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Bodenrichtwert Rosenberg 2026

Bodenrichtwerte in Rosenberg auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2025

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Im Jahr 2026 betragen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Rosenberg im Median 65 €/m², 18 % mehr als 2023 (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

65€/m²

+18 % seit 2023Stichtag 01.01.2025, die aktuellsten veröffentlichten Werte1

Übersicht: Neckar-Odenwald-KreisBaden-Württemberg

  • Teuerste Lage75 €/m²Rosenberg, Median Wohnbauland
  • Gewerbebauland33,5 €/m²Median der 2 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Rosenberg seit 2020

Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Rosenberg, Stichtage 2020 bis 2025
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Rosenberg, Stichtage 2020 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.020406080€/m²20202022202320254565
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Rosenberg, Stichtage 2020 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.020406080€/m²20202022202320254565Rosenberg
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Rosenberg, Stichtage 2020 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.020406080€/m²20202022202320254565Rosenberg
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Rosenberg, Stichtage 2020 bis 2025, in €/m²
StichtagRosenberg
202045
202250
202355
202565

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2020 jeweils 31. Dezember.

Analyse: Was in Rosenberg auffällt

Wohnbauland kostet in Rosenberg weniger als in fast allen Gemeinden Baden-Württembergs, und zwischen den Wohnbauzonen liegen große Abstände.

Unter den günstigsten 5 % der Gemeinden in Baden-Württemberg

Rosenberg steht auf Platz 1.042 von 1.086 Gemeinden in Baden-Württemberg. Braunsbach davor und Böttingen dahinter haben denselben Median wie Rosenberg.

Rosenberg im Vergleich aller Gemeinden in Baden-Württemberg

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Teuerste Wohnbauzone 6,3-mal so teuer wie die günstigste

Die Bodenrichtwerte der 16 Wohnbauzonen liegen zwischen 20 und 125 €/m². Die mittlere Hälfte der Zonen drängt sich dagegen in einem Band von 18 €/m². Die Spitze erreicht das 1,9-Fache des mittleren Werts.

Wohnbauzonen in Rosenberg: niedrigster und höchster Wert, dazwischen die mittlere Hälfte

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Zwischen Hardheim und Ravenstein auf Platz 26 im Neckar-Odenwald-Kreis

Unter den 27 Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis liegt Hardheim mit 67 €/m² davor, Ravenstein folgt mit 55 €/m² als günstigste Gemeinde des Kreises.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Rosenberg am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland16 Zonen65 €/m²20 bis 125
  • Gemischte Bauflächen6 Zonen37,5 €/m²25 bis 45
  • Gewerbe2 Zonen33,5 €/m²32 bis 35
  • Landwirtschaft8 Zonen1,45 €/m²1,3 bis 1,6
  • Wald4 Zonen0,5 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Umgebung

1 von 4 Ortsteilen liegt über dem Median von Rosenberg

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Rosenberg (65 €/m²). Alle Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis

  1. Rosenberg3 Zonen75 €/m²+15 % gegenüber Rosenberg
  2. Bronnacker3 Zonen65 €/m²gleich gegenüber Rosenberg
  3. Sindolsheim3 Zonen65 €/m²gleich gegenüber Rosenberg
  4. Hirschlanden7 Zonen60 €/m²−7,7 % gegenüber Rosenberg

2 von 6 Nachbarorten sind günstiger als Rosenberg

  1. Osterburken87,5 €/m²+35 % gegenüber Rosenberg
  2. Buchen (Odenwald)85 €/m²+31 % gegenüber Rosenberg
  3. Walldürn81 €/m²+25 % gegenüber Rosenberg
  4. Hardheim67 €/m²+3,1 % gegenüber Rosenberg
  5. Ravenstein55 €/m²−15 % gegenüber Rosenberg
  6. Ahorn42 €/m²−35 % gegenüber Rosenberg

In 7 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Rosenberg

  1. Heidelberg56 km800 €/m²+1.131 % gegenüber Rosenberg
  2. Heilbronn40 km650 €/m²+900 % gegenüber Rosenberg
  3. Mosbach27 km150 €/m²+131 % gegenüber Rosenberg
  4. Bad Mergentheim22 km120,5 €/m²+85 % gegenüber Rosenberg
  5. Seckach11 km90 €/m²+38 % gegenüber Rosenberg
  6. Adelsheim10 km80 €/m²+23 % gegenüber Rosenberg
  7. Lauda-Königshofen19 km80 €/m²+23 % gegenüber Rosenberg
  8. Boxberg12 km51,5 €/m²−21 % gegenüber Rosenberg

In Bayern: Würzburg (49 km).

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Rosenberg

Was den Bodenwert in Rosenberg außerdem prägt

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
1.9952
31.12.2025 · 2011–2021: stabil · seit 2022: −2,4 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
03
2024 · 0 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
420 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Baden-Württemberg, seit 05.11.2011
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
495
2025 · 41 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Rosenberg

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Rosenberg 2026?

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Rosenberg liegen im Median bei 65 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 16 Wohnbauzonen liegt zwischen 60 und 78 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Rosenberg entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Rosenberg ist seit 2023 um 18 % gestiegen, von 55 auf 65 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wo ist Bauland in Rosenberg am teuersten?

Unter den Ortsteilen in Rosenberg ist baureifes Wohnbauland in Rosenberg am teuersten, mit einem Median von 75 €/m². Am günstigsten ist Hirschlanden mit 60 €/m². Alle Ortsteile stehen in der Rangliste.

Was kostet ein Grundstück in Rosenberg?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Rosenberg nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 65 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 33.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Baden-Württemberg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 31.12.2020 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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