Bodenrichtwerte für Romrod 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Romrod

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in Romrod blieben zwischen den Stichtagen 01.01.2024 und 01.01.2026 unverändert. Der Minimalwert lag in beiden Jahren bei 32 €/m², der Maximalwert bei 70 €/m² und der Mittelwert bei 58 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 32 32
Maximalwert 70 70
Mittelwert 58 58

gemischte Bauflächen

Ebenso zeigt sich bei den gemischten Bauflächen keine Veränderung. Zum Stichtag 01.01.2026 wurde weiterhin ein Minimalwert von 24 €/m², ein Maximalwert von 50 €/m² sowie ein Mittelwert von 33 €/m² ausgewiesen.
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 24 24
Maximalwert 50 50
Mittelwert 33 33

Gewerbliche Bauflächen

Auch die gewerblichen Bauflächen verzeichneten im Betrachtungszeitraum keine Veränderung. Der Minimalwert lag konstant bei 30 €/m², der Maximalwert bei 40 €/m² und der Mittelwert bei 34 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 30 30
Maximalwert 40 40
Mittelwert 34 34

Landwirtschaftsflächen

Für Landwirtschaftsflächen blieb der Minimalwert stabil bei 0,90 €/m². Der Maximalwert stieg von 1,60 €/m² auf 1,80 €/m², ein Zuwachs von +12,5%. Der Mittelwert erhöhte sich von 1,20 €/m² auf 1,27 €/m², was +5,8% entspricht.
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 0,90 0,90
Maximalwert 1,60 1,80 +12,5%
Mittelwert 1,20 1,27 +5,8%

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Romrod, Zell, Strebendorf, Nieder-Breidenbach, Ober-Breidenbach

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Fulda und des Vogelsbergkreises Washingtonallee 1 36041 Fulda
Internet:
Webseite
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