Bodenrichtwerte für Schwalmtal 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Schwalmtal

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Zwischen den Stichtagen 01.01.2024 und 01.01.2026 blieben die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in Schwalmtal unverändert. Der Minimalwert lag in beiden Jahren bei 32 €/m², der Maximalwert bei 55 €/m² und der Mittelwert bei 39 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 32 32
Maximalwert 55 55
Mittelwert 39 39

gemischte Bauflächen

Für die gemischten Bauflächen wurden zu beiden Stichtagen identische Werte ermittelt. Der Minimalwert betrug 18 €/m², der Maximalwert 30 €/m² und der Mittelwert 24 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 18 18
Maximalwert 30 30
Mittelwert 24 24

Gewerbliche Bauflächen

Keine Veränderung zeigt sich auch bei den gewerblichen Bauflächen: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen übereinstimmend bei 18 €/m² in beiden Jahren.
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 18 18
Maximalwert 18 18
Mittelwert 18 18

Landwirtschaftsflächen

Eine leichte Bewegung ist bei den Landwirtschaftsflächen zu verzeichnen. Minimalwert und Maximalwert blieben konstant bei 0,75 €/m² beziehungsweise 1,30 €/m², während der Mittelwert von 1,01 €/m² auf 1,03 €/m² anstieg, ein Plus von +2,0%.
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 0,75 0,75
Maximalwert 1,30 1,30
Mittelwert 1,01 1,03 +2,0%

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Brauerschwend, Hergersdorf, Hopfgarten, Ober-Sorg, Rainrod, Renzendorf, Storndorf, Unter-Sorg, Vadenrod.

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Fulda und des Vogelsbergkreises Washingtonallee 1 36041 Fulda
Internet:
Webseite
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