Adresse suchen

Bodenrichtwert Uhldingen-Mühlhofen 2026

Bodenrichtwerte in Uhldingen-Mühlhofen auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2025

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Im Jahr 2026 betragen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Uhldingen-Mühlhofen im Median 400 €/m², meist zwischen 346 und 558 €/m² (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

400€/m²

+2,6 % seit 2023Stichtag 01.01.2025, die aktuellsten veröffentlichten Werte1

Übersicht: BodenseekreisBaden-Württemberg

  • Teuerste Lage755 €/m²Unteruhldingen, Median Wohnbauland
  • Gewerbebauland120 €/m²Median der 3 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Uhldingen-Mühlhofen seit 2020

Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Uhldingen-Mühlhofen, Stichtage 2020 bis 2025
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Uhldingen-Mühlhofen, Stichtage 2020 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.0100200300400€/m²2020202220232025397,5400
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Uhldingen-Mühlhofen, Stichtage 2020 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.0100200300400€/m²2020202220232025397,5400
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Uhldingen-Mühlhofen, Stichtage 2020 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.0100200300400€/m²2020202220232025397,5400Uhldingen-Mühlhofen
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Uhldingen-Mühlhofen, Stichtage 2020 bis 2025, in €/m²
StichtagUhldingen-Mühlhofen
2020397,5
2022365
2023390
2025400

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2020 jeweils 31. Dezember.

Analyse: Was in Uhldingen-Mühlhofen auffällt

Die mittlere Hälfte der Wohnbauzonen liegt in einem Band von 212 €/m²

Insgesamt reichen die Bodenrichtwerte der Wohnbauzonen in Uhldingen-Mühlhofen von 300 bis 1.600 €/m²; die teuerste Zone ist 5,3-mal so teuer wie die günstigste. An der Spitze liegt der Wert viermal so hoch wie der Median.

Wohnbauzonen in Uhldingen-Mühlhofen: niedrigster und höchster Wert, dazwischen die mittlere Hälfte

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Günstiger als drei von vier Nachbarorten

Im teuersten Nachbarort Überlingen kostet Wohnbauland im Median 2,3-mal so viel wie in Uhldingen-Mühlhofen, im günstigsten Nachbarort Salem 29 % weniger. Seit 2023 stieg der Median in Uhldingen-Mühlhofen um 2,6 %, stärker nur in Überlingen (+3,3 %).

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Uhldingen-Mühlhofen am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland26 Zonen400 €/m²300 bis 1.600
  • Gemischte Bauflächen3 Zonen345 €/m²120 bis 400
  • Gewerbe3 Zonen120 €/m²alle Zonen gleich
  • Landwirtschaft10 Zonen3 €/m²2,5 bis 3,5

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Umgebung

1 von 3 Ortsteilen liegt über dem Median von Uhldingen-Mühlhofen

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Uhldingen-Mühlhofen (400 €/m²). Alle Gemeinden im Bodenseekreis

  1. Unteruhldingen8 Zonen755 €/m²+89 % gegenüber Uhldingen-Mühlhofen
  2. Oberuhldingen11 Zonen360 €/m²−10 % gegenüber Uhldingen-Mühlhofen
  3. Mühlhofen7 Zonen340 €/m²−15 % gegenüber Uhldingen-Mühlhofen

1 von 4 Nachbarorten ist günstiger als Uhldingen-Mühlhofen

  1. Überlingen930 €/m²+133 % gegenüber Uhldingen-Mühlhofen
  2. Daisendorf700 €/m²+75 % gegenüber Uhldingen-Mühlhofen
  3. Meersburg630 €/m²+57 % gegenüber Uhldingen-Mühlhofen
  4. Salem285 €/m²−29 % gegenüber Uhldingen-Mühlhofen

In 4 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Uhldingen-Mühlhofen

  1. Konstanz8 km1.250 €/m²+213 % gegenüber Uhldingen-Mühlhofen
  2. Friedrichshafen16 km525 €/m²+31 % gegenüber Uhldingen-Mühlhofen
  3. Radolfzell am Bodensee19 km500 €/m²+25 % gegenüber Uhldingen-Mühlhofen
  4. Ravensburg23 km475 €/m²+19 % gegenüber Uhldingen-Mühlhofen
  5. Markdorf11 km310 €/m²−23 % gegenüber Uhldingen-Mühlhofen
  6. Singen (Hohentwiel)29 km230 €/m²−43 % gegenüber Uhldingen-Mühlhofen
  7. Stockach21 km185 €/m²−54 % gegenüber Uhldingen-Mühlhofen
  8. Pfullendorf21 km82,5 €/m²−79 % gegenüber Uhldingen-Mühlhofen

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Uhldingen-Mühlhofen

Uhldingen-Mühlhofen ist von 2011 bis 2021 um 6,2 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
8.0992
31.12.2025 · 2011–2021: +6,2 % · seit 2022: −1,9 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
0,43
2024 · 3 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
340 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
IV von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Baden-Württemberg, seit 05.11.2011
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
5175
2025 · 16 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Uhldingen-Mühlhofen

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Uhldingen-Mühlhofen 2026?

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Uhldingen-Mühlhofen liegen im Median bei 400 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 26 Wohnbauzonen liegt zwischen 346 und 558 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Uhldingen-Mühlhofen entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Uhldingen-Mühlhofen ist seit 2023 um 2,6 % gestiegen, von 390 auf 400 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wo ist Bauland in Uhldingen-Mühlhofen am teuersten?

Unter den Ortsteilen in Uhldingen-Mühlhofen ist baureifes Wohnbauland in Unteruhldingen am teuersten, mit einem Median von 755 €/m². Am günstigsten ist Mühlhofen mit 340 €/m². Alle Ortsteile stehen in der Rangliste.

Was kostet ein Grundstück in Uhldingen-Mühlhofen?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Uhldingen-Mühlhofen nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 400 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 200.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Baden-Württemberg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 31.12.2020 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de