33 €/m²+3,1 % gegenüber Lübz
- Riederfeldeeine Zone10 €/m²−69 % gegenüber Lübz
Alle 3 Nachbarorte sind günstiger als Lübz
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Lübz
- Schwerin43 km145 €/m²+353 % gegenüber Lübz
- Waren (Müritz)45 km125 €/m²+291 % gegenüber Lübz
- Güstrow40 km120 €/m²+275 % gegenüber Lübz
- Malchow27 km115,5 €/m²+261 % gegenüber Lübz
- Parchim12 km67,5 €/m²+111 % gegenüber Lübz
- Plau am See18 km60 €/m²+88 % gegenüber Lübz
- Neustadt-Glewe29 km55 €/m²+72 % gegenüber Lübz
- Pritzwalk35 km55 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Lübz
Lübz ist von 2011 bis 2021 um 1,4 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 0,23
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 450 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Lübz
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Lübz 2026?
Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Lübz liegen im Median bei 32 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 19 Wohnbauzonen liegt zwischen 26 und 48 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Lübz im Vergleich zum Landkreis Ludwigslust-Parchim?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Lübz bei 32 €/m², 36 % niedriger als im Landkreis Ludwigslust-Parchim insgesamt (50 €/m²). Das ist Platz 47 unter den 82 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Was kostet ein Grundstück in Lübz?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Lübz nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 32 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 16.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Der jüngste Stichtag bei BORIS.MV ist der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.MV (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Mecklenburg-Vorpommern
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.MV (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Kataster- und Vermessungsämter (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Landesgrundstücksmarktbericht Mecklenburg-Vorpommern (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: © GeoBasis-DE/M-V 2026; Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern, Bodenrichtwerte Mecklenburg-Vorpommern, Stichtag 01.01.2025 (BORIS.MV, https://www.geodaten-mv.de/dienste/vboris_atom); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert: eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: © GeoBasis-DE/M-V 2026; Flurstücke: © GeoBasis-DE/M-V 2026; ALKIS Landesdatensatz MV (Shape AdV); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
- Stichtage in Mecklenburg-Vorpommern: Jeder Gutachterausschuss veröffentlicht nur seinen jüngsten Stand. Es gilt je Kreis der jüngste Stichtag; Werte für das ganze Land fassen deshalb Zonen verschiedener Stichtage zusammen.
Neue Bodenrichtwerte
Der jüngste Stichtag bei BORIS.MV ist der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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