Ermitteln Sie jetzt den Wert Ihres Grundstücks.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1, Art. 17 Abs. 1b) DSGVO Gebrauch machen, können Sie uns dies per E-Mail an datenschutz@borisportal.de mitteilen.
Bitte machen Sie eine Angabe, bevor Sie auf "Weiter" klicken.
Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte fallen Gebühren nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung des Landes NRW an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 23 und 46 Euro, je nach Umfang der Auskunft, und dem damit verbundenen Aufwand.
Bodenrichtwertzonen für Gewerbe- und Industriegebiete wurden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis zwischen 95 und 135 Euro pro Quadratmeter bewertet. Im gesamten Raum Hürth haben die Bodenrichtwertzonen für Gewerbe- und Industriebebauung im Vergleich zum Vorjahr keine Wertsteigerung erfahren. Baulandgrundstücke, die für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern vorgesehen sind, wurden in einer Bodenrichtwertspanne von 330 bis 760 Euro pro Quadratmeter eingewertet. Im Vergleich zum Vorjahr haben diese Werte flächendeckend einen geringen Zuwachs von etwa 5 Prozent erfahren. Die Bodenrichtwertzonen, die für den Geschosswohnungsbau vorgesehen sind, weisen je nach Lage einen Bereich von 310 bis 700 Euro pro Quadratmeter auf. Auch hier wurde ein Anstieg des Bodenrichtwerts verzeichnet, jedoch ist dieser in der Regel gering und beträgt größtenteils weniger als 5 Prozent.
Für die Erstellung der Kaufpreissammlung, sowie der aktuellen Bodenrichtwerte für die Stadt Hürth ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis zuständig. Gemäß der Gutachterausschussverordnung NRW (GAVO-NRW) müssen die Bodenrichtwerte jährlich zum Stichtag 01.01. erstellt werden. Der aktuelle Referenzzeitpunkt, auch Stichtag genannt, ist der 01. Januar 2023, und die nächsten Bodenrichtwerte werden zum Stichtag des 01. Januar 2024 erstellt. Diese Bodenrichtwertermittlung wird auf Daten aus der Kaufpreissammlung gestützt, die dem Gutachterausschuss im Zeitraum zwischen den genannten Stichtagen vorliegen. Landwirtschaftliche Flächen werden in diesem Kontext nicht berücksichtigt.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!