Bodenrichtwerte für Bergheim

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Analyse der Grundstückspreise in Bergheim

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.23
Veröffentlicht:
Mar 2023
Aktualisierung:
jährlich
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte fallen Gebühren nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung des Landes NRW an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 23 und 46 Euro, je nach Umfang der Auskunft, und dem damit verbundenen Aufwand.

Adresse:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim
Internet:
Webseite
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Bodenrichtwert ermitteln

Für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern vorgesehene Baulandgrundstücke, weisen je nach Lage Bodenrichtwerte zwischen 225 und 490 Euro pro Quadratmeter auf und haben im Vergleich zum Vorjahr einen flächendeckenden Wertzuwachs von ca. 5 bis teilweise sogar 10 Prozent erfahren. Die Bodenrichtwertzonen, die für den Geschosswohnungsbau vorgesehen sind, weisen je nach Lage einen Bereich von 225 bis 430 Euro pro Quadratmeter auf. Auch hier wurde ein Anstieg des Bodenrichtwerts verzeichnet, jedoch ist dieser in der Regel gering und beträgt größtenteils weniger als 5 Prozent. Bodenrichtwerte für Gewerbe- und Industriegebiete sind hingegen durchschnittlich niedriger und liegen zwischen 60 und 100 Euro pro Quadratmeter. Im Gegensatz zur Wohnbaufläche haben die Bodenrichtwertzonen für Gewerbe- und Industriebebauung größtenteils keine Wertänderung erhalten, nur in vereinzelten Zonen wurden Wertanstiege von bis zu 10 Euro pro Quadratmeter deklariert.

Bergheim ist die Kreisstadt des Rhein-Erft-Kreises in Nordrhein-Westfalen. Jedes Jahr tagt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis, um die neuen Bodenrichtwerte für die Stadt Bergheim festzulegen. Die Käufe und Verkäufe, auf denen die Zusammenstellung der Bodenrichtwerte basiert, werden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Vorjahres in der Kaufpreissammlung erhoben und ausgewertet. Die Ergebnisse dieser Auswertung werden im ersten Quartal des Jahres veröffentlicht und beziehen sich ausschließlich auf nicht-landwirtschaftliche Flächen in Bergheim. Der relevante Stichtag für die Veröffentlichung ist der 01. Januar des aktuellen Jahres. 

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Hinweis

Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!