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Bodenrichtwert Neubulach 2026

Bodenrichtwerte in Neubulach auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2025

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Neubulach liegen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 190 €/m², meist zwischen 190 und 210 €/m² (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

190€/m²

unverändert seit 2023Stichtag 01.01.2025, die aktuellsten veröffentlichten Werte1

Übersicht: Landkreis CalwBaden-Württemberg

  • Gewerbebauland50 €/m²Median der 8 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Neubulach seit 2022

Median Wohnbauland, Stichtage 2022 bis 2025.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Neubulach, Stichtage 2022 bis 2025
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Neubulach, Stichtage 2022 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2022 bis 2025.050100150200€/m²202220232025160190
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Neubulach, Stichtage 2022 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2022 bis 2025.050100150200€/m²202220232025160190Neubulach
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Neubulach, Stichtage 2022 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2022 bis 2025.050100150200€/m²202220232025160190Neubulach
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Neubulach, Stichtage 2022 bis 2025, in €/m²
StichtagNeubulach
2022160
2023190
2025190

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Neubulach auffällt

Teuerste Wohnbauzone in Neubulach 1,5-mal so hoch wie der Median

Die mittlere Hälfte der 39 Wohnbauzonen liegt in einem Band von 20 €/m². Am unteren Ende steht eine Zone mit 26 €/m²; der höchste Bodenrichtwert ist 11-mal so hoch wie dieser niedrigste und liegt bei 290 €/m².

Wohnbauzonen in Neubulach: niedrigster und höchster Wert, dazwischen die mittlere Hälfte

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Neubulach am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland39 Zonen190 €/m²26 bis 290
  • Gemischte Bauflächen36 Zonen180 €/m²42 bis 220
  • Gewerbe8 Zonen50 €/m²40 bis 50
  • Landwirtschaft10 Zonen2,25 €/m²2 bis 2,5
  • Wald5 Zonen0,8 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Umgebung

3 von 5 Nachbarorten sind günstiger als Neubulach

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Neubulach (190 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Calw

  1. Calw260 €/m²+37 % gegenüber Neubulach
  2. Wildberg190 €/m²gleich gegenüber Neubulach
  3. Altensteig185 €/m²−2,6 % gegenüber Neubulach
  4. Bad Teinach-Zavelstein175 €/m²−7,9 % gegenüber Neubulach
  5. Neuweiler100 €/m²−47 % gegenüber Neubulach

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Neubulach

  1. Stuttgart40 km1.110 €/m²+484 % gegenüber Neubulach
  2. Sindelfingen25 km900 €/m²+374 % gegenüber Neubulach
  3. Böblingen24 km830 €/m²+337 % gegenüber Neubulach
  4. Tübingen31 km830 €/m²+337 % gegenüber Neubulach
  5. Karlsruhe45 km690 €/m²+263 % gegenüber Neubulach
  6. Herrenberg15 km640 €/m²+237 % gegenüber Neubulach
  7. Pforzheim24 km440 €/m²+132 % gegenüber Neubulach
  8. Nagold13 km230 €/m²+21 % gegenüber Neubulach

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Neubulach

Neubulach ist von 2011 bis 2021 um 6,3 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
5.6762
31.12.2025 · 2011–2021: +6,3 % · seit 2022: stabil
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
2,53
2024 · 14 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
400 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
II von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Baden-Württemberg, seit 05.11.2011
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
2305
2025 · 25 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Neubulach

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Neubulach 2026?

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Neubulach liegen im Median bei 190 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 39 Wohnbauzonen liegt zwischen 190 und 210 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Neubulach entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Neubulach liegt so hoch wie 2023, bei 190 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Was kostet ein Grundstück in Neubulach?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Neubulach nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 190 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 95.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Baden-Württemberg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 01.01.2022 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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