Bodenrichtwert Lobbach 2026
Im Jahr 2026 beträgt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Lobbach im Median 190 €/m², 62 % niedriger als im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).
- Entwicklung seit 31.12.2020+19 %160 → 190 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich zum Kreis−62 %62 % unter dem Rhein-Neckar-Kreis (500 €/m²)
- Gewerbebauland65 €/m²Median der 2 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Lobbach seit 2020
Median Wohnbauland seit 31.12.2020 um 19 % gestiegen, von 160 auf 190 €/m²; im Vergleich Rhein-Neckar-Kreis und Baden-Württemberg. Stichtage 2020 bis 2026.
- Lobbach
- Rhein-Neckar-Kreis
- Baden-Württemberg
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| Stichtag | Lobbach | Rhein-Neckar-Kreis | Baden-Württemberg |
|---|---|---|---|
| 2020 | 160 | – | – |
| 2022 | 180 | – | – |
| 2023 | 180 | – | – |
| 2024 | 180 | – | – |
| 2025 | 180 | – | – |
| 2026 | 190 | 500 | 255 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2020 jeweils 31. Dezember.
Analyse: Was in Lobbach auffällt
In drei Schritten in Folge unverändert, von 2022 bis 2025
Zwischen diesen Stichtagen lag der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland bei 180 €/m². Seit dem 31.12.2020 stieg er in zwei von fünf Schritten, gesunken ist er nie.
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Teurer als zwei Nachbarorte, im teuersten Neckargemünd doppelt so teuer
In Lobbach stieg der Median zuletzt um 5,6 %. In vier von sieben Nachbarorten stieg er stärker, am stärksten im günstigsten Nachbarort Schönbrunn mit +11 %.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Lobbach am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland9 Zonen190 €/m²100 bis 230
- Gemischte Bauflächen3 Zonen120 €/m²120 bis 130
- Gewerbe2 Zonen65 €/m²60 bis 70
- Landwirtschaft4 Zonen1,7 €/m²1,7 bis 2
- Wald2 Zonen0,6 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Umgebung
2 von 7 Nachbarorten sind günstiger als Lobbach
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Lobbach (190 €/m²). Alle Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis
- Neckargemünd380 €/m²+100 % gegenüber Lobbach
- Wiesenbach370 €/m²+95 % gegenüber Lobbach
- Meckesheim300 €/m²+58 % gegenüber Lobbach
- Epfenbach190 €/m²gleich gegenüber Lobbach
- Spechbach190 €/m²gleich gegenüber Lobbach
- Reichartshausen180 €/m²−5,3 % gegenüber Lobbach
- Schönbrunn100 €/m²−47 % gegenüber Lobbach
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Lobbach
- Heidelberg13 km800 €/m²+321 % gegenüber Lobbach
- Karlsruhe53 km720 €/m²+279 % gegenüber Lobbach
- Mannheim30 km700 €/m²+268 % gegenüber Lobbach
- Heilbronn34 km650 €/m²+242 % gegenüber Lobbach
- Wiesloch15 km585 €/m²+208 % gegenüber Lobbach
- Leimen11 km550 €/m²+189 % gegenüber Lobbach
- Sinsheim16 km360 €/m²+89 % gegenüber Lobbach
- Ludwigshafen am Rhein38 km350 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Lobbach
Lobbach ist von 2011 bis 2021 um 0,6 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 1,33
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 330 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Lobbach
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Lobbach 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Lobbach liegt 2026 im Median bei 190 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 9 Wohnbauzonen liegt zwischen 190 und 190 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Lobbach entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Lobbach ist seit dem 31.12.2020 um 19 % gestiegen, von 160 auf 190 €/m². Gegenüber 2025 ist der Median um 5,6 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wie teuer ist Bauland in Lobbach im Vergleich zum Rhein-Neckar-Kreis?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Lobbach bei 190 €/m², 62 % niedriger als im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt (500 €/m²). Das ist Platz 47 unter den 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis.
Was kostet ein Grundstück in Lobbach?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Lobbach 2026 bei 190 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 95.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Baden-Württemberg
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS-BW (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Vermessungsamt (Landesamt für Geoinformation) (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Marktberichte der Gutachterausschüsse (Übersicht) (öffnet in einem neuen Tab)
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 31.12.2020 bis 01.01.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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