Bodenrichtwert Weil der Stadt 2026
Im Jahr 2026 betragen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Weil der Stadt im Median 520 €/m², meist zwischen 430 und 560 €/m² (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).
- Teuerste Lage585 €/m²Weil der Stadt, Median Wohnbauland
- Gewerbebauland160 €/m²Median der 11 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Weil der Stadt seit 2022
Median Wohnbauland, Stichtage 2022 bis 2025.
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Weil der Stadt |
|---|---|
| 2022 | 510 |
| 2023 | 520 |
| 2025 | 520 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Weil der Stadt auffällt
Zwischen Friedrichshafen und Beilstein auf Platz 160
Unter den 1.086 Gemeinden in Baden-Württemberg gehört Weil der Stadt zu den teuersten 15 %. Der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland liegt in der Gemeinde davor bei 525 €/m², in der Gemeinde dahinter bei 520 €/m².
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Wohnbauland 236-mal so teuer wie Acker- und Grünland
In Weil der Stadt liegt Acker- und Grünland im Median bei 2,2 €/m².
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Weil der Stadt am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland41 Zonen520 €/m²320 bis 670
- Gemischte Bauflächen18 Zonen390 €/m²150 bis 590
- Gewerbe11 Zonen160 €/m²120 bis 230
- Landwirtschaft10 Zonen2,2 €/m²2 bis 2,5
- Wald5 Zonen1,5 €/m²1,4 bis 1,5
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Umgebung
1 von 5 Ortsteilen liegt über dem Median von Weil der Stadt
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Weil der Stadt (520 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Böblingen
- Weil der Stadt12 Zonen585 €/m²+13 % gegenüber Weil der Stadt
- Merklingen12 Zonen520 €/m²gleich gegenüber Weil der Stadt
- Schafhausen8 Zonen435 €/m²−16 % gegenüber Weil der Stadt
- Münklingen6 Zonen410 €/m²−21 % gegenüber Weil der Stadt
- Hausen3 Zonen330 €/m²−37 % gegenüber Weil der Stadt
4 von 8 Nachbarorten sind günstiger als Weil der Stadt
- Magstadt770 €/m²+48 % gegenüber Weil der Stadt
- Renningen720 €/m²+38 % gegenüber Weil der Stadt
- Heimsheim690 €/m²+33 % gegenüber Weil der Stadt
- Grafenau530 €/m²+1,9 % gegenüber Weil der Stadt
- Tiefenbronn480 €/m²−7,7 % gegenüber Weil der Stadt
- Simmozheim410 €/m²−21 % gegenüber Weil der Stadt
- Ostelsheim390 €/m²−25 % gegenüber Weil der Stadt
- Neuhausen340 €/m²−35 % gegenüber Weil der Stadt
In 6 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Weil der Stadt
- Stuttgart25 km1.110 €/m²+113 % gegenüber Weil der Stadt
- Sindelfingen13 km900 €/m²+73 % gegenüber Weil der Stadt
- Böblingen14 km830 €/m²+60 % gegenüber Weil der Stadt
- Leonberg10 km700 €/m²+35 % gegenüber Weil der Stadt
- Karlsruhe44 km690 €/m²+33 % gegenüber Weil der Stadt
- Herrenberg18 km640 €/m²+23 % gegenüber Weil der Stadt
- Pforzheim17 km440 €/m²−15 % gegenüber Weil der Stadt
- Calw10 km260 €/m²−50 % gegenüber Weil der Stadt
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Weil der Stadt
Weil der Stadt ist von 2011 bis 2021 um 4,9 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 13
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 495 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Weil der Stadt
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Weil der Stadt 2026?
Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Weil der Stadt liegen im Median bei 520 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 41 Wohnbauzonen liegt zwischen 430 und 560 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Weil der Stadt entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Weil der Stadt liegt so hoch wie 2023, bei 520 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wo ist Bauland in Weil der Stadt am teuersten?
Unter den Ortsteilen in Weil der Stadt ist baureifes Wohnbauland in Weil der Stadt am teuersten, mit einem Median von 585 €/m². Am günstigsten ist Hausen mit 330 €/m². Alle Ortsteile stehen in der Rangliste.
Was kostet ein Grundstück in Weil der Stadt?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Weil der Stadt nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 520 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 260.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Baden-Württemberg
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS-BW (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Vermessungsamt (Landesamt für Geoinformation) (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Marktberichte der Gutachterausschüsse (Übersicht) (öffnet in einem neuen Tab)
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 01.01.2022 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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