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Bodenrichtwert Stetten am kalten Markt 2026

Bodenrichtwerte in Stetten am kalten Markt auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2025

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Stetten am kalten Markt liegen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 65 €/m², meist zwischen 40 und 85 €/m² (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

65€/m²

unverändert seit 2023Stichtag 01.01.2025, die aktuellsten veröffentlichten Werte1

Übersicht: Landkreis SigmaringenBaden-Württemberg

  • Gewerbebauland30 €/m²Median der 8 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Stetten am kalten Markt seit 2023

Median Wohnbauland, Stichtage 2023 bis 2025.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Stetten am kalten Markt, Stichtage 2023 bis 2025
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Stetten am kalten Markt, Stichtage 2023 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2023 bis 2025.020406080€/m²202320256565
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Stetten am kalten Markt, Stichtage 2023 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2023 bis 2025.020406080€/m²202320256565
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Stetten am kalten Markt, Stichtage 2023 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2023 bis 2025.020406080€/m²202320256565Stetten am kalten Markt
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Stetten am kalten Markt, Stichtage 2023 bis 2025, in €/m²
StichtagStetten am kalten Markt
202365
202565

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Stetten am kalten Markt auffällt

In Stetten am kalten Markt kostet Wohnbauland weniger als in fast allen Gemeinden Baden-Württembergs.

Unter den günstigsten 4 % der Gemeinden in Baden-Württemberg

Nach dem mittleren Bodenrichtwert für Wohnbauland steht Stetten am kalten Markt auf Platz 1.048 von 1.086 Gemeinden. Schwenningen davor kommt mit 65 €/m² auf denselben Median wie Stetten am kalten Markt. Külsheim dahinter liegt bei 63 €/m².

Stetten am kalten Markt im Vergleich aller Gemeinden in Baden-Württemberg

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Bodenrichtwerte der Wohnbauzonen von 25 bis 125 €/m²

Der höchste Bodenrichtwert ist fünfmal so hoch wie der niedrigste. Die teuerste Zone erreicht das 1,9-Fache des Medians. Die mittlere Hälfte der Zonen liegt in einem Band von 45 €/m².

Wohnbauland im teuersten Nachbarort Albstadt 2,6-mal so teuer wie in Stetten am kalten Markt

In fünf von sieben Nachbarorten liegt der Median höher, im günstigsten Nachbarort Beuron dagegen um 35 % niedriger. Seit 2023 blieb der Median in Stetten am kalten Markt gleich hoch, in fünf von sechs Nachbarorten mit vergleichbaren Werten stieg er stärker, am stärksten in Meßstetten (+35 %).

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Stetten am kalten Markt am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland19 Zonen65 €/m²25 bis 125
  • Gemischte Bauflächen11 Zonen52 €/m²25 bis 70
  • Gewerbe8 Zonen30 €/m²30 bis 35
  • Landwirtschaft13 Zonen2 €/m²1,2 bis 15
  • Wald4 Zonen0,5 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Umgebung

1 von 7 Nachbarorten ist günstiger als Stetten am kalten Markt

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Stetten am kalten Markt (65 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Sigmaringen

  1. Albstadt170 €/m²+162 % gegenüber Stetten am kalten Markt
  2. Sigmaringen110 €/m²+69 % gegenüber Stetten am kalten Markt
  3. Straßberg90 €/m²+38 % gegenüber Stetten am kalten Markt
  4. Winterlingen90 €/m²+38 % gegenüber Stetten am kalten Markt
  5. Meßstetten85 €/m²+31 % gegenüber Stetten am kalten Markt
  6. Schwenningen65 €/m²gleich gegenüber Stetten am kalten Markt
  7. Beuron42,5 €/m²−35 % gegenüber Stetten am kalten Markt

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Stetten am kalten Markt

  1. Konstanz47 km1.250 €/m²+1.823 % gegenüber Stetten am kalten Markt
  2. Tübingen44 km830 €/m²+1.177 % gegenüber Stetten am kalten Markt
  3. Reutlingen42 km460 €/m²+608 % gegenüber Stetten am kalten Markt
  4. Villingen-Schwenningen45 km280 €/m²+331 % gegenüber Stetten am kalten Markt
  5. Hechingen26 km210 €/m²+223 % gegenüber Stetten am kalten Markt
  6. Tuttlingen26 km193 €/m²+197 % gegenüber Stetten am kalten Markt
  7. Balingen22 km190 €/m²+192 % gegenüber Stetten am kalten Markt
  8. Meßkirch14 km90 €/m²+38 % gegenüber Stetten am kalten Markt

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Stetten am kalten Markt

Stetten am kalten Markt ist von 2011 bis 2021 um 2,1 % geschrumpft

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
4.8372
31.12.2025 · 2011–2021: −2,1 % · seit 2022: +1,5 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
2,33
2024 · 11 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
400 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Baden-Württemberg, seit 05.11.2011
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
865
2025 · 56 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Stetten am kalten Markt

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Stetten am kalten Markt 2026?

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Stetten am kalten Markt liegen im Median bei 65 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 19 Wohnbauzonen liegt zwischen 40 und 85 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Stetten am kalten Markt entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Stetten am kalten Markt liegt so hoch wie 2023, bei 65 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Was kostet ein Grundstück in Stetten am kalten Markt?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Stetten am kalten Markt nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 65 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 33.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Baden-Württemberg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 01.01.2023 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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