Bodenrichtwert Weinstadt 2026
Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Weinstadt liegen 2026 im Median bei 720 €/m², 6,7 % mehr als 2022 (Stichtag 01.01.2023; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).
- Gewerbebauland180 €/m²Median der 15 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Weinstadt seit 2020
Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2023.
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| Stichtag | Weinstadt |
|---|---|
| 2020 | 530 |
| 2022 | 675 |
| 2023 | 720 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2020 jeweils 31. Dezember.
Analyse: Was in Weinstadt auffällt
In Weinstadt liegt ein großer Teil der Richtwertzonen auf Acker, Grünland und Wald, und dort kostet Wohnbauland ein Vielfaches.
Acker- und Grünland im Median bei 3 €/m²
Wohnbauland ist in Weinstadt 240-mal so teuer wie Acker- und Grünland, Wald liegt im Median bei 1,5 €/m². Auf Landwirtschaft und Wald entfällt gut ein Viertel aller Richtwertzonen.
Wohnbauland mit gleichem Median wie Plochingen, unter den teuersten 6 % im Land
Unter den 1.084 Gemeinden in Baden-Württemberg steht Weinstadt auf Platz 55. Plochingen davor und Nußloch dahinter haben denselben Median wie Weinstadt.
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Bodenrichtwerte für Wohnbauland von 350 bis 1.100 €/m²
Der höchste Bodenrichtwert ist mehr als dreimal so hoch wie der niedrigste und erreicht das 1,5-Fache des Medians. Die mittlere Hälfte der Wohnbauzonen liegt in einem Band von 190 €/m².
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Weinstadt am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2023. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland43 Zonen720 €/m²350 bis 1.100
- Gemischte Bauflächen20 Zonen645 €/m²240 bis 850
- Gewerbe15 Zonen180 €/m²170 bis 200
- Landwirtschaft74 Zonen3 €/m²2 bis 120
- Wald11 Zonen1,5 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Umgebung
4 von 7 Nachbarorten sind günstiger als Weinstadt
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2023. Der Strich in jedem Balken zeigt Weinstadt (720 €/m²). Alle Gemeinden im Rems-Murr-Kreis
- Waiblingen950 €/m²+32 % gegenüber Weinstadt
- Korb940 €/m²+31 % gegenüber Weinstadt
- Kernen im Remstal830 €/m²+15 % gegenüber Weinstadt
- Aichwald640 €/m²−11 % gegenüber Weinstadt
- Baltmannsweiler575 €/m²−20 % gegenüber Weinstadt
- Winterbach510 €/m²−29 % gegenüber Weinstadt
- Remshalden500 €/m²−31 % gegenüber Weinstadt
In 5 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Weinstadt
- Stuttgart14 km1.360 €/m²+89 % gegenüber Weinstadt
- Fellbach10 km1.100 €/m²+53 % gegenüber Weinstadt
- Ludwigsburg17 km825 €/m²+15 % gegenüber Weinstadt
- Esslingen am Neckar7 km755 €/m²+4,9 % gegenüber Weinstadt
- Ostfildern13 km725 €/m²+0,7 % gegenüber Weinstadt
- Winnenden9 km700 €/m²−2,8 % gegenüber Weinstadt
- Schorndorf10 km560 €/m²−22 % gegenüber Weinstadt
- Backnang17 km370 €/m²−49 % gegenüber Weinstadt
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Weinstadt
Weinstadt ist von 2011 bis 2021 um 3,7 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 3,23
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 450 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Weinstadt
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Weinstadt 2026?
Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Weinstadt liegen im Median bei 720 €/m² (Stichtag 01.01.2023). Die Hälfte der 43 Wohnbauzonen liegt zwischen 630 und 820 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Weinstadt entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Weinstadt ist seit 2022 um 6,7 % gestiegen, von 675 auf 720 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Was kostet ein Grundstück in Weinstadt?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Weinstadt nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 720 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 360.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2022 und der 01.01.2023. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Baden-Württemberg
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS-BW (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Vermessungsamt (Landesamt für Geoinformation) (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Marktberichte der Gutachterausschüsse (Übersicht) (öffnet in einem neuen Tab)
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 31.12.2020 bis 01.01.2023; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2022 und der 01.01.2023. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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