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Bodenrichtwert Filderstadt 2026

Bodenrichtwerte in Filderstadt auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2025

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Filderstadt liegen 2026 im Median bei 810 €/m², der zweithöchste Wert unter den 44 Gemeinden im Landkreis Esslingen (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

810€/m²

unverändert seit 2023Stichtag 01.01.2025, die aktuellsten veröffentlichten Werte1

Übersicht: Landkreis EsslingenBaden-Württemberg

  • Teuerste Lage875 €/m²Bonlanden, Median Wohnbauland
  • Gewerbebauland380 €/m²Median der 38 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Filderstadt seit 2020

Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Filderstadt, Stichtage 2020 bis 2025
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Filderstadt, Stichtage 2020 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.02004006008001.000€/m²2020202220232025780810
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Filderstadt, Stichtage 2020 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.02004006008001.000€/m²2020202220232025780810Filderstadt
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Filderstadt, Stichtage 2020 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.02004006008001.000€/m²2020202220232025780810Filderstadt
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Filderstadt, Stichtage 2020 bis 2025, in €/m²
StichtagFilderstadt
2020780
2022810
2023810
2025810

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2020 jeweils 31. Dezember.

Analyse: Was in Filderstadt auffällt

In Filderstadt kostet Wohnbauland mehr als in fast allen Gemeinden Baden-Württembergs.

Unter den teuersten 3 % der Gemeinden in Baden-Württemberg

Filderstadt steht im Land auf Platz 24 von 1.086 Gemeinden. Gärtringen davor und Bad Krozingen dahinter haben denselben Median wie Filderstadt.

Filderstadt im Vergleich aller Gemeinden in Baden-Württemberg

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Platz 2 unter 44 Gemeinden im Landkreis Esslingen

Allein Leinfelden-Echterdingen liegt im Kreis mit 1.040 €/m² im Median höher. Hinter Filderstadt folgt Unterensingen mit 735 €/m².

Bodenrichtwerte der Wohnbauzonen von 680 bis 1.100 €/m²

Der höchste Wert in Filderstadt ist 1,6-mal so hoch wie der niedrigste. Die mittlere Hälfte der 23 Wohnbauzonen liegt in einem Band von 85 €/m².

Acker- und Grünland im Median bei 8,5 €/m²

Wohnbauland ist in Filderstadt im Median 95-mal so teuer wie Acker- und Grünland. Für Wald gilt ein Bodenrichtwert von 2 €/m².

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Filderstadt am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland23 Zonen810 €/m²680 bis 1.100
  • Gemischte Bauflächen6 Zonen790 €/m²610 bis 1.185
  • Gewerbe38 Zonen380 €/m²230 bis 460
  • Landwirtschaft59 Zonen8,5 €/m²5 bis 35
  • Waldeine Zone2 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Umgebung

2 von 5 Ortsteilen liegen über dem Median von Filderstadt

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Filderstadt (810 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Esslingen

  1. Bonlanden3 Zonen875 €/m²+8,0 % gegenüber Filderstadt
  2. Plattenhardt3 Zonen835 €/m²+3,1 % gegenüber Filderstadt
  3. Sielmingen4 Zonen810 €/m²gleich gegenüber Filderstadt
  4. Bernhausen9 Zonen800 €/m²−1,2 % gegenüber Filderstadt
  5. Harthausen4 Zonen680 €/m²−16 % gegenüber Filderstadt

5 von 7 Nachbarorten sind günstiger als Filderstadt

  1. Stuttgart1.110 €/m²+37 % gegenüber Filderstadt
  2. Leinfelden-Echterdingen1.040 €/m²+28 % gegenüber Filderstadt
  3. Neuhausen auf den Fildern720 €/m²−11 % gegenüber Filderstadt
  4. Ostfildern720 €/m²−11 % gegenüber Filderstadt
  5. Wolfschlugen645 €/m²−20 % gegenüber Filderstadt
  6. Waldenbuch640 €/m²−21 % gegenüber Filderstadt
  7. Aichtal635 €/m²−22 % gegenüber Filderstadt

In 4 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Filderstadt

  1. Fellbach18 km1.050 €/m²+30 % gegenüber Filderstadt
  2. Sindelfingen16 km900 €/m²+11 % gegenüber Filderstadt
  3. Böblingen15 km830 €/m²+2,5 % gegenüber Filderstadt
  4. Tübingen20 km830 €/m²+2,5 % gegenüber Filderstadt
  5. Ludwigsburg27 km800 €/m²−1,2 % gegenüber Filderstadt
  6. Esslingen am Neckar13 km725 €/m²−10 % gegenüber Filderstadt
  7. Leonberg22 km700 €/m²−14 % gegenüber Filderstadt
  8. Reutlingen18 km460 €/m²−43 % gegenüber Filderstadt

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Filderstadt

Filderstadt ist von 2011 bis 2021 um 4,0 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
46.2742
31.12.2025 · 2011–2021: +4,0 % · seit 2022: +0,9 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
2,43
2024 · 110 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
390 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
V von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Baden-Württemberg, seit 05.11.2011
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1.2005
2025 · 39 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Filderstadt

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Filderstadt 2026?

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Filderstadt liegen im Median bei 810 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 23 Wohnbauzonen liegt zwischen 750 und 835 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Filderstadt entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Filderstadt liegt so hoch wie 2023, bei 810 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wo ist Bauland in Filderstadt am teuersten?

Unter den Ortsteilen in Filderstadt ist baureifes Wohnbauland in Bonlanden am teuersten, mit einem Median von 875 €/m². Am günstigsten ist Harthausen mit 680 €/m². Alle Ortsteile stehen in der Rangliste.

Was kostet ein Grundstück in Filderstadt?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Filderstadt nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 810 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 405.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Baden-Württemberg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 31.12.2020 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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